openPR Recherche & Suche
Presseinformation

BAG - Arbeitgeber dürfen offen aufgenommenes Videomaterial nach 6 Monaten auswerten

19.11.201810:08 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) In einem aktuellen Urteil BAG Urt. v. 23.8.2018 - 2 AZR 133/18 hatte sich das Bundesarbeitsgericht mit der Zulässigkeit der Verwertung offen aufgenommener Videoüberwachungsdaten zu befassen.

Kündigungsschutzklagen sind häufig Gegenstand meiner Arbeit als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht. https://rechtsanwaltwiesbaden.com/rechtsgebiete/rechtsanwalt-arbeitsrecht/



Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers im Sinne des Arbeitsrechts, die nicht eindeutig festgelegt werden können oder divergieren, führen oftmals zu Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Da das Arbeitsrecht die schwierige Aufgabe hat, die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgeber beiderseits gleichermaßen zu wahren, bedarf es in vielen Fällen einer gerichtlichen Prüfung. In meiner auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei, beobachte ich als Rechtsanwalt aktuelle Tendenzen und Entscheidungen, um neue Rechtsprechung anzuwenden und Mandanten stets bestmöglich zu beraten.

Ein jüngst vom Bundesarbeitsgericht entschiedener Fall, hinsichtlich der Rechte von Arbeitgebern, bei der Verwertung von offen aufgezeichnetem Videomaterial, ist eine relevante neue Entwicklung auf dem Rechtsgebiet des Arbeitsrechts, die ich bei meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt selbstverständlich berücksichtigen werde.

In dem Urteil vom 23.08.2018, 2 AZR 133/18 des Bundesarbeitsgerichts geht es um die Zulässigkeit der Verwertung von Aufnahmen an Arbeitnehmern, die durch offene Videoüberwachung am Arbeitsplatz entstanden sind.

Im vorbezeichneten Urteil klagte eine Arbeitnehmerin gegen ihren Arbeitgeber, einen Tabak- und Zeitschriftenhandelbetreiber mit angeschlossener Lottoannahmestelle. An jenem Betrieb, hatte der Arbeitgeber eine Kamera installiert, um mögliche Straftaten von Kunden, aber auch seinen Angestellten aufzuzeichnen. Nachdem sich herausstellte, dass im Betrieb ein Fehlbestand herrschte, konnte der Ladenbetreiber anhand seiner im August 2016 ausgewerteten Videoaufnahmen feststellen, dass eine Angestellte - die Klägerin - im Februar 2016 eingenommenes Geld nicht in die Kasse legte. Daraufhin wurde die Klägerin außerordentlich fristlos gekündigt, da der Verdacht einer Entwendung des Geldes seitens der Arbeitnehmerin nahe lag.

Die Arbeitnehmerin erhob daraufhin Kündigungsschutzklage, welcher vom Landesarbeitsgericht stattgegeben wurde. Das LAG führte zur Begründung an, dass für die Videoaufnahmen ein Verwertungsverbot gelte. Es war der Auffassung, dass die Videoaufnahmen hätten gelöscht werden müssen. Die Klägerin sei aufgrund der Aufbewahrung des Videomaterials in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gem. Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verletzt.

Der Beklagte reichte daraufhin Revision zum Bundesarbeitsgericht ein. Das BAG entschied in einer Verhältnismäßigkeitsprüfung sodann, dass eine Speicherung und eine spätere Auswertung, auch nach sechs Monaten, gerade erforderlich seien. Eine zügigere Auswertung sei meist nur bedingt möglich, sodass es dem Zweck der Überwachung entgegenlaufen würde, wenn der Arbeitgeber rechtlich gezwungen wäre, die Aufnahmen unverzüglich wieder zu löschen. Darüber hinaus diene die Videoüberwachung nicht nur der Kontrolle des Arbeitgebers, sondern auch dem Schutz der Angestellten.

Ferner sei ein Arbeitnehmer in diesem Falle auch nicht hinreichend schutzwürdig, da das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht dazu herangezogen werden könne, um eine vorsätzliche rechtswidrige Handlung seinerseits zu vertuschen. Die Maßnahmen der Überwachung seien gem. § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG aF gerechtfertigt und daher sowohl von Kunden als auch Arbeitnehmern zu dulden. Maßgeblich sei dennoch, dass die Überwachung offen, das heißt nicht heimlich, stattfinde. Ob die Videokamera in diesem Fall offen einsehbar war, sodass mit einer Aufzeichnung gerechnet werden musste, konnte im vorliegenden Fall nicht abschließend vom Bundesarbeitsgericht geklärt werden.

Für meine Arbeit als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht https://rechtsanwaltwiesbaden.com/ bedeutet dieses Urteil, dass eine Kündigungsschutzklage wegen fristloser außerordentlicher Kündigung im Falle einer späteren Auswertung offen gefilmter Videoüberwachungsmaterial nur schwer Aussicht auf Erfolg hat. Sollte eine Kündigungsschutzklage aus diesem Grund erwogen werden, so sollten grundsätzlich nach Fehlern im Kündigungsverfahren, die das Arbeitsrecht vorsieht, gesucht werden um die Kündigungsschutzklage zu begründen.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1027121
 407

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „BAG - Arbeitgeber dürfen offen aufgenommenes Videomaterial nach 6 Monaten auswerten“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn

Mietrecht: LG Berlin bei zwischenzeitlichem Wegfall des Eigenbedarfs
Mietrecht: LG Berlin bei zwischenzeitlichem Wegfall des Eigenbedarfs
Wenn ein Kündigungsgrund zwar im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung bestanden hat, aber vor Ablauf der Kündigungsfrist entfallen ist, ist es rechtsmissbräuchlich, wenn der Vermieter den aus der Vertragsbeendigung folgenden Räumungsanspruch gleichwohl weiterverfolgt (LG Berlin 19.1.19, 67 S 9/18) Nach Auffassung des Landgerichtes Berlin verstößt es gegen Treu und Glauben gemäß Paragraf 242 BGB, wenn nach einer Eigenbedarfskündigung der Nutzungswille des Eigentümers und Vermieters bei Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr von der konkreten…
Eigenbedarfskündigung Gründe
Eigenbedarfskündigung Gründe
Ein Eigentümer darf einem Mieter auch kündigen, wenn er diesen Wohnraum nur als Ferien oder Zweitwohnung nutzen möchte. Der BGH stellt fest: es sei nicht erforderlich, dass der Eigentümer oder seine nahen Familienangehörigen die Wohnung ständig belegen oder hier ihren Lebensmittelpunkt haben. Bereits eine Nutzung für wenige Wochen im Jahr rechtfertige den Eigenbedarf. BGH VIII 186/17 Die Kündigung der Wohnung bei Eigenbedarf kann auch dann ausgesprochen werden, wenn der Vermieter durch veränderte Lebensumstände einen größeren oder kleineren …

Das könnte Sie auch interessieren:

