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Usebach Immobilien

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usebach.immobilien Salomonsgasse 6 50667 Köln Tel: 0 22 1 95 81 4321 EMail: immobilien@usebach.koeln Web: https://www.usebach.immobilien

Über das Unternehmen

Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. ist Diplom-Jurist mit erstem juristischem Staatsexamen, sowie Volljurist mit der Befähigung zum Richteramt mit zweitem juristischem Staatsexamen.

Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. hat eine kaufmännische Medienausbildung, sowie eine umfangreiche Tätigkeit als Journalist, Redakteur, Pressereferent und Künstlermanager vorzuweisen.
Zudem kann Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. auf einen breiten immobilienfachlichen und immobilienrechtlichen über 10-jährigen Erfahrungsschatz (seit 2008) als Immobilienmakler und Immobilienverwalter mit Gewerbeerlaubnis nach § 34c zurückgreifen.

Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. kann einen Masterabschluss der Rechtswissenschaften vorweisen.

Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. hat seit dem Jahr 2017 die Zulassung als Rechtsanwalt und vertritt Eigentümer von Immobilien im Immobilienrecht, Mietrecht, Baurecht und Nachbarschaftsrecht.

Zudem hat Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. an zahlreichen Vermittlungen und Verkauf (Real Estate) von Mehrfamilienhäusern, Einfamilienhäusern, Gewerbeobjekten, Wohnungen und Grundstücken mitgewirkt.

Regelmäßig finden Sie Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. in den Medien, so beispielsweise beim Nachrichten-TV-Sender N-TV, dem Radio-Sender WDR2 oder der Print-Zeitung WAZ.

Aktuelle Pressemitteilungen von Usebach Immobilien
Lüneburger Satzung über Erhebung von Straßenreinigungsgebühren rechtmäßig
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Lüneburger Satzung über Erhebung von Straßenreinigungsgebühren rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat am 27.05.2020 zum Aktenzeichen 3 A 94/18, 3 A 96/18 und 3 A 221/18 entschieden, dass die neue Berechnungsmethode anhand des Quadratwurzelmaßstabs in der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Hansestadt Lüneburg rechtmäßig ist. Drei Anlieger klagten gegen die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren durch die Hansestadt Lüneburg für das Jahr 2018. Die Hansestadt Lüneburg führt im Stadtgebiet die Straßenreinigung überwiegend selbst durch und erhebt hierfür von den Anliegern Straßenreinig…
22.06.2020
Verfassungsbeschwerde gegen Einstufung als "Sperrgrundstück" nicht zur Entscheidung angenommen
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Verfassungsbeschwerde gegen Einstufung als "Sperrgrundstück" nicht zur Entscheidung angenommen

Das Bundesverfassungsgericht hat am 30.04.2020 zum Aktenzeichen 1 BvR 2376/19 im Streit um den Erwerb eines Sperrgrundstücks zur Verhinderung eines Flughafenausbaus die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Aus der Pressemitteilung des BVerfG Nr. 47/2020 vom 16.06.2020 ergibt sich: Die Kläger wandten sich als Miteigentümer des von ihnen zusammen mit anderen Personen im Juni 2000 erworbenen 100 m² großen Grundstücks gegen den Planfeststellungsbeschluss "Airbus Start- und Landebahnverlängerung" vom 29.04.2004 in der Fassung…
22.06.2020
Klagen gegen Bahnprojekt "Stuttgart 21" - Filderbereich mit Flughafenanbindung (PFA 1.3a) - erfolglos
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Klagen gegen Bahnprojekt "Stuttgart 21" - Filderbereich mit Flughafenanbindung (PFA 1.3a) - erfolglos

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 18.06.2020 zum Aktenzeichen 3 C 2.19 und 3 C 3.19 entschieden, dass der Planfeststellungsabschnitt 1.3a des Vorhabens "Stuttgart 21" weitergebaut werden darf. Aus der Pressemitteilung des BVerwG Nr. 33/2020 vom 18.06.2020 ergibt sich: Der Planfeststellungsabschnitt 1.3a umfasst im Bereich des Stuttgarter Flughafens den Neubau einer parallel zur BAB 8 verlaufenden zweigleisigen Eisenbahnstrecke zwischen den bestandskräftig planfestgestellten Abschnitten 1.2 (Fildertunnel) und 1.4 (Filderbereich bis Wendlin…
19.06.2020
SB-Autowaschanlage an B 42 in Vallendar darf nicht gebaut werden
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SB-Autowaschanlage an B 42 in Vallendar darf nicht gebaut werden

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Urteil vom 29.05.2020 zum Aktenzeichen 1 K 273/19.KO entschieden, dass eine geplante Selbstbedienungsautowaschanlage (SB-Autowaschanlage) an der B 42 in Vallendar wegen der von ihr zu erwartenden wesentlichen Störungen für die Bewohner der angrenzenden Wohnhäuser nicht gebaut werden darf. Aus der Pressemitteilung des VG Koblenz Nr. 18/2020 vom 18.06.2020 ergibt sich: Der Kläger beantragte im Jahr 2016 die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer SB-Autowaschanlage auf einem Grundstück an der…
19.06.2020
Keine Haftung des Vermieters für Folgen eines Sturzes über erkennbar hochgedrückte Hofpflastersteine
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Keine Haftung des Vermieters für Folgen eines Sturzes über erkennbar hochgedrückte Hofpflastersteine

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat am 22.01.2020 zum Aktenzeichen 7 S 693/19 entschieden, dass ein Vermieter nur die Gefahren ausräumen muss, vor denen ein sorgfältiger Benutzer sich nicht selbst schützen kann, weil die Gefahrenlage entweder völlig überraschend eintritt oder nicht ohne weiteres erkennbar ist. Aus der Pressemitteilung des OLG Nürnberg vom 17.06.2020 ergibt sich: Eine vollständige Gefahrlosigkeit der Mietsache könne nicht verlangt werden, so das Landgericht. Die minderjährige Klägerin bewohnt zusammen mit ihren Eltern eine M…
19.06.2020
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