(openPR) Die Manipulationen an den Motoren des VW-Konzern sind mittlerweile weithin bekannt. Auch Tierversuche und Experimente an Menschen gelten schon als alter Hut. Dennoch bleibt die Frage, wie sich die betrogenen Käufer gegen den VW-Konzern wehren können. Darüber hinaus drohen Fahrverbote und der Entzug der Betriebserlaubnis. Auch Softwareupdates bringen nicht den gewünschten Erfolg.
Der Versuch der Beseitigung
Zur Beseitigung der Manipulation werden Softwareupdates verwendet. Diese sollen den Schadstoffausstoß drastisch reduzieren. Tatsächlich berichten viele Fahrer von erheblichen Problemen nach einem Update. Diese reichen von Leistungsverlust über erhöhten Kraftstoffverbrauch bis hin zum vollständigen Betriebsausfall. Weigert der Fahrer sich, das Update aufspielen zu lassen droht schnell die Zwangsstillegung des Fahrzeugs. Der Fahrer kann sich somit der Manipulation nicht entziehen. Dies geht nur auf juristischem Wege.
Die Angriffspunkte
Der juristische Angriffspunkt ist hier die sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB. Dies bedeutet, dass der VW-Konzern die Käufer absichtlich täuschte um sich einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen. Neben der Rückabwicklung des gesamten Kaufvertrages stehen dem Käufer auch der Ersatz des Schadens zu, welchen er dadurch erleidet, dass er den, für den Schummeldiesel, aufgewendete Kaufpreis nicht anderweitig einsetzen konnte.
Im Einzelnen können sich getäuschte Kunden darauf berufen, das die vermeintliche Umweltfreundlichkeit ein wesentliche Kaufentscheidung war. Die Tatsache, dass der VW-Konzern Fahrzeuge verkauft hat, welche angeblich umweltfreundlich sind stellt eine Täuschung des Kunden dar. Diese wird noch dadurch erhärtet das der VW-Konzern speziell entwickelte Software verbaut hat, die letztlich nur auf dem Prüfstand die versprochenen Emissionswerte erreicht. Tatsächlich produzieren die Dieselfahrzeuge ein Vielfaches, an Schadstoffen, dessen was eigentlich versprochen wurde und nach den geltenden Gesetzen zulässig ist.
Die Reaktionen der Verbraucher
Viele getäuschte Kunden möchten ihr Fahrzeug schnellstmöglich loswerden. Zu groß sind die wirtschaftlichen Einbußen und die Angst vor Fahrverboten. Die Fahrzeuge stellen sich als praktisch nicht verkaufbar heraus. Behält man den Wagen droht die Zwangsstillegung. Der Umtausch im Autohaus stellt sich dabei oft als nicht erfolgversprechend heraus. In der Regel weigern sich die Autohäuser die Fahrzeuge zurückzunehmen oder umzutauschen. Dies ist regelmäßig nur im Wege einer gerichtlichen Auseinandersetzung möglich. Es ist daher geboten, sich schnellstmöglich an einen Rechtsanwalt des Vertrauens zu wenden. Dieser unterstützt Sie gern bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Weitere Informationen zum Abgasskandal erhalten Sie unter: www.wvr-law.de
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