(openPR) Sogenannte Dating-Portale wie „cdate“ locken ihre User mit Probemitgliedschaften für nur einen Euro. Hinter diesem verlockenden Angebot steckt jedoch eine unlautere Geschäftstaktik.
Denn diese 14-tägigen Probemitgliedschaften verlängern sich automatisch um bis zu neun Monate, wodurch der Verbraucher Beiträge in Höhe von ca. 69€ im Monat zahlen soll. Die meisten Nutzer beschließen die Beiträge nicht zu zahlen, mit der Folge in Kürze ein Inkassoschreiben von Betreibern dieser Plattformen zu erhalten, wie vorliegend Interdate S.A., mit der Forderung der ausstehenden Summe. Die Betreiber reagieren regelmäßig erst mit der ersten Abbuchung des verlängerten Abonnements, was kalkuliert auf den Ablauf der Widerrufsfrist fällt. Erklärt der Verbraucher noch in der von Interdate S.A. genannten Widerrufsfrist den Widerruf, so wird dies regelmäßig vom Betreiber ignoriert.
Wie gehe ich mit dem Inkassoschreiben von Interdate S.A. um?
Zunächst ist aus mehreren Gründen von einem unwirksamen Vertragsschluss auszugehen. Im Mittelpunkt der Begründung stehen die Grundsätze der AGB-Kontrolle. So stellt zu aller erst einmal die automatische Vertragsverlängerung eine überraschende Klausel dar, die für die Unwirksamkeit des Vertragsschlusses sorgt. Zudem fordern die meisten der Betreiber eine Kündigung bzw. den Widerruf in Schriftform zu erklären, was gegen die Grundsätze der AGB-Inhalte im Sinne des BGB verstoßen. Ein im Internet geschlossener Vertrag muss genauso einfach kündbar sein wie er geschlossen wurde.
Aus den Grundsätzen der Preisklar- und Preiswahrheit ergibt sich, dass für den Verbraucher eindeutig sein muss welche Leistungen er zu leisten hat, wenn er die 1-Euro Probemitgliedschaft abschließt. Es kann nicht sein, dass sich der aufgrund eines Probeangebots geschlossene Vertrag für den durchschnittlichen Verbraucher automatisch verlängert, wenn die Umstände während des Abschlusses so erkennbar auf eine auf 14 Tage bezogene Probemitgliedschaft vorliegen. In diesem Falle ist es dem Verbraucher unzumutbar den Vertrag automatisch ein halbes Jahr lang für einen monatlichen Beitrag in Höhe von um die 69€ zu verlängern.
Ferner beruft sich der Betreiber auf den Ausschluss des Widerrufsrechts, welchen der Verbraucher mit einem Klick auf den „Kaufen-Button“ bestätigt. Jedoch gilt, dass der Verbraucher im Falle des Ausschlusses gesondert und ausdrücklich erklären muss auf sein Widerrufsrecht zu verzichten und es demnach nicht dem Sinn und Zweck der Widerrufsbelehrung entspricht in den AGB der Interdate S.A. vermutet und gefunden werden zu können. Die vorgebrachte Berufung auf § 356 V BGB, wonach das Widerrufsrecht erloschen sei, entspricht nicht den Richtlinien des Europäischen Parlaments, da davon nur digitale Inhalte die nicht auf einem Datenträger befindlich sind erfasst sind, die auch in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt sind. Dies bezieht sich jedoch nach Sinn und Zweck der Norm nicht auf das Zurverfügungstellen einer Plattform, sondern auf Downloads und Streams. Mithin erscheint die Argumentation der Interdate S.A. hinsichtlich des ausgeschlossenen Widerrufsrechts des Verbrauchers nach § 356 V BGB als missinterpretiert und gänzlich verfehlt.
Inkassoschreiben von Interdate S.A. – und nun?
Wichtig ist die Ruhe zu bewahren und sich rechtlichen Rat und Beistand hinzuzuziehen. Selbstständig an die Inkassounternehmen heranzutreten ist unratsam, denn das sind auf unlautere Geschäfte spezialisierte Profis.
Also:
• Nicht voreilig an Interdate S.A. zahlen!
• Nicht selbstständig mit dem Interdate S.A. aufnehmen!
• Rechtsanwalt konsultieren!
• Fristen von Interdate S.A. wahren!











