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„Gesetzliches Dach auf tragfähigen Säulen“ dringend erforderlich

28.01.201116:53 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Wohnungspolitik seit Jahren im Niemandsland
• Politik des „Wünsch Dir was“ nicht Ziel führend
• Demographische Herausforderungen gleichgewichtig und realitätsorientiert angehen
• Quartiersorientierung statt ineffizienter Einzelmaßnahmen



„Widersprüchlicher geht es nicht: Seit Jahren befindet sich die Wohnungspolitik im politischen Niemandsland, die diskutierten Anforderungen an die Modernisierung der Wohnungsbestände schießen gleichzeitig ins Unermessliche“, so Rudolf Ridinger, Vorstandssprecher des Verbandes der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft. Ridinger unterstrich am Freitag in Wiesbaden vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit eines hessischen Gesetzes zum Wohnen.

Bei dem Landesgesetz zum Wohnen gehe es zentral um die Gewinnung von politischer Handlungsfähigkeit beim Thema Wohnen, politische Egoismen sollten deshalb hinten anstehen. „Viele Menschen wünschten sich nicht nur eine gute Wohnung, sondern auch eine gute Infrastruktur im Wohnquartier. Deshalb müsse in der Wohnungspolitik ein Paradigmenwechsel stattfinden“, forderte Ridinger. Dies bedeute, weg von der Orientierung an Einzelmaßnahmen hin zur Quartiersgestaltung.

Doch es gibt nach den Worten von Ridinger weitere drängende Probleme, die im Rahmen eines Hessischen Wohnungsgesetzes dringend angepackt werden müssten. Dazu zähle die steigende Nachfrage nach preiswerten Wohnungen, die in den großen Städten kaum noch zu befriedigen sei. Der Bau preiswerter Wohnungen orientiere sich noch immer an Einkommensgrenzen. Künftig müsse er stärker mit der Stadtentwicklung verknüpft werden, etwa der sozialen Durchmischung in Wohnquartieren. Als Alternative oder zumindest Ergänzung zum Neubau von Sozialwohnungen schlug Ridinger den Kauf von Belegungsrechten vor. Hierdurch könnten schnell und effizient kostengünstige Wohnungen bereitgestellt werden.

Der Bund habe vor nunmehr fast fünf Jahren die Kompetenzen für weite Teile der Wohnungspolitik im Rahmen der Föderalismusreform auf die Bundesländer übertragen. Solange die Länder diesen Ball der Kompetenzverlagerung nicht aufgreifen, gelten die ursprünglichen Bundesgesetze weiter. Das Land Hessen habe, im Gegensatz zu zahlreichen anderen Ländern, den Ball nicht aufgefangen, damit gelte in diesem Bundesland ein Bundesgesetz weiter, für das niemand mehr zuständig sei, stellte Ridinger fest.

Das sei paradox, da gleichzeitig aus allen möglichen Politikfeldern die Forderungen insbesondere im Blick auf die Sanierung der Wohnungsbestände steigen. So forderten die Energie- und Klimaschutzpolitiker eine umfassende energetische Sanierung bei gleichzeitiger Verdreifachung der Sanierungsquoten, aus dem Bereich der Sozialpolitik werde gefordert, die Bestände barrierefrei zu gestalten, und viele Gesundheitspolitiker träumten vom Wohnen als so genannten dritten Gesundheitsstandort. „Ein Investor, der all diese Anforderungen aufgreift, läuft Gefahr, als Luxussanierer angeprangert zu werden“, so Ridinger. Auch für bestimmte Zielgruppen würden umfassende Neubau- und geeignete Umbauinvestitionen gefordert, so aktuell insbesondere in den Universitätsstädten für die Studenten. Dies zeige, wie abstrus die aktuelle Situation sei. Diese Politik des „Wünsch Dir was“ sei nicht Ziel führend. Völlig unverständlich werde die Lage schließlich, wenn neben diesen Anforderungen in gleichem Atemzug auch noch mehr preisgünstiger Wohnraum gefordert werde.

Die zentralen Herausforderungen seien, so Ridinger, durch den demographischen Wandel geprägt. Die Wohnungswirtschaft sehe sich bei der Bewältigung des demographischen Wandels als natürlicher Partner der Politik. Die Partnerschaft könne aber nur im Rahmen einer Politik funktionieren, in der die Ziele im Rahmen eines gesetzlichen Daches definiert und auf tragfähigen Säulen realitätsnah ausgerichtet werden. Auch setze sich die Wohnungswirtschaft im Rahmen eines Landesgesetzes zum Wohnen für eine kontinuierliche Überprüfung der Ziele und Maßnahmen ein, gerade in der Wohnungspolitik sei dies dringend erforderlich. Die in Hessen weiter geltenden bundesgesetzlichen Regelungen seien in weiten Teilen noch geprägt von einem Politikverständnis der 60er und 70er Jahre des letzten Jahrhunderts. Dieses sei nicht nur veraltet, auch seien heutige und künftige Entwicklungen durch eine wesentlich größere Dynamik geprägt.

Abschließend brachte Ridinger seine Hoffnung zum Ausdruck, dass es zu einer von einem breiten Konsens im Landtag getragenen Verabschiedung eines Landesgesetzes kommen werde. Dieses werde bislang wohl eher dadurch behindert, dass diverse Fachpolitiker ihre Steckenpferde favorisieren. Dies sei, so Ridinger, fehl am Platze. „Ich hoffe, dass ein aktueller, von der SPD in den Landtag eingebrachter Antrag, einen positiven Beitrag zur Realisierung eines entsprechenden Gesetzes leistet“, schloss der Verbandsdirektor.

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