(openPR) Eine Mandantin hat uns der der Recherche über ihrer Möglichkeiten gegenüber der inzwischen insolventen Prime Select AG beauftragt. Nachfolgend sind wir zu folgendem Ergebnis gekommen:
Anlagemodell der Prime Select AG:
Die Prime Select AG kaufte Lebensversicherungen von Kunden, die sich von Kapitalanlagen trennen wollten. Hierbei wurden die Rechte an den Kapitalanlagen auf die Prime Select AG übertragen und mit den Verkäufern monatliche Auszahlungen über einen Zeitraum von 10 Jahren vereinbart. Hierbei wurde den Kunden Zinsen von bis zu 16 % p.a. versprochen.
Ziel der Prime Select AG war es, die Lebensversicherungen der Kunden zu kündigen und das hierdurch freigesetzte Geld als sogenanntes „Nachrangdarlehen“ aufzunehmen. Von den Geldern sollten Wohnungen sowie Wohnanlagen aus Insolvenzverwaltung unter der Hälfte des Immobilienwerts angekauft, saniert und anschließend mit großem Gewinn wieder verkauft werden.
Bereits im Jahr 2009 betrugen die Verluste ca. 4,1 Millionen.
Die monatlichen Renditezahlungen wurden bereits im Jahr 2011 ohne weitere Erklärungen eingestellt.
Am 14.03.2012 hat die Gesellschaft am Amtsgericht München Insolvenz angemeldet (AZ: 1504 IN 798/1).
Wenn auch Sie betroffen sind, dann empfehlen wir die Prüfung folgender Ansprüche durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht:
1. Die Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren sowie die zusätzliche Berufung auf Schadenersatzansprüche:
Man könnte sich hier darauf berufen, dass der vereinbarte Nachrang gegenüber dem Anleger als Verbraucher eine unangemessene Benachteiligung darstellt und daher unwirksam ist.
Aufgrund bereits geführter Verfahren gegen die Prime Select AG, liegen Hinweise auf einen Betrug seitens der Anlagegesellschaft vor. So sollen z.B. die als Sicherheit zugