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Dr. Frank Brodehl (AfD): Landtagsvizepräsident Rasmus Andresen muss zurücktreten

04.07.201812:29 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Die AfD-Fraktion hat heute erstmals eine Aktuelle Stunde beantragt, weil der Landtagsvizepräsident Rasmus Andresen (GRÜNE) einen Kandi-daten für das Amt eines stellvertretenden Richters am Landesverfassungsgericht, öffentlich als „Sprachrohr von Menschenfeinden und Rechten“ diffamiert hat. Dr. Frank Brodehl, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:

„Wir fordern den Abgeordneten Rasmus Andresen auf, von seinem Amt als Landtagsvize-präsident zurückzutreten, weil er einen renommierten Staatsrechtler, der als Kandidat für das Amt eines stellvertretenden Richters am Landesverfassungsgericht gehandelt wurde, durch stigmatisierende Äußerungen in der Öffentlichkeit schwer beschädigt und sich damit für das Amt des Landtagsvizepräsidenten als ungeeignet erwiesen hat.

Landtagsvizepräsident Andresen hat den Kandidaten in den Medien als ‚Sprachrohr von Menschenfeinden und Rechten‘ diffamiert, weil dieser 2016 ein Rechtsgutachten über schulische Sexualerziehung erstellt hat, dessen Ergebnisse der Einstellung des Landtags-vizepräsidenten hierzu offenbar widersprechen.

Wenn diese öffentliche Diskreditierung eines Richterkandidaten ohne Konsequenzen bliebe, würde dies die fatale Botschaft aussenden, dass in Schleswig-Holstein jeder Kandidat, der eine andere Rechtsauffassung vertritt als jene, die der sogenannten Politischen Korrektheit entspricht, automatisch als ‚rechts‘ stigmatisiert wird, kein Richter am Landesverfassungsgericht werden darf und ‚raus‘ ist.

Eine solche Botschaft darf in unserem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, zu dessen Grundfesten eine unabhängige Justiz gehört, keinen Raum haben. Wenn wir uns hier nicht schützend vor die Unabhängigkeit der Justiz stellen, bedeutet dies in der Konsequenz den Einstieg in den Gesinnungsstaat. Die AfD wehret mit ihrer Rücktritts-forderung deshalb hier und heute den Anfängen.“

Weitere Informationen:



Rede-Manuskript von Dr. Frank Brodehl zur Aktuellen Stunde vom 03.07.2018 im Kieler Landtag (Es gilt das gesproche Wort):

Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Gäste,

Anfang des Jahres ist der Richterwahlausschuss auf einen renommierten Hamburger Juristen mit der Frage zugegangen, ob er das Amt eines stellvertretenden Richters am Landes-verfassungsgericht Schleswig-Holstein annehmen wolle. Dies geschah – wie es üblich ist – vertraulich.

Für heute war die Wahl dieses Kandidaten hier im Plenum angesetzt; der Punkt wurde jedoch letzten Freitag von der Tagesordnung gestrichen.

Was war geschehen?

Der Kandidat, ein Staatsrechtler, der als Prozessvertreter zahlreiche Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht geführt und seit Jahren eine außerplanmäßige Professur an der Uni Göttingen innehat, wurde plötzlich von CDU, GRÜNEN, FDP und SSW als „Persona non grata“ behandelt.

Wie wir den Lübecker Nachrichten vom 30.06. entnehmen können, zogen CDU, GRÜNE, FDP und der SSW ihren Wahlvorschlag deshalb zurück, weil ihnen plötzlich bekannt geworden sei, dass der Kandidat ein Rechtsgutachten für den Verein „echte Toleranz“ erstellt und einen Vortrag auf einem Symposium der Initiative „Demo für alle“ gehalten habe. Beide Vereine werden im Zeitungsartikel als „umstrittene rechte Vereine“ bezeichnet.

Dieser Vorgang ist aus mehreren Gründen befremdlich und skandalös:

Zum einen wurde nicht wirklich irgendetwas „plötzlich bekannt“. Mit dem Rechtsgutachten wurden CDU, GRÜNE, FDP und SPD bereits Ende 2016 konfrontiert und um Stellungnahme gebeten. Außerdem war das hier in Rede stehende Gutachten bereits mehrfach Thema im Bildungsausschuss; bei einer dieser Sitzungen war auch der Landtagsvizepräsident anwesend.

