(openPR) Wegen falscher Interpretation der Resolution lässt UN Taiwan vor der Tür
Seit 1993 ersucht Taiwan die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN), die Frage der Partizipation der 23 Millionen Einwohner Taiwans in den Vereinten Nationen zu erwägen und eine praktikable Lösung zu finden. Der UN-Generalsekretär Ban Ki-moon hat jedoch den Antrag Präsident Chen Shui-bians auf Taiwans Mitgliedschaft in die UN im Juli 2007 unter Bezugnahme auf die Resolution 2758 abgelehnt. Dies ist ein Affront.
Die Resolution 2758 garantiert weder China das Recht, Taiwans 23 Millionen Bürger bei den Vereinten Nationen zu repräsentieren, noch führt sie aus, dass Taiwan ein Teil der Volksrepublik China ist. Die Aussage des UN-Generalsekretariats, dass Taiwan ein Teil der Volksrepublik China sei, ist eine falsche Interpretation der genannten Resolution und steht im Widerspruch zur Realität vor Ort. Deshalb kann und darf sie nicht als rechtliche Basis für die Ablehnung von Taiwans Antrag herbeigezogen werden.
Die UN Resolution 2758 regelt nur die Frage der Repräsentation der Volksrepublik China in den Vereinten Nationen und deren Fachorganisationen. Seit fast 60 Jahren werden die beiden Seiten der Taiwan-Straße getrennt regiert, wobei keine der beiden Seiten irgendeine Kontrolle oder Zuständigkeit über die andere hat. Augrund dieser Tatsache haben die Vereinten Nationen die Pflicht, die Resolution 2758 einer erneuten Prüfung zu unterziehen und eine neue Entscheidung herbeizuführen, die die gegenwärtige Realität in der Taiwan-Straße vollständig widerspiegelt.
Taiwan erfüllt die Voraussetzungen der Konvention von Montevideo, die die Rechte und Pflichten eines Staates definiert: eine fest ansässige Bevölkerung, ein festgelegtes Gebiet, eine Regierung und die Fähigkeit mit anderen Staaten Beziehungen zu unterhalten. Daher besitzt Taiwan das Recht, eine umfassende UN-Mitgliedschaft nach Artikel 4 der UN-Charta zu beantragen.
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