(openPR) Ein verpfuschtes Leben. Am 28. Februar 2017 läutete der u.a. wegen Drogen, Körperverletzung, Diebstählen und Raub(1) mehrfach vorbestrafte Jan G., 24 Jahre, wohnhaft im brandenburgischen Müllrose, einem Ort von 4300 Einwohnern, das große Finale ein. Es ist der Anfang vom Ende des irren Lebens eines verhaltensauffälligen jungen Mannes, der an diesem Tag drei Menschen töten wird. Eine Tat mit Ansage, die wütend macht, denn sie hätte aus meiner Sicht verhindert werden können, ja müssen. Es zeigt eindringlich, was in unserem Rechtsstaat schieflaufen kann, wenn man Intensivtätern glaubt, immer wieder eine neue Chance zu geben zu müssen. Wenn Gutachter Prognosen abgeben, die sich im Nachhinein zumindest als „fragwürdig“ herausstellen(2).
Jan G. soll im polizeilichen Auskunftssystem „POLAS“ immerhin mit 61 Einträgen(3) eingelegen haben. Allein 2006 gab es 19 Strafverfahren wegen verschiedener Delikte. Hausverbot an der Schule, aus dem Heim für Jugendliche achtkantig rausgeflogen, nachdem er seinen Betreuer angriff, ein gescheitertes Leben in Berlin, gescheitert und voller Straftaten. Bald geht er mit dem Messer auf einen ehemaligen Freund los, verletzt ihm am Hals schwer, das Opfer überlebt nur aufgrund „günstiger Umstände“. Konsequenzen? Zwei Jahre auf Bewährung. Alle psychologischen Behandlungen blieben erfolglos. Als er doch in den Knast muss, attestiert man ihm eine Psychose basierend auf einer Schizophrenie.
Nach seiner Haftentlassung zieht er in das Haus seiner Oma ein. Das Verhältnis ist von Anfang angespannt, im benachbarten Haus fühlen sich die Mutter und deren Lebensgefährte ständig bedroht. Er versucht die Werkstatt anzuzünden, rennt wie von einer Tarantel gestochen mit zwei Messern bedrohlich umher, stellt ein makabres Kreuz mit dem Namen seiner Mutter auf, und tötet die Katze im Haus der Oma. Immer wieder wird die Polizei gerufen, ständig werden neue Geldforderungen gestellt, Gewaltphantasien zur Einschüchterung gezielt eingesetzt. Jan G. soll seit seinem 14. Lebensjahr illegale Drogen zu sich genommen haben. Daran konnten auch nichts die vielen therapeutischen Hilfen durch Betreuer, Psychologen und Psychiater etwas ändern.
Jan G. hat seinen leiblichen Vater nie kennen gelernt. Leila G., die Mutter brachte stattdessen ständig verschiedene Männer ins Haus. Einer soll sich dabei an dem kleinen Jan sexuell vergangen haben(4). Inzwischen sagt die Mutter aus, sie habe 16 Jahre lang Ämter und Behörden informiert und inständig um Hilfe gebeten. Anwalt Peter Michael Diestel, vertritt die Mutter als Nebenkläger und wirft den Behörden ein „bizarres Versagen“(5) vor.
Im November 2016 werden am Landgericht Frankfurt/Oder erneut mehrere Straftaten verhandelt. Es ist eine von insgesamt fünf Anklagen. Diesmal geht es um Körperverletzung, Bedrohung, Fahren ohne Führerschein und Diebstähle. Der Gutachter, ein Facharzt für Psychiatrie, Psychotherapie und forensische Psychiatrie, stellt fest:
„Die krankhafte seelische Störung sei dauerhaft, vermutlich werde es daher “auch in Zukunft zu aggressiven Durchbrüchen und der Gefahr vergleichbarer Taten mit nicht kontrollierbaren Auswirkungen für Leib und Leben anderer kommen”. Zum Tatzeitpunkt, so der Gutachter weiter, „war Jan G. unbehandelt, stand unter Alkohol- und / oder Drogeneinfluss und war komplett unfähig, sein Verhalten zu steuern“(6). Jan G. wurde auch aufgrund seiner Schizophrenie freigesprochen, eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Diese Maßnahme wurde jedoch außer Vollzug gesetzt, eine Bewährung ausgesprochen. Warum? Der Gutachter stellt eine „offensichtlich bestehenden guten therapeutischen Beeinflussbarkeit des Angeklagten” fest und schätzt ein, „die Gefahr könne durch Medikamente und Behandlung “auf ein für die Allgemeinheit erträgliches Maß minimiert werden”. Die Gerichtskammer schließt sich den Auffassungen des Gutachters an. Ein fataler Irrtum wie sich später herausstellt. Denn Jan G. interessierte sich nicht für die Auflagen. Die Bewährung jedoch wurde dennoch nicht widerrufen. Auch nicht, als die Polizei ihm bei einer Verkehrskontrolle aggressiv und erneut ohne Führerschein und unter Drogeneinfluss antraf. Nur ein paar Wochen Psychiatrie, dann wurde er erneut in die Freiheit entlassen.
Am 28. Februar will sich Jan G. in der Badewanne der Oma waschen. Diese ist jedoch mit Sachen belegt. Es ist einer dieser vielen Wutanfälle des Jan G. Diesmal aber geht es um Leben und Tod. Erst prügelt er auf die alte Dame ein, soll ihr das Gesicht zerschlagen bevor er sie mit einem Messer in den Hals gestochen haben soll“(7). Anschließend flüchtet er mit dem Auto seiner Großmutter. Bei der Verfolgung durch die Brandenburger Polizei tötet er zwei weitere Menschen. Die Körperteile der beiden Polizeibeamten, mussten durch ihre Kollegen eingesammelt werden. Sie hatten versucht noch rasch ein Nagelbrett vor dem heranrasenden Täterfahrzeug schnell noch auszurollen. Jan G. hielt voll drauf und überfuhr beide.
Der neue Gutachter im gegenwärtigen Prozess ist der Auffassung, dass Jan G. falsch diagnostiziert wurde. Er sei nicht schizophren. Vielmehr liege eine „gravierende Persönlichkeitsstörung“ vor.
Der Tatablauf wirft viele Fragen auf und muss meines Erachtens Folgen für alle Beteiligten haben. Bei der Trauerarbeit für die Opfer ist nicht stehen zu bleiben. Immer wieder kommen Täter auf freien Fuß, weil zu optimistische Gutachten erstellt werden. Ich hatte das auf verschiedenen Plattformen, u.a. bei “achgut.com”(8) schon mehrfach beschrieben. Währenddessen sich Gutachter auf ihre „Unfehlbarkeit“ zurückziehen und Fachfremden jegliche Kompetenzen absprechen, müssen Polizisten ihr Leben einsetzen, um Fehler im Sinne der Gesellschaft zu korrigieren und Menschenleben zu schützen. Wie wir sehen, gelingt das leider nicht immer. Für mich stellt sich die Frage, ob es bei Intensivtätern wirklich ausreichend ist, dass ein einzelner Gutachter Gefahrenprognosen abgibt. Gerichte sind an diese Gutachten nicht gebunden, werden sich aber in aller Regel an diese in ihrer Urteilsbegründung an diese halten. Die bisherigen therapeutischen und strafrechtlichen Maßnahmen haben schlussendlich in diesem Fall dazu geführt, dass ein Täter weiterhin frei agieren und damit im Endeffekt drei Menschen das Leben nehmen konnte.
