(openPR) Am 16. November 2006 hat der dritte Ausschuss der 61. Generalversammlung der Vereinten Nationen die von der Republik Belarus vorbereitete Resolution „Förderung des gleichberechtigten und gegenseitig respektvollen Dialogs im Bereich Menschenrechte“ verabschiedet. Dafür stimmten 77 Nationaldelegationen.
Im Dokument wird betont, dass die Tätigkeit zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten auf den Prinzipien der Nichtselektivität, Unparteilichkeit und Objektivität beruhen soll und nicht zu politischen Zwecken missbraucht werden darf.
Die Resolution fordert dazu auf, den Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker einzuhalten, die Bedeutung von nationalen und regionalen Besonderheiten sowie Unterschiede zwischen den Staaten in der geschichtlichen, kulturellen und religiösen Entwicklung zu berücksichtigen.
Die Republik Belarus begrüßt die Verabschiedung des Dokuments, die vom Bewusstsein der internationalen Gemeinschaft zeugt, dass politisch motivierte und voreingenommene Resolutionen zur Menschenrechtslage in einzelnen Ländern, die die Grundsätze der Objektivität und Nichtselektivität ernsthaft beeinträchtigen, sowie das Konfrontationsvorgehen insgesamt zu vermeiden sind.

