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RECHTLEGAL - Newsticker 40/2006 vom 12.10.2006

11.10.200622:35 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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Anwaltskanzlei Kronenberghs http://www.rechtlegal.de
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(openPR) Arbeitsrecht - Sperrfrist bei Aufhebungsvertrag und Abfindung

Höchstrichterlich hat das Bundessozialgericht (BSG) zum Az. 11 a AL 47/05 R geurteilt, dass ein Aufhebungsvertrag, den ein Arbeitnehmer mit einem Arbeitgeber abschließt, um damit einer betriebsbedingten Kündigung entgegenzuwirken, auch bei Zahlung einer Abfindung keine negativen Konsequenzen auf den Arbeitslosengeld-Bezug hat.



Dies erfordert, dass zwei Voraussetzungen eingehalten werden, nämlich einerseits die Rechtmäßigkeit der im Raum stehenden Kündigung, andererseits die Einhaltung der Kündigungsfrist.

Das Team von RECHTLEGAL weist im Zusammenhang mit der Einhaltung der Kündigungsfrist nochmals auf den oft nachgefragten Punkt hin, dass Abfindungen niemals negative Konsequenzen auf Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes haben, wenn die Kündigungsfrist eingehalten wird. Einzig bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist drohen negative Konsequenzen beim Bezug von Arbeitslosengeld.

Mietrecht - Lärm durch Bushaltestelle

In der zweiten Instanz hat das Landgericht (LG) München zum Az. 6 O 19271/05 entschieden, dass ein Vermieter gegen eine Kommune keinen Anspruch auf Verlegung einer Bushaltestelle wegen Lärms besitzt.

Der Vermieter einer Wohnung hatte argumentiert, ihm zögen regelmäßig die Mieter aus, da die genau vor der Mietwohnung gelegene Bushaltestelle zu erheblichen Geräusch- und Abgasbelastungen führe. Dies sei ihm als Vermieter nicht zuzumuten, vor allen Dingen nicht vor dem Hintergrund, dass die Busse dort im Zehn-Minuten-Takt halten.

Zwar äußerte das LG München vorsichtig Verständnis für die Situation des Vermieters, sah jedoch aus keinem Rechtsgrund einen Anspruch auf Verlegung der Bushaltestelle als gegeben. Gleiches gilt auch für Lärmschutzmaßnahmen.

Das Team von RECHTLEGAL meint: "Allgemeines Lebensrisiko".

Verkehrsrecht - Linksabbiegen bei Rechtsblinken

Wer den Fahrtrichtungsanzeiger setzt, entgegen diesem aber in eine andere Richtung fährt, haftet selbst dann, wenn er eigentlich vorfahrtberechtigt ist.

Ein Autofahrer hatte rechts geblinkt, war dann aber geradeaus weitergefahren. Der sich dieser Kreuzung von der nicht vorfahrtberechtigten Straße nähernde spätere Unfallgegner vertraute auf das Rechtsblinken, wodurch sich die beiden Autofahrer mitten auf der Kreuzung trafen.

Das Amtsgericht (AG) Homburg hat sich zum Az. 16 C 65/06 mit diesem - eigentlich recht eindeutigen - Fall beschäftigt und das erwartungsgemäße Urteil gefällt, wonach zwar der nicht vorfahrtberechtigte Kfz-Führer seiner Wartepflicht grundsätzlich nachkommen muss, diese jedoch nicht überspannt werden darf. Also haftet der Blinkende allein.

Staatshaftung - Bwin AG verklagt Bremen

Der Sportwettenvermarkter bwin, früher Bet and Win, bereitet zur Zeit Staatshaftungsklage gegen das Land Bremen vor. Hintergrund sind die Lizenzen privater Wettanbieter in Deutschland. Zuvor hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen bwin die Trikot-Werbung beim Bundesligisten Werder Bremen untersagt. Auch andere Bundesländer gehen gegen das private Wettunternehmen vor, wie z.B. Sachsen, wo bwin die Geschäftstätigkeit komplett verboten wurde, oder Bayern, wo die Tätigkeit erheblich eingeschränkt worden ist.

Abzuwarten bleibt nicht nur die Entscheidung über die von bwin angestrengte Klage für den gesamten privaten Wettanbieter-Markt in Deutschland, sondern auch der vom bwin angekündigte Schadenersatz dem Grunde und der Höhe nach.

Flugreisen - Neue EU-Regeln zum Handgepäck

Flüssigkeiten in Flugzeugen, die im Handgepäck mitgenommen werden, dürfen nach den jüngst verhinderten Terrorvorbereitungen in London nur noch maximal 0,1 Liter betragen. Zusätzlich müssen sie sich in einem durchsichtigen Beutel befinden, der nicht mehr als einen Liter fassen darf. Sonderregelungen für im duty-free-shop gekaufte Ware soll folgen, ist aber noch nicht geregelt. Gleichzeitig wurde auch die Größe von Handgepäck neu normiert.

Bahn - Verspätungen durch Warnstreiks

Aktuell führen Warnstreiks bei der Bahn im Bereich Berlin zu erheblichen Verspätungen sowohl im Nah- wie Fernverkehr. Verspätungen bis zu zwei Stunden sind an der Tagesordnung, zudem werden Zugverbindungen gestrichen. Die Gewerkschaften Transnet und GDBA kündigen neue Warnstreiks an, die zu weiteren Verspätungen führen sollen.

Meldungen, wonach die Deutsche Bahn verlauten lässt, sämtliche Zugverspätungen in der Vergangenheit seien auf diese Warnstreiks zurückzuführen, haben sich nicht bestätigt, wie das Team von RECHTLEGAL "achselzuckend" meint.

Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Ältere newsticker-Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.

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