Aber auch die Polizei muss sich Gedanken machen. Ich verweise auf meinen Artikel („Titelstory“) in „Deutsche Polizei“, Bundesausgabe Januar/2015 Seiten 4-9: „Die Gefahr aus dem –Nichts- Der Umgang mit auffälligen oder instabilen Personen im polizeilichen Einsatz“(9), der mir zwar bei Psychologen, Dozenten und Trainerkollegen der verschiedenen Landespolizeien viel Anerkennung brachte, selbst der BGH hatte meinen Artikel archiviert, jedoch in Brandenburg keine Konsequenzen zeitigte. Nach einer kleinen Anfrage an die brandenburgische Landesregierung (Drucksache 6/6288) des CDU Abgeordneten Björn Lakenmacher:
„Wurden unabhängig von den Fortbildungsmaßnahmen zu Amoklagen, Fahrzeugkontrollen usw. spezielle Seminare zum Umgang mit psychisch gestörten oder erkrankten Tätern angeboten, die auch unter Drogeneinfluss stehen?“
…musste die Landesregierung in ihrer Antwort vom 02.05.2017 kleinlaut einräumen, dass solche Seminare in den vier externen Weiterbildungszentren der Erwachsenenfortbildung und Trainings für ausgebildete Polizeibeamte nicht angeboten werden(10). Für mich ist dies nach wie vor nicht nachvollziehbar und völlig unverständlich. Erst 2018 werde man entsprechende Seminare auflegen. Für mich ist das mindestens drei Jahre zu spät, auch wenn das vermutlich nicht das Leben der zwei Kollegen hätte erhalten können. Bis dahin wird das Thema lediglich für neu auszubildende Polizeianwärter angeboten. Als zertifizierter Trainer ist mir nur allzugut bekannt, dass diese Trainingsmaßnahmen bei weitem unter methodischen Gesichtspunkten nicht ausreichend sind. Bestimmte und gerade spezifische Sachverhalte müssen immer wieder zyklisch trainiert werden.
Erschwerend kommt hinzu der Personalabbau in unserer Landespolizei nach der letzten „Strukturreform“ 2011, die nichts anderes als ein Stellenabbauprogramm war. „Immer weniger machen immer mehr“, diese gescheiterte Formel gab es schon im Sozialismus, das Ergebnis ist bekannt. Die Personalsituation wird sich weiter verschärfen, denn es gehen immer mehr Polizistinnen und Polizisten der einst geburtenstarke Jahrgänge in ihre verdiente Pension. Da helfen auch keine vermehrten Einstellungen mit abgesenkten Anforderungen und verkürzte Ausbildungszeiten für ehemalige Bundeswehrsoldaten weiter. Der Dienstherr der Polizeibeamten im Land Brandenburg lebt mit der Konkurrenz anderer Bundesländer. Und diese zahlen deutlich besser, nur Berlin zahlt noch schlechter. Somit wird die knappe Personalsituation noch viele Jahre ein erheblicher Stressgegenstand für die Beamten bleiben, Fortbildungsmaßnahmen aus meiner Sicht eingerechnet.
Steffen Meltzer, Buchautor von „So schützen Sie Ihr Kind! Polizeitrainer vermittelt Verhaltensrichtlinien zur Gewaltabwehr“ und „Ratgeber Gefahrenabwehr: Wie Sie Gewalt- und Alltagskriminalität in der Gesellschaft begegnen“
Quellenangaben:
(1)http://www.maz-online.de/Nachrichten/Buntes/Mann-ueberfaehrt-zwei-Polizisten-beide-tot (2)http://www.achgut.com/artikel/im_sumpf_der_gerichts-gutachter
(3) http://www.spiegel.de/spiegel/jan-g-aus-brandenburg-toetete-seine-oma-und-zwei-polizisten-a-1172827.html
(4) http://www.spiegel.de/video/spiegel-tv-exklusiv-psychisch-gestoerter-moerder-jan-g-video-1806792.html
(5) http://www.berliner-kurier.de/berlin/polizei-und-justiz/dreifach-killer-jan-g--chronik-eines-angekuendigten-mordes-28583704
(6)https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2017/03/fall-jan-g-aus-muellrose-im-brandenburger-rechtsausschuss.html
(7) http://www.spiegel.de/spiegel/jan-g-aus-brandenburg-toetete-seine-oma-und-zwei-polizisten-a-1172827.html (8)http://www.achgut.com/artikel/im_sumpf_der_gerichts-gutachter (9)https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/dp201501/$file/DP_2015_1.pdf (10)https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/drs/ab_6400/6488.pdf