Frage nach einer Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis zulässig
Frage nach einer Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis zulässig
Ein Arbeitgeber ist berechtigt, einen Arbeitnehmer in Vorbereitung einer beabsichtigten Kündigung nach einer bestehenden Schwerbehinderung zu fragen, wenn das Arbeitsverhältnis bereits seit mehr als sechs Monaten besteht. BTR Rechtsanwälte informieren über die Entscheidung des BAG vom 16.02.2012, Az.: 6 AZR 553/10 Der Fall (verkürzt): Der Kläger ist …
Bild: Arbeitsrecht - Ausschlussfristen im ArbeitsvertragBild: Arbeitsrecht - Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag
Arbeitsrecht - Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag
… (BAG, Urteil v. 28.09.2005, 5 AZR 52/05) zu entscheiden, ob eine Ausschlussfrist (auch Verwirkungs-, Verfall- oder Präklusivfrist genannt) in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag rechtswirksam ist, die eine schriftliche Geltendmachung innerhalb von zwei Monaten ab Fälligkeit verlangt. Das Arbeitsgericht hatte die Klage des Arbeitnehmers …
Bild: Neue BAG-Entscheidung zur ElternzeitBild: Neue BAG-Entscheidung zur Elternzeit
Neue BAG-Entscheidung zur Elternzeit
… verbleibenden Anteil von bis zu zwölf Monaten können sie auf einen späteren Zeitraum zwischen Vollendung des dritten und des achten Lebensjahrs des Kindes übertragen. Der Arbeitgeber muss der Übertragung zwar zustimmen, ist dabei aber an billiges Ermessen gemäß § 315 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gebunden. Das BAG hatte jüngst folgenden Fall zu entscheiden: …
Teilweise kurze Fristen im Arbeitsrecht durch Bundesarbeitsgericht bestätigt
Teilweise kurze Fristen im Arbeitsrecht durch Bundesarbeitsgericht bestätigt
… Diskriminierung im Sinne bestehen, innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht werden müssen. Arbeitnehmern könnten Schadensersatzansprüche zustehen, wenn die Vorschriften des AGG vom Arbeitgeber bei der Ablehnung von Bewerbungen verletzt werden. Dies erfordert jedoch ein sofortiges Handeln. Daher empfiehlt es sich, Ihre rechtlichen Möglichkeiten von …
Bild: Zulässigkeit von Mitarbeiterüberwachung und VideoeinsatzBild: Zulässigkeit von Mitarbeiterüberwachung und Videoeinsatz
Zulässigkeit von Mitarbeiterüberwachung und Videoeinsatz
… kann, da der Detektiv bereits als Zeuge fungiert. Die Kamera ist oft ein unnötiger Eingriff in die Privatsphäre. Die Aussage des Detektivs reicht meist aus, da das Videomaterial oft keine zusätzlichen Erkenntnisse liefert und wenig aussagekräftig sein kann. Es kommt auf die genauen Umstände an, ob und wie eine Videoaufnahme zulässig und sinnvoll ist.Wann …
Alte Arbeitsverträge sind gefährlicher als Sie denken - berichtet Rechtsanwalt Andreas Martin
Alte Arbeitsverträge sind gefährlicher als Sie denken - berichtet Rechtsanwalt Andreas Martin
… ich oft mit der Prüfung von Arbeitsverträgen zu tun. Bei den meisten Arbeitsverträgen fallen oft gravierende Fehler auf, die erhebliche negative Konsequenzen für den Arbeitgeber haben können. Oft sind es alte Arbeitsverträge, die aufgrund von Rechtsprechung und neuer Gesetzgebung in vielen Teilen unwirksam sind. Oft betroffen sind hierbei Klauseln z.B. …
Das Bundesarbeitsgericht bestätigt: Teilweise sehr kurze Fristen im Arbeitsrecht sind zu beachten
Das Bundesarbeitsgericht bestätigt: Teilweise sehr kurze Fristen im Arbeitsrecht sind zu beachten
… Arbeitsrecht, welche für die Geltendmachung von Ansprüchen laufen, oft nicht eingehalten werden. Arbeitnehmern könnten Schadensersatzansprüche zustehen, wenn die Vorschriften des AGG vom Arbeitgeber bei der Ablehnung von Bewerbungen verletzt werden. Dies erfordert jedoch ein sofortiges Handeln. Kündigungen sollen nach dem Gericht mit einer Kündigungsschutzklage …
Laut Bundesarbeitsgericht teilweise sehr kurze Fristen im Arbeitsrecht
Laut Bundesarbeitsgericht teilweise sehr kurze Fristen im Arbeitsrecht
… Geltendmachung von Ansprüchen gelten, jedoch nicht eingehalten werden. Wollen Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche geltend machen, die auf einer Verletzung der Vorschriften des AGG vom Arbeitgeber bei der Ablehnung von Bewerbungen beruhen, erfordert dies jedoch regelmäßig ein sofortiges Handeln. Kündigungen sollen nach dem Gericht mit einer Kündigungsschutzklage …
Bild: BAG: Verkürzte Kündigungsfrist während der Probezeit gilt nur bei eindeutiger Gestaltung des ArbeitsvertragsBild: BAG: Verkürzte Kündigungsfrist während der Probezeit gilt nur bei eindeutiger Gestaltung des Arbeitsvertrags
BAG: Verkürzte Kündigungsfrist während der Probezeit gilt nur bei eindeutiger Gestaltung des Arbeitsvertrags
Arbeitgeber müssen bei Kündigungen des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit aufpassen. Denn die verkürzte Kündigungsfrist gilt nur bei einer eindeutigen Vertragsgestaltung. Die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte erklärt: Schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag wird üblicherweise eine Probezeit vereinbart. Dauert die Probezeit …
Bild: BAG: Arbeitsvertragliche Ausschlussklauseln müssen Mindestlohn ausnehmenBild: BAG: Arbeitsvertragliche Ausschlussklauseln müssen Mindestlohn ausnehmen
BAG: Arbeitsvertragliche Ausschlussklauseln müssen Mindestlohn ausnehmen
Arbeitgeber müssen aufpassen: Der Mindestlohn muss bei Ausschlussklauseln ausdrücklich ausgenommen werden. Ansonsten ist die Klausel nach einer Entscheidung des BAG insgesamt unwirksam. In vielen Arbeitsverträgen sind Ausschlussklauseln vorformuliert. Diese Klauseln sehen vor, dass gegenseitige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie …
Sie lesen gerade: BAG - Arbeitgeber dürfen offen aufgenommenes Videomaterial nach 6 Monaten auswerten