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Gesetzwidrige Todesschüsse durch die chinesische Polizei am Nangpa La-Paß

15.10.200620:41 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Das Tibetische Zentrum für Menschenrechte und Demokratie (TCHRD), Dharamsala, verurteilt die Schüsse auf tibetische Flüchtlinge durch die chinesische Bewaffnete Volkspolizei (PAP). Zu der Schießerei, die zum Tod der 17jährigen Nonne Kelsang Namdrol führte und bei der Kunsang Namgyal, 20, verletzt wurde, kam es, als 71 Flüchtlinge (und zwei Führer) sich anschickten, den Gletscher des Nangpa La, eines 18.753 Fuß (= 5.716 m) hohen Passes in der Nähe des Cho Oyu Basislagers zu überqueren. 30 Flüchtlinge, die versuchten zu fliehen, wurden gefangengenommen. 14 davon sind Kinder, das jüngste ist fünf Jahre alt. Von den Flüchtlingen, die unverletzt blieben und nicht gefaßt wurden, werden einige vermißt, während 41 (darunter 27 minderjährige unter 18 Jahren) inzwischen Kathmandu erreichten, wo sie sich in der Obhut des Hochkommissariats für Flüchtlinge der Vereinten Nationen befinden. Nachdem die internationale Presse über den Fall berichtete, tat die chinesische Regierung den ungewöhnlichen Schritt, eine offizielle Erklärung zu dem Schießvorfall abzugeben. Das chinesische Außenministerium bestätigte, daß mehrere Tibeter bei einem Grenzzwischenfall verletzt worden seien, dementierte aber, daß irgend jemand durch die Schüsse getötet worden sei. Die Behörden behaupten, einer der Verletzten sei im Hospital an "Sauerstoffmangel" gestorben. Die offizielle Nachrichtenagentur Xinhua erklärte, die tibetischen Flüchtlinge hätten, als sie zur Umkehr aufgefordert wurden, "sich geweigert und statt dessen die Soldaten angegriffen", so daß "die Grenzsoldaten gezwungen waren, sich zu verteidigen und dabei zwei Flüchtlinge verletzten". Das Außenministerium bestätigte die Behauptung, jegliche Gewaltanwendung seitens der PAP sei lediglich zu ihrer Selbstverteidigung erfolgt. Nach Augenzeugenberichten von Bergsteigern jedoch, die sich in der Nähe aufhielten, um den Cho Oyu zu besteigen, sind die Flüchtlinge den Berg hinaufgerannt, um dem Kugelhagel zu entkommen. Sie bekräftigen auch, daß mindestens ein Flüchtling durch das Gewehrfeuer getötet wurde. Der Bergsteiger-Website MountEverest.net zufolge berichtete ein amerikanischer Bergsteiger: "Ohne Warnung ertönten plötzlich Schüsse. Wieder und wieder und wieder. Die Leute begannen hintereinander den Berg hinaufzurennen. Zwei Menschen lagen am Boden und standen nicht mehr auf." Es gibt keine Berichte, daß irgendeiner der Tibeter Waffen getragen hätte. Ein britischer Bergsteiger berichtete, seine Gruppe "konnte sehen, wie die chinesischen Soldaten ziemlich nah am vorgezogenen Basislager hinknieten, ihr Ziel anvisierten und wieder und wieder auf die Gruppe feuerten, die völlig schutzlos war", und im Bericht des rumänischen Bergsteigers Sergiu Matei heißt es, "die chinesische Miliz trieb die Tibeter auf den Gletscher zu… und schoß auf sie wie auf Ratten, auf Hunde, auf Kaninchen...". Die Handlungsweise der PAP verstößt gegen eine Reihe internationaler und nationaler Gesetze. Art. 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verfügt: "Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgungen Asyl zu suchen und zu genießen". Auch das Internationale Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 spricht legitimen Flüchtlingen dieselben Rechte zu, wie sie die Einwohner des jeweiligen Staats genießen.



Die Behauptung des chinesischen Außenministeriums, es habe sich um einen Akt der Selbstverteidigung gehandelt, hält internationalem Recht nicht stand. Obwohl Art. 51 der UN-Charta ein Recht auf Selbstverteidigung verbürgt, darf dieses Recht nur dann rechtmäßig ausgeübt werden, wenn ein Staatsbürger mit Waffen angegriffen wird. Ausländische Augenzeugen bestätigen jedoch, daß die Flüchtlinge nicht bewaffnet waren. Der Report vom 27. Juli 2006, "Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen durch Kleinwaffen und leichte Waffen", der von der UN-Sonderberichterstatterin Barbara Frey vorgelegt wurde, erläutert weiter, wann Staaten das Recht auf Selbstverteidigung haben: "Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen bezieht sich auf Staaten, die in Selbstverteidigung gegen bewaffnete Angriffe auf ihre staatliche Souveränität handeln. Er bezieht sich nicht auf Situationen, wo sich Einzelpersonen selbst verteidigen müssen." Sie fügt hinzu, daß "Staatsbeamte die Verletzung [von Menschenrechten] durch Kleinwaffen unterlassen müssen". Das TCHRD appelliert an den UN-Menschenrechtsrat und die Mechanismen für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte, den am Nangpa La erschossenen tibetischen Flüchtlingen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen und sicherzustellen, daß die festgenommenen Tibeter aus der Gruppe, die zu fliehen versuchte, unverzüglich und unversehrt freigelassen werden.

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