(openPR) Auf der Bundestagung der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft am 10.11.18 in Berlin ist der stellvertretende Vorsitzende und Pressesprecher des CDA-Landesverbandes Bremen, Peter Rudolph, von den Delegierten einstimmig in seinem Amt als stellvertretender Bundesvorsitzender bestätigt worden.
Als Vertreter des Arbeitnehmerflügels der CDU erteilte Rudolph auf der Tagung allen Forderungen nach einer stärkeren konservativen Ausrichtung von CDU und CSU und möglichen Koalitionen mit der AfD eine klare Absage. Auf seine Initiative beschlossen die Delegierten einen Antrag, in dem der CDA-Bundesvorstand aufgefordert wird, auf dem im Dezember anstehenden CDU-Bundesparteitag ein Votum herbeizuführen, dass Koalitionen zwischen CDU und AfD definitiv ausschließt.
Peter Rudolph: „Für die CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft ist und bleibt die CDU die Partei der Mitte. Dies muss auch bei der Wahl des oder der neuen CDU-Vorsitzenden deutlich werden. Ich würde es daher begrüssen, wenn Annegret Kramp-Karrenbauer die Nachfolge von Merkel antreten würde. Sie hat Führungserfahrung, verfügt über einen guten Draht zur Basis und hat gezeigt, dass sie Wahlen gewinnen kann. Aus meiner Sicht wäre es fatal, wenn die CDU die Fehler der CSU wiederholen und den Forderungen von Werte-Union und anderen konservativen Parteizirkeln nach einem Rechtsruck nachgeben und sich nicht klar von der AfD abgrenzen würde. Mich stimmt es bedenklich, wenn sich mit dem Vorsitzenden der sächsischen CDU-Landtagsfraktion Christian Hartmann kürzlich erstmalig ein führender CDU-Mandatsträger offen für eine Koalition zwischen CDU und AfD geoutet hat – auch wenn er dafür von der Parteiführung zurückgepfiffen wurde.“
Auf Bremer Antrag verabschiedete die Bundestagung eine Entschließung, in der alle Forderungen nach einer Lockerung der Arbeitszeitvorschriften abgelehnt werden. Nach Auffassung der CDA/CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft besteht keine Notwendigkeit, die gesetzlich zulässige tägliche Höchstarbeitszeit heraufzusetzen oder durch Festschreibung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit zu ersetzen, da die im Arbeitszeitgesetz enthaltene Ausnahmeregelungen ausreichend sind, um auch den betrieblichen und überbetrieblichen Erfordernissen einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt Rechnung tragen zu können. Das Arbeitszeitgesetz dient dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Gesundheitsschutz gebührt Priorität vor wirtschaftlichen Erwägungen. Dies gilt insbesondere für die im Gesetz vorgesehene Ruhezeit, die sich an medizinischen Erkenntnissen orientiert.











