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Kein Fortschritt in der Wohnungspolitik

24.01.200519:13 UhrVereine & Verbände

(openPR) VdW Bayern fordert Hinwendung zur Wohnungswirtschaftspolitik

München (24.01.2005) – Trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen haben die Mitgliedsunternehmen im VdW Bayern (Verband bayerischer Wohnungsunternehmen) einen „extrem wichtigen Beitrag“ für das soziale Klima in Bayern geleistet. Diese Bilanz zog Verbands-Chef Heinz-Werner Götz in seinem wohnungspolitischen Ausblick für das Jahr 2005. Sinkender Bestand an preisgünstigen Wohnungen, explodierender Modernisierungsbedarf, zunehmende Überregulierung – an dieser Situation hätte sich laut Götz in den vergangenen vier Jahren nichts geändert. Er mahnte Bundes- und Staatsregierung zu einer politischen Kehrtwende, die der Wohnungswirtschaft endlich gerecht werde.

Mit wachsender Sorge beobachte der Verband, dass sich die Lücke zwischen Angebot und Nachfrage an preisgünstigen Wohnungen in bayerischen Großstädten weiter vergrößert. Im Freistaat würden mindestens 15.000 Wohnungen im Jahr zusätzlich benötigt. Angesichts des Zuzugs von rund 34.000 Menschen aus anderen Bundesländern in nur einem Jahr rief Götz die Regierungen in Berlin und München auf, der Wohnraumförderung wieder mehr Gewicht beizumessen.

Höherer Stellenwert für Wohnraumförderung

Als positives Signal wertet Götz den Anstieg der Landesmittel für 2005 um zehn Mio. auf 155 Mio. Euro sowie die Fortführung des bayerischen Modernisierungsprogramms durch die Landesbodenkreditanstalt. Um eine Trendwende herbei zu führen, müssten die Anstrengungen aber noch verstärkt werden.

Der Bund hatte seine Fördermittel für Bayern bereits im Vorjahr auf das Rekordtief von 15 Mio. Euro gekürzt. Dem stünde in den kommenden fünf Jahren ein Abgang von 70.000 Wohnungen aus der Mietpreisbindung gegenüber.

Anti-Diskriminierungsgesetz belastet Wohnungsunternehmen

Als eine der wichtigsten Aufgaben für 2005 nannte Götz den Bürokratieabbau. Diese Maßnahmen würden nichts kosten und den Wohnungsunternehmen Spielräume für wirtschaftliches und soziales Handeln eröffnen. Stattdessen sei im vergangenen Jahr die Zahl der Gesetze und Vorschriften im wohnungspolitischen Bereich – entgegen allen politischen Absichtserklärungen – weiter gestiegen.

Auch im neuen Jahr drohe bereits wieder Ungemach. Als Beispiel nannte er den Entwurf der Bundesregierung für ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz. Er ginge weit über die Vorgaben der EU-Richtlinien hinaus, wonach Vermieter Mietinteressenten nicht aus rassischen bzw. ethnischen Gründen ablehnen dürfen. Wohnungsunternehmen müssten künftig nach dem Gesetzentwurf zusätzlich beweisen, dass auch Geschlecht, Alter, Religion bzw. Weltanschauung, Behinderung oder sexuelle Ausrichtung nicht ausschlaggebend waren für die Ablehnung.

Mit der Umkehr der Beweislast werden Unternehmen zu aufwendigen Dokumentationen gezwungen, anstatt Zeit und Geld in dringend nötige Modernisierungen zu investieren. Ganz zu schweigen davon, dass Wohnungsunternehmen damit immer weniger Einfluss auf die Zusammensetzung von Bewohnerstrukturen nehmen könnten.

Zusätzliche Sanierungskosten durch Radonschutzgesetz

Auf massive Ablehnung stößt auch das vom Bundesumweltminister geplante Radonschutzgesetz. „Die Gesundheit der Menschen hat absolut Vorrang“, betont Götz. Natürlich dürfe die Radonkonzentration in der Raumluft keine gefährlichen Werte annehmen. Dies könne aber häufig auch durch Lüften erreicht werden. Schließlich werde Radon auch ausgeatmet. Es müsse nicht immer gleich gesetzlicher Zwang sein.

Finanzielles Ausbluten der Genossenschaften befürchtet

Erhebliche finanzielle Lasten könnten nach Ansicht des VdW Bayern auf Genossenschaften zukommen: Nach einer Änderung des Körperschaftsteuerrechts müssen Wohnungsgenossenschaften unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend zum 1. Januar 2002 auf Anteile an ausscheidende Genossenschaftsmitglieder knapp 43 Prozent Körperschaftssteuer zahlen. Dabei würden gerade diejenigen Genossenschaften getroffen, die unter Wohnungsleerstand und Mitgliederschwund leiden. „Wenn die Bundesregierung Paragraph 38 im Körperschaftssteuer-Gesetz nicht korrigiert, kann sie sich ihre Förderung der Genossenschaften, auf die sie so stolz ist, sparen. Denn sie treibt sie an anderer Stelle in den Ruin“, kritisierte Götz.

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Im VdW Bayern sind knapp 500 bayerische Wohnungsunternehmen zusammengeschlossen – darunter 336 Wohnungsgenossenschaften und 86 kommunale Wohnungsunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen verwalten rund 570.000 Wohnungen, in denen ein Fünftel aller bayerischen Mieter wohnen.

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