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Selbstbestimmung, Wahrung der Menschenrechte, unterstützte Entscheidungsfindung

09.05.201818:31 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Selbstbestimmung, Wahrung der Menschenrechte, unterstützte Entscheidungsfindung
Abstimmung über neue Berufsethik und Leitlinien (c) Charles Yunck/BdB
Abstimmung über neue Berufsethik und Leitlinien (c) Charles Yunck/BdB

(openPR) Delegiertenversammlung des BdB beschließt neue Leitlinien und Berufsethik

Hamburg, 9. Mai 2018 – Noch mehr unterstützen und beraten statt stellvertretend für ihre Klienten zu handeln – das wollen die Berufsbetreuer im größten Verband des Berufsstandes. Sie verpflichten sich in der Weiterentwicklung von Berufsethik und Leitlinien konsequent dem Willen der Menschen, die sie unterstützen. Eine der Grundlagen bildet die UNBehindertenrechtskonvention. Das neue Regelwerk diskutierte und beschloss die Delegiertenversammlung des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen (BdB) einstimmig.

Die alten Leitlinien stammen aus dem Jahr 2005 und mussten der fortschreitenden Professionalisierung des Berufs angepasst werden. Im Fokus steht dabei die sogenannte unterstützte Entscheidungsfindung – ein gemeinsames Verfahren, durch das der Klient befähigt wird, eigene Entscheidung in der persönlichen Lebensführung zu treffen.

„Durch unterstützte Entscheidungsfindung wirken Klienten souverän am Entscheidungsprozess mit; ihr Selbstbestimmungsrecht wird gesichert. Dies ist aus unserer Sicht eine betreuungsrechtliche Pflicht“, sagt Thorsten Becker, Vorsitzender des BdB. Und weiter: „Zu den gegenwärtigen Rahmenbedingungen ist jedoch eine unterstützungsorientierte Betreuungspraxis nach den Maßstäben der UN-Behindertenrechtskonvention schwer möglich. Wir brauchen dringend mehr Zeit für die persönliche Arbeit mit unseren Klienten.“ Aktuell können Berufsbetreuer pro Klient und Monat durchschnittlich 3,3 Stunden abrechnen. Schon jetzt arbeiten Berufsbetreuer jedoch 4,1 Stunden pro Monat und Klient; sie leisten also 0,8 Stunden unbezahlte Mehrarbeit. Das hat die vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz beauftragte Studie zur Qualität in der Betreuung belegt.

Die neue Fassung der Leitlinien und der Berufsethik ist ein erster Schritt hin zu einer weiteren grundsätzlichen Überarbeitung. Thorsten Becker: „Die hier vorgelegte Fassung wird ständig weiterentwickelt. Die darin formulierten Ansprüche für den Berufsalltag sind vor dem Hintergrund der aktuellen Rahmenbedingungen sehr hoch. Diesen Spagat müssen wir als Berufsverband moderieren.“

Für die Umsetzung der UN-BRK ist aus Sicht des Verbandes die Professionalisierung der Berufsbetreuung nötig. Daher fordert der BdB seit Jahren einen transparenten Berufszugang auf Grundlage von Qualifikationskriterien, eine Fachaufsicht sowie eine Berufskammer.

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