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In Bayern fehlen jedes Jahr 20.000 Wohnungen

05.10.200611:15 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: In Bayern fehlen jedes Jahr 20.000 Wohnungen
Wohnungsneubau in Bayern: Bedarf und Fertigstellungen bis 2015 (Quelle: VdW Bayern).
Wohnungsneubau in Bayern: Bedarf und Fertigstellungen bis 2015 (Quelle: VdW Bayern).

(openPR) VdW Bayern begrüßt geplantes Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz – Investitionskraft durch Unternehmenssteuerreform bedroht

München (05. Oktober 2006) - Der VdW Bayern (Verband bayerischer Wohnungsunternehmen) warnt vor Wohnungsmangel in bayerischen Wachstumsregionen. Jährlich würden 20.000 Wohnungen zu wenig gebaut. Die mit dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG) geplante Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe begrüßt der Verband. Die geplante Unternehmenssteuerreform sei hingegen kontraproduktiv. „Die vorgesehene Besteuerung von Zinsen würde die Investitionskraft unserer Mitgliedsunternehmen massiv schwächen“, kritisiert Verbandsdirektor Xaver Kroner.



Die Zahl der Haushalte im Freistaat wächst laut Empirica-Institut in den nächsten zehn Jahren um 410.000. Allein um den Bestand zu halten, werden bei aktuell 5,8 Millionen Wohneinheiten in Bayern 29.000 (0,5%) neue Wohnungen jährlich benötigt. Es müssen also insgesamt 70.000 Wohnungen gebaut werden, um den Bedarf zu decken. Seit 2000 wurde diese Zahl regelmäßig verfehlt. Zuletzt waren es nur noch 48.276 Fertigstellungen.

Neben Fehlbelegungsabgabe auch Kostenmietrecht abschaffen

Die Fortführung der Wohnraumförderung in Bayern ist für den Verband unerlässlich, um auch Einkommensschwächeren Wohnen in Ballungsräumen zu ermöglichen. Mit dem BayWoFG schaffe der Freistaat die passenden Rahmenbedingungen, begrüßt Kroner den Entwurf, mit dem der Freistaat die mit der Föderalismusreform verlagerte Zuständigkeit für das Wohnungswesen umsetzt.

„Die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe wird Bewohner zum Bleiben bewegen und unterstützt sozial ausgewogene Nachbarschaften. Sie ist eine Investition in den sozialen Frieden“, so Kroner. Bisher müssen Menschen, deren Einkommen über den Einkommensgrenzen für Sozialwohnungen liegt, einen Ausgleich bezahlen. Er war zusammen mit der Sozialmiete teilweise höher als Mieten in attraktiveren Lagen auf dem freien Markt.

Bedauerlich sei, dass der Gesetzesentwurf am Kostenmietrecht für Sozialwohnungen festhalte. Die Kostenmiete regelt die Miethöhe für bis Ende 2001 erbaute Sozialwohnungen. Den tatsächlichen Kosten entspreche das Ergebnis aber höchstens zufällig, da Teile der Kosten im Rahmen der so genannten Zweiten Berechnungsordnung staatlich fixiert sind.

Dem VdW Bayern gehe es nicht um höhere Sozialmieten, sondern um eine Senkung des Verwaltungsaufwands, stellt Kroner klar. Anderen Lösungen, die eine Deckelung der Sozialmieten zum Ziel haben, werde sich der VdW Bayern nicht verschließen.

Unternehmenssteuerreform ist ökonomischer Wahnsinn

Mit der Unternehmenssteuerreform ist die Einbeziehung von Zinsen in die steuerliche Bemessungsgrundlage geplant. Als „ökonomischen Wahnsinn“ bezeichnet Kroner diese Pläne. Er appelliert an Bund und Freistaat, Zinsen bei der Besteuerung weiter außen vor zu lassen. Angesichts eines Fremd-Finanzierungsanteils von bis zu 80 Prozent sei das ein K.o.-Kriterium für den Wohnungsbau. Gerade die größeren, bauaktiven Wohnungsunternehmen müssten weitaus mehr Zinsen versteuern, als sie Fördergelder erhalten könnten. Die Investitionskraft würde um bis zu 25 Prozent sinken – „mit katastrophalen Folgen für die Wohnungsmärkte“, warnt Kroner vor weiter rückläufigem Neubau und Problemen bei der Wohnraumversorgung gerade für Einkommensschwächere.

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