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Jörg Nobis (AfD): "Gäbe es einen Oscar für Aufregungsrhetorik, Rasmus Andresen hätte ihn erneut verdient"

06.03.201809:54 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Kiel, 5. März 2018 Die vom grünen Landtagsvizepräsidenten Rasmus Andresen am 8. Februar gegen AfD-Fraktionschef Jörg Nobis gestellte Strafanzeige wegen Volks-verhetzung hat - wie erwartet - nicht zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens geführt. Dafür fehlt es am notwendigen Tatverdacht, wie die Staatsanwaltschaft Kiel jetzt bekanntgab. Jörg Nobis erklärt dazu:

"Dass die Volksverhetzungsanzeige von Herrn Andresen ohne jede Substanz ist, war von Anfang klar. Dass Herr Andresen sie trotzdem gestellt hat, ist also einmal mehr allein jener ‚Aufregungsfolklore' geschuldet, die er immer wieder gerne zum Besten gibt, seit wir als AfD-Fraktion in den Kieler Landtag eingezogen sind.

Auch Abgeordnete anderer Fraktionen verwenden das linkspopulistische Mittel der Diffamierung und Stigmatisierung immer wieder gerne gegen uns. Offenbar herrscht im Kieler Landtag die Meinung vor, dass man sich mit einem politischen Wettbewerber dann nicht mehr inhaltlich auseinandersetzen muss, wenn man ihn erst mal als Nazi, Rassisten oder Homophoben beleidigt hat.
Dass haltlose Unterstellungen gegenüber den AfD-Abgeordneten indes auch durch Wiederholung nicht wahrer werden, zeigt jetzt eindrucksvoll die Stellungnahme der Kieler Staatsanwaltschaft. Die kann - anders als Herr Andresen - eben keinerlei Volksverhetzung in meinem Tweet zum ‚Schulzzug' erkennen; weshalb sie auch kein Ermittlungsverfahren eröffnen will.

Herr Andresen wird´s gelassen sehen. Er hat sein eigentliches Ziel ja erreicht - solange die Medien über seine Volksverhetzungsanzeige berichten und nicht darüber, dass sie nur heiße Luft war."

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