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Tierschutzpartei NRW kritisiert Antrag der FDP

13.02.201915:37 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Aberkennung von Gemeinnützigkeit für Tierschutzvereine? Tierschutzpartei NRW kritisiert Antrag der FDP

Am Mittwoch, den 13.Februar wird im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages ein Antrag auf Entzug der Gemeinnützigkeit für Tierrechtsvereine wie PETA Deutschland e.V. bearbeitet.


Initiiert wurde dieser Antrag von der FDP-Fraktion unter dem Abgeordneten Dr. Gero Hocker, der sich in der Anhörung auf die Unvereinbarkeit angeblicher Straftaten und Gemeinnützigkeit bezieht, sowie die Verwendung von Spendengeldern, die hauptsächlich in Kampagnen, statt direkte Tierschutzarbeit fließen würden.
Als Sachverständigen lädt die FDP dazu den Rechtsanwalt Dr.Walter Scheuerl zur Anhörung, der sich im Laufe der Jahre zwar keinen Namen im Steuerrecht gemacht hat, dafür jedoch durchaus Erfahrung in der Vertretung von Unternehmen aus der Tierausbeutungsindustrie.

Kritiker sollen mundtot gemacht werden
Der Landesverband NRW der Partei Mensch Umwelt Tierschutz / Tierschutzpartei verurteilt das aktuelle Verfahren im Bundestag. Aus Sicht des Vorstandes überschreitet der Antrag auf Aberkennung der Gemeinnützigkeit die Kompetenzen der Fraktion.
„Ob die Bedingungen für eine Gemeinnützigkeit erfüllt sind, entscheidet das Finanzamt und nicht eine Lobbypartei. Es gibt klare Voraussetzungen nach dem Vereinsrecht, welche PETA oder auch andere Vereine, deren Ziel die Aufklärungsarbeit und Dokumentation gravierender Missstände ist, erfüllen.“ erläutert der Landesgeschäftsführer Reiner Lück.
„Diesen Vereinen Straftaten zu unterstellen ist eine Diffamierung und dient lediglich dem Ziel, künftig zu verhindern, dass Schlachthofskandale wie in jüngster Vergangenheit oder anderweitig schlimme Tierquälereien der Industrie ans Licht kommen. Die aktuelle Politik hat sich bezüglich angeblicher Bemühungen zur Verbesserung des Tierschutzes längst unglaubwürdig gemacht. Die FDP beweist mit diesem Antrag einmal mehr, dass Kritiker einfach mundtot gemacht werden sollen.“

Spendenaufsichtsbehörden statt Willkür
Überrascht zeigt sich die Tierschutzpartei auch über die Argumentation zur Verwendung der Spendengelder.
„ Erst im vergangenen Jahr haben wir in NRW nach dem vom Fußballverein Borussia Dortmund angezeigten Spendenbetruges alle Parteien aufgefordert, die vor Jahren abgeschaffte Spendenaufsichtsbehörde, wie es sie deutschlandweit nur noch in Rheinland-Pfalz gibt, wieder ins Leben zu rufen, um die Menschen vor Betrug zu schützen und die erteilte Gemeinnützigkeit dubioser Vereine besser prüfen und notfalls schnell aberkennen zu können. Hier sieht sich die Regierung jedoch scheinbar nicht in der Pflicht einzugreifen. Wir verstehen den jetzigen Antrag der FDP also so, dass der Bürger eine mögliche Spende zwar eigenverantwortlich vorab zu prüfen hat, um sich vor Missbrauch zu schützen, aber nicht mündig genug ist, frei zu entscheiden, einen Verein zu unterstützen, der das Geld vorwiegend für Aufklärungskampagnen nutzt.“ ergänzt Sandra Lück, Landesvorsitzende NRW.

Nach Auffassung der Tierschutzpartei leisten Vereine wie PETA herausragende und für die Allgemeinheit wichtige Arbeit. Sie fordert den Finanzausschuss auf, sich durch die FDP nicht instrumentalisieren zu lassen.
Bereits die Diskussion um eine mögliche Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe basiere auf reiner Willkür, fernab von Recht und Gesetz. Der Versuch einer Kriminalisierung unbequemer Vereine sei außerdem auf das Schärfste zu verurteilen.

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