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Soziale Sicherheit statt Hartz IV

06.06.201912:56 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Der DGB Bundesvorstand hat ein Debatten Papier vorgelegt das sich mit dem Thema der Arbeitslosenversicherung und Hartz IV beschäftigt.
Im Debatten Papier wird nicht nur eine Verlängerung des Arbeitslosengeld Bezugs gefordert, sondern auch ein Recht auf Weiterbildungsmaßnahmen, das Recht auf eine intensivierte Vermittlung, oder das Recht auf einen öffentlich geförderten Arbeitsplatz.


Auch wird angefordert, dass Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen einen Anspruch auf ein Weiterbildungsgeld haben, das 15 %, mindestens jedoch 200,- Euro oberhalb des Arbeitslosengeldes liegt.
Es wird ausgeführt, dass die Löhne im sozialen Arbeitsmarkt so ausgestaltet werden müssen, dass zumindest Alleinstehenden ein Leben unabhängig von Grundsicherungsleistungen ermöglicht wird.

Marcel Nowitzki Mitglied im SprecherInnenrats der Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV, der Partei DIE LINKE, meint dazu „Der DGB hat zu Recht erkannt, dass die Arbeitslosenversicherung im Zuge der Agenda 2010 auf ein Minimum zurückgefahren wurde. Dies hätte er jedoch bereits bei der Einführung im Jahre 2005 feststellen können. Aber wie sagt man so schön, besser eine späte Einsicht, als gar keine Einsicht.“

Der DGB kritisiert zudem, dass zu viele Erwerbstätige die in Vollzeit arbeiten, auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind, weil sie entweder Kinder haben, der Lohn für ihre Arbeit absolut unzureichend ist, oder und hohe Mieten gezahlt werden müssen.
Hier soll durch einen vereinfachten Zugang zum Wohngeld und zum Kinderzuschlag gegengesteuert werden. Es ist zwar auch die Rede von einer zu geringen Tarifbindung und einem zu geringen Mindestlohn, der genau diese Personengruppe in die Grundsicherung treibt, jedoch konkrete Forderungen hierzu sind vom DGB nicht benannt.
Auch seien die Geldleistungen der Ausbildungsförderung durch die Bundesausbildungsbeihilfe und das BAföG nicht existenzsichernd.

Für die Menschen die bereits im SGB II Leistungsbezug sind, sieht der DGB eine Weiterbildungsoffensive als dringend notwendig, und preist das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Teilhabechancengesetz als Fortschritt, an.
Auch sollen die Regelsätze durch eine Sachverständigenkommission grundlegend neu ermittelt werden. Die Kosten der Unterkunft sollen, bis auf wenige Ausnahmen, in der tatsächlichen Höhe, und nicht nur in der angemessenen, übernommen werden. Die Integrationsziele und Schritte zur Integration in den Arbeitsmarkt, sollen zwischen dem Jobcenter und den Erwerbslosen auf Augenhöhe und im Einvernehmen verabredet werden, und Sanktionen seien abzuschaffen.

Robert Schwedt, Mitglied im SprecherInnenrats der Bundesarbeitsgemeinschaft der Partei DIE LINKE, sagt dazu: „Der DGB kritisiert zu Recht verschiedene Punkte am derzeitigen System.
Er verkennt jedoch, dass der Hartz IV Regelsatz, egal ob er von einer Sachverständigenkommission ermittelt wird, immer eine politische Größe darstellt, die letztendlich von Politikern bestimmt wird, die nicht auf ihn angewiesen sind.
Zudem sieht die Gesetzgebung bereits vor, dass die Jobcenter und die Erwerbslosen die Eingliederungsvereinbarungen, in der die Fördermaßnahmen geregelt werden, auf Augenhöhe verhandeln sollen.
Dass dies nicht geschieht ist bekannt. Daran wird sich auch durch eine auf Kooperation setzende Arbeitsweise nichts ändern, da auch diese bereits gesetzlich festgeschrieben ist.“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV der Partei DIE LINKE begrüßt Teile des Debattenpapiers, besonders dass der DGB sich gegen das herrschende Sanktionsregime ausspricht, sieht viele Forderungen jedoch als unzureichend, wenn nicht sogar blauäugig an, da sie keine wirkliche Abkehr vom System Hartz IV und der damit politisch gewollten Armut darstellen.

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