(openPR) Etwas ist faul im Staate Dänemark. Dieses Zitat William Shakespeares kann man in diesen Tagen getrost auf den Zustand fleischlicher Nahrungsmittel in Deutschland anwenden.
Statt ohne böse Hintergedanken in seinen frischen Döner-Kebap beißen zu können, um es hier mit einem Beispiel deutlich zu machen, darf man sich dieser Tage ernsthafte Gedanken machen, ob das Haltbarkeitsdatum des Fleisches, das man gerade isst, nicht schon sage und schreibe 4 Jahre abgelaufen ist.
Statt der hohen Qualität, die die Werbung präsentiert, entdeckt man dieser Tage 40 – 50 Tonnen verdorbenen Fleisches in einem Lagerhaus, etikettiert abgelaufene Ware in Supermärkten in Hannover einfach um und ein Wild-Fleisch-Vertrieb aus Passau im schönen Niederbayern bringt tonnenweise verdorbene Ware in den Handel.
Ein Zustand, so die Bayernpartei München, der so in dieser Form nicht mehr zu tolerieren ist. War das Geschrei um Berger-Wild aus Passau groß, getan wurde in der Zwischenzeit scheinbar nichts um für den Bürger genießbare Lebensmittel zu garantieren.
Im Gegenteil. Statt die bösen Buben zu benennen, die seit 4 Jahren abgelaufenes Fleisch in ihrem Kühlhaus zum Verkauf bereit gehalten haben, darf dieser Betrieb seine Geschäftstätigkeit - wenn auch unter Auflagen - aufrechterhalten.
Eine Tatsache, die nach Meinung der Bayernpartei München nicht hinnehmbar ist. Lebensmittel sind ein so sensibler Bereich des menschlichen Lebens, dass hier in jedem Fall die Sicherheit der Verbraucher Vorrang haben muss.
Hierzu gehört unserem Verständnis nach auch die Konsumenten derartiger Produkte darüber zu informieren, wer solche Ware in den Handel gebracht hat um den Abverkauf noch vorrätiger Mengen sofort stoppen zu können. Im Weiteren ist nicht nachvollziehbar, wieso Betriebe, bei denen teilweise tonnenweise verdorbenes Fleisch sichergestellt, wurde weiter verkaufen dürfen. Hier gebietet es schon der Schutz des Verbrauchers, solche Betriebe sofort zu schließen.
Darüber hinaus fordern wir, um diesem Trend Einhalt zu gebieten, endlich zu handeln und lebensmittelherstellende, -verarbeitende und -vertreibende Betriebe in weitaus kürzeren Abständen wie jetzt ohne Vorankündigung auf Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hin zu kontrollieren.
Im Weiteren sind Betriebe, die bewusst verdorbene Lebensmittel in den Umlauf gebracht haben, sofort zu schließen und die für die Verbreitung verantwortlichen Personen mit einem mindestens 10-jährigem Berufsverbot zu belegen, das nach Schwere des Falles bis auf die gesamte Lebensdauer der Person ausgeweitet werden können muss.
Zudem sollten die bereits gültigen Straftatbestände in Bezug auf das Lebensmittelrecht dem Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung angeglichen werden, da die Verantwortlichen derartiger Praktiken Gesundheitsschädigungen der Konsumenten zumindest billigend in Kauf nehmen.
Die Sicherheit unser Lebensmittel muss endlich wieder garantiert werden können, so unsere Forderung. Statt abzuwarten, muss endlich gehandelt werden!
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Bayernpartei
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Thomas Christian Hummel
Bezirksvorsitzender











