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Auf Bayerns Vermieter rollt weiterhin Prozessflut zu

23.03.200511:21 UhrVereine & Verbände

(openPR) Antidiskriminierungs-Gesetz: Kommunale Wohnungsunternehmen und Genossenschaften fordern Nachbesserungen

München (23.03.2005) – Der VdW Bayern (Verband bayerischer Wohnungsunternehmen) warnt auch nach den jüngsten Änderungen vor den gravierenden Folgen des geplanten Antidiskriminierungs-Gesetzes für die Mietwohnungsmärkte in Bayern. „Es kommen weiterhin ungeahnte bürokratische und finanzielle Belastungen auf kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und private Vermieter zu“, betonte Verbands-Chef Heinz-Werner Götz auf einem Pressegespräch in Regensburg. Das Gesetz tangiere rund 70.000 Vermietungen pro Jahr, verdeutlicht Götz das Ausmaß.

Der Freistaat Bayern zählt gut 1,5 Millionen Mieterhaushalte. Bei einer durchschnittlichen Fluktuation in Höhe von fünf Prozent entspricht das etwa 70.000 Neuvermietungen pro Jahr. Zum Vergleich: Die Stadt Bamberg zählt etwa so viele Einwohner. „Da rollt eine Prozessflut ungeahnten Ausmaßes ungebremst auf private und gewerbliche Vermieter zu“, befürchtet Götz.

Bei keiner Gruppe von Vermietern wohnten mehr Menschen, die unter den Benachteiligungsschutz des geplanten Antidiskriminierungs-Gesetzes fielen, als bei kommunalen Wohnungsunternehmen, unterstreicht Götz. „Trotzdem sollen diese Unternehmen auch nach den jüngsten Änderungen am Gesetzesentwurf künftig mit Bürokratie überzogen werden.

Die neue Regelung im Gesetzesentwurf, wonach eine unterschiedliche Behandlung der Mieter zur Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen zulässig sein könne, schaffe mehr Unsicherheiten, als sie beseitige.

Götz fordert, Wohnungsunternehmen, die in ihren Gesellschaftsverträgen die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum festgeschrieben hätten, generell vom Antidiskriminierungs-Gesetz auszunehmen.

Wohnungsgenossenschaften vom Gesetz ausnehmen

Weiterhin unberücksichtigt vom Gesetzgeber blieben die Wohnungsgenossenschaften. Sie sind laut Satzung und Genossenschaftsgesetz verpflichtet, ihre Mitglieder zu fördern. Dürften nun die Genossenschaften nicht mehr frei über die Wohnungen verfügen, würde der Gedanke des genossenschaftlichen Wohnens ad absurdum geführt.

Selbsthilfeeinrichtungen wie Genossenschaften erforderten nun einmal, dass die Mitglieder sich selbst helfen können, so Götz.

Vermietung ist kein „Massengeschäft“

Auch private Vermieter müssen im Zweifelsfall nachweisen, dass sie nicht hinsichtlich der ethnischen Zugehörigkeit diskriminiert haben. Bietet ein privater Vermieter jedoch drei bis vier Wohnungen pro Jahr öffentlich an, läuft er schon Gefahr unter den Status des so genannten „Massengeschäfts“ zu fallen. „Darauf deuten Informationen aus dem Justizministerium hin“, untermauert Götz. Dann müsse der Vermieter zusätzlich nachweisen, dass er einen potenziellen Mieter weder aus Gründen der Abstammung, noch des Alters, noch der Weltanschauung, noch des Geschlechts, noch der Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt habe.

Dabei hält der Gesetzgeber nach Ansicht des VdW Bayern an einem entscheidenden gedanklichen Fehler fest. Der Abschluss eines Mietvertrages sei keinesfalls die Vermietung von Wohnraum, sondern erst deren Anfang. Das sich anschließende jahrelange Mietverhältnis stelle die eigentliche Vermietungstätigkeit dar. Und diese könne niemals ein „Massengeschäft“ sein, erläutert Götz.

Folgekosten von mehr als 10 Millionen Euro befürchtet

„Mit der Einführung des Antidiskriminierungs-Gesetzes kommt eine Kostenlawine auf unsere Mitgliedsunternehmen zu, die knapp 600.000 Wohnungen verwalten“, befürchtet Götz. Allein die zusätzlichen Personalkosten beliefen sich nach Hochrechnungen des Verbandes auf rund sechs Millionen Euro. Folgekosten wie Prozesskosten hinzu addiert, ergebe das schnell einen zweistelligen Millionen-Eurobetrag. Das Geld fehle dann, um notwendige Modernisierungsmaßnahmen zu finanzieren“, warnt Götz.

Der VdW Bayern empfehle daher dem Familienausschuss, der über das Antidiskriminierungs-Gesetz beraten wird, die Vermietung von Wohnraum vom Anwendungsbereich des Antidiskriminierungs-Gesetzes auszunehmen, soweit dies mit den EU-Richtlinien zu vereinbaren sei.

* * *
Der Abdruck ist frei. Wir bitten um ein Belegexemplar.
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Im VdW Bayern sind knapp 500 bayerische Wohnungsunternehmen zusammengeschlossen – darunter 336 Wohnungsgenossenschaften und 86 kommunale Wohnungsunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen verwalten rund 570.000 Wohnungen, in denen ein Fünftel aller bayerischen Mieter wohnen.

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