(openPR) Prämienerhöhung oft unzulässig
Das Landgericht Potsdam und das Landgericht Frankfurt/Oder haben in wegweisenden Urteilen die Prämiengestaltung der AXA und der DKV für unwirksam erklärt. Die Prämienerhöhung muss zwingend von einem unabhängigen Treuhänder bestätigt werden. Fehlt diese Zustimmung ist die Prämienerhöhung unzulässig. Die Landgerichte sahen in beiden Fällen, die Unabhängigkeit des Treuhänders als nicht gegeben an. Dadurch fehlte die „Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders“ und die Prämienerhöhung wird unzulässig. Neben der DKV und der AXA bestehen auch, in Bezug auf die Prämienerhöhungen der Allianz und der Signal Iduna Anhaltspunkte, dass diese unwirksam sind. Auch weitere Versicherungen könnten die Versicherungsprämien in unzulässiger Weise erhöht haben.
Folgen der Unwirksamkeit.
Prämienerhöhungen, die unwirksam sind, schuldet der Versicherungsnehmer grundsätzlich nicht. Hat der Versicherte die Beiträge dennoch in voller Höhe entrichtet, kann er den zu viel gezahlten Teil zurückfordern. Darüber hinaus erhält der Versicherte eine Art „Verzinsung“ in Form von Nutzungsentschädigung. Der Versicherte bekommt also mehr zurück als er selbst zu viel eingezahlt hat.
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Für Sie vor Ort
Die Kosten der Durchsetzung der Ansprüche gegen die Krankenversicherung werden zumeist von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Daher entstehen den Mandanten, über die Selbstbeteiligung, in der Regel keine Kosten.
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