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BGH erleichtert es geschädigten Anlegern, Schadensersatz zu erlangen.

(openPR) Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche! Diese berechtigten Ansprüche setzt der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung für betroffene Autokäufer außergerichtlich auf Erfolgsbasis durch. Ansprüche zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfalle verfügt der Betroffene wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.



OLG Karlsruhe bejaht Schadensersatzanspruch im Abgasskandal. Der Verkauf von Autos mit der illegalen Umschaltlogik stelle eine „konkludente Täuschung“ dar. Der Kaufvertrag sei von vornherein nachteilig für den Verbraucher gewesen und deshalb nicht akzeptabel. Die Richter sprechen sogar von einem nach Ausmaß und Vorgehen „besonders verwerflichen Charakter der Täuschung von Kunden“.

Im Abgasskandal gibt es also weiteren Rückenwind für Schadensersatzklagen gegen VW. Wie das OLG Karlsruhe in einem Hinweisbeschluss verdeutlichte, hält es Schadensersatzansprüche gegen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung für gerechtfertigt (Az.: 13 U 142/18).

Für VW ist das innerhalb weniger Tage die zweite empfindliche Pleite im Abgasskandal. Der BGH hatte erst kürzlich in einem Hinweisbeschluss öffentlich gemacht, dass er die unzulässigen Abschalteinrichtungen für einen Sachmangel hält und geschädigte Kunden dementsprechend Ansprüche geltend machen können. Nun legt das OLG Karlsruhe nach. Anders als vor dem BGH geht es hier jedoch nicht um eine Klage gegen den Händler auf Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs, sondern um Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung direkt gegen VW. Dadurch hat der Hinweisbeschluss des OLG Karlsruhe sogar eine noch größere Tragweite als der des BGH.

„VW hat bisher immer versucht, verbraucherfreundliche Entscheidungen im Abgasskandal durch Obergerichte zu vermeiden und lieber die außergerichtliche Einigung gesucht. BGH und das OLG Karlsruhe wollten ihre Rechtsauffassung offenbar nicht weiter unter der Decke halten und haben nun diesen Weg gesucht, um ihre Sicht der Dinge darzustellen. In beiden Fällen wird deutlich, dass geschädigte Verbraucher gute Chancen haben, Schadensersatzansprüche im Abgasskandal durchzusetzen-

Vor dem OLG Karlsruhe soll es um die Schadensersatzklage eines Verbrauchers gegen VW gehen. In erster Instanz hatte der Kläger Erfolg und das Landgericht Offenburg hat ihm Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen. VW muss das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten (Az.: 3 O 111/17). VW hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Das OLG Karlsruhe hat nun in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass das Berufungsverfahren am 12. April stattfinden soll und gleichzeitig auf seinen Hinweisbeschluss verwiesen. Darin machte das OLG klar, dass es den Schadenersatzanspruch wahrscheinlich für begründet hält und das erstinstanzliche Urteil voraussichtlich bestätigen wird. „Es ist unwahrscheinlich, dass VW es unter diesen Umständen auf ein Berufungsverfahren ankommen lässt“, so der hier berichtende Rechtanwalt.

Vieles spricht dafür, dass VW die Berufung zurückziehen und das erstinstanzliche Urteil akzeptieren wird. Ein OLG-Urteil wird es dann wiederum nicht geben. „Allerdings ist die Rechtsauffassung des OLG Karlsruhe, dass es von einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung ausgeht, schon jetzt öffentlich und dürfte Rückenwind für Schadensersatzklagen gegen VW bedeuten. Zumal das OLG Köln schon Anfang Januar entschieden hat, dass VW im Abgasskandal schadensersatzpflichtig ist“, erklärt der Rechtsanwalt.

Der Hinweisbeschluss des OLG Karlsruhe und auch der des Bundesgerichtshofs kann durchaus als Aufforderung an alle Dieselkäufer verstanden werden, ihre Ansprüche jetzt geltend zu machen.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung vertritt schon lange den Standpunkt im Diesel-Skandal: Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!

Egal ob sich jemand bereits der Musterfeststellungsklage angeschlossen hat oder nicht. Zögern und Abwarten ist jetzt die falsche Strategie. Wer jetzt nicht aktiv wird, der wird am Ende auf seinem finanziellen Schaden sitzen bleiben. Betrogene Dieselkäufer haben jetzt gute Chancen Ihre Ansprüche auch tatsächlich durchzusetzen.

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!
Diese berechtigten Ansprüche setzt der von EXPRESS INKASSO® Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH gegründeten ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung für betroffene Autokäufer außergerichtlich auf Erfolgsbasis durch.

Ansprüche zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfalle verfügt der Betroffene wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Er hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer kleinen Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene Diesel-Käufer die ihren berechtigten Anspruch ohne eigenes Kostenrisiko durchführen lassen möchten, können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular , Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zum ESK anfordern.

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