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MVG ist Praxisbeispiel für den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) der Bundesregierung

Bild: MVG ist Praxisbeispiel für den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) der Bundesregierung
MVG Medienproduktion
MVG Medienproduktion

(openPR) Im Jahre 2016 hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verabschiedet. Seit September wird die MVG Medienproduktion offiziell als Praxisbeispiel aus der Wirtschaft auf der Internetseite des Bundesministeriums geführt. Dabei werden die Lösungsansätze der MVG ebenso die Umsetzung in der betrieblichen Praxis vorgestellt.

Um den deutschen Unternehmen bei der Umsetzung des NAP zu helfen, suchte die Bundesregierung Beispielunternehmen. Sie sollen zeigen, wie die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in Unternehmen angepackt werden kann und damit Handlungsimpulse geben. Die MVG Medienproduktion ist eines dieser Praxisbeispiele.

Auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird die MVG mit ihrer ethischen Ausrichtung und ihren Maßnahmen, wie zum Beispiel einer Verpflichtungserklärung für Lieferanten, vorgestellt. Die MVG zeigt dabei Lösungsansätze für Unternehmen auf, Menschenrechte in der gesamten Lieferkette durchzusetzen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums www.csr-in-deutschland.de

In dem NAP werden klare Erwartungen der Bundesregierung an Unternehmen formuliert, die Wahrung der Menschenrechte entlang der Lieferkette sicherzustellen. Mit dem Nationalen Aktionsplan will die Bundesregierung die weltweite Menschenrechtslage verbessern und die Globalisierung sozial gestalten.

Die MVG ist ein Medien- und Versandunternehmen mit einem breiten Leistungsspektrum und einer ethisch motivierten Zielsetzung. Weiterführende Informationen unter www.eine-welt-shop.de und www.eine-welt-mvg.de

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