Zum anderen ist an dem Vorgang skandalös, dass die Rück-nahme des Kandidatenvorschlags überhaupt den Weg in die Medien gefunden hat: Das Verfahren zur Wahl eines Richters des Landesverfassungsgerichts ist, wie schon erwähnt, vertraulich. Es ist sogar streng vertraulich und zwar aus gutem Grund.

Noch gravierender ist aber, dass der Landtagsvizepräsident in den Lübecker-Nachrichten damit zitiert wurde, dass der Richter-Kandidat „unter keinen Umständen mehr wählbar sei“, weil er sich „zum Sprachrohr von Menschenfeinden und Rechten gemacht“ habe.

Sehr geehrte Damen und Herren,

was hat den Landtagsvizepräsidenten wohl dazu bewogen, dieses Vokabular „Sprachrohr von Menschenfeinden und Rechten“ zu verwenden? Der Presse entnehmen wir, dass der Stein des Anstoßes das Rechtsgutachten und der Vortrag des Kandidaten war. Ich zitiere deshalb einmal mit Ihrer Erlaubnis aus dem Gutachten:

„Staatliche Sexualerziehung, die darauf gerichtet ist, Schüler dazu zu erziehen, jedes Sexualverhalten gleichermaßen wertzuschätzen, verstößt gegen das Indoktrinationsverbot und ist damit verfassungswidrig“.

Dies ist das Ergebnis des besagten Rechtsgutachtens, das der Kandidat im Herbst 2016 veröffentlicht hat. Ein Gutachten – und dies ist in diesem Zusammenhang nicht ganz unwichtig –, das bis heute von keinem anderen Staatrechtler inhaltlich angegriffen oder gar widerlegt worden ist.

Im Mai 2017 hielt nun derselbe Kandidat auf einem Symposium in Wiesbaden einen Vortrag unter dem Titel „Sexualpädagogik der Vielfalt – der rechtliche Rahmen“. Auch dieser Vortrag kommt zu dem Ergebnis, dass staatliche Sexualerziehung, die darauf gerichtet ist, Schüler zu Akzeptanz statt nur zu Toleranz sexueller Vielfalt zu erziehen, verfassungswidrig ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

wenn der Landtagsvizepräsident die Bezeichnung „Sprachrohr von Menschenfeinden und Rechten“ verwendet, soll damit offenbar ein profilierter Staatsrechtler allein deshalb öffentlich diskreditiert werden, weil das Ergebnis seiner rechtswissenschaftlichen Arbeit zum Thema „Schulische Sexual-erziehung“ den Auffassungen des Vizepräsidenten in diesem Punkt widerspricht.

Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist ein beispiel-loser Vorgang. Denn dass sich ein Landtagsvizepräsident öffentlich über einen Kandidaten in einem geheimen Richter-Wahlverfahren äußert, hat es so noch nie gegeben.

Würde dieses Beispiel ohne Konsequenz bleiben, hieße das, dass eine fatale Botschaft an alle Juristen in Schleswig-Holstein und darüber hinaus gesendet würde. Diese Botschaft lautet:

Das Verfahren zur Wahl eines Richters am Landes-verfassungsgericht ist in Schleswig-Holstein nicht mehr geheim.

Wer Rechtsauffassungen vertritt, die der sogenannten Politischen Korrektheit nicht entsprechen,

wird öffentlich als „rechts“ stigmatisiert;
er darf nicht Richter am Landesverfassungsgericht werden
und ist raus.

Eine solche Botschaft darf in unserem freiheitlich-demokra-tischen Rechtsstaat, zu dessen Grundfesten eine unabhängige Justiz gehört, keinen Raum haben. Wenn wir uns hier nicht schützend vor die Unabhängigkeit der Justiz stellen, dann bedeutet dies in der Konsequenz den Einstieg in den Gesinnungsstaat.

Nochmals: Die Freiheit der Wissenschaft & Lehre und die Unabhängigkeit der Justiz gehören zu den Eckpfeilern unserer Demokratie. Aus diesem Grund fordern wir den Abgeordneten Rasmus Andresen hiermit auf, von seinem Amt als Vizepräsident des Schleswig-Holsteinischen Landtags zurückzutreten.

Herr Andresen hat sich durch seine öffentlichen Äußerungen als ungeeignet erwiesen, dieses Amt auszuüben. Ein Verbleib im Amt würde diesem Hohen Haus und der Unabhängigkeit der Justiz schweren Schaden zufügen. Das kann niemand wollen.

Vielen Dank.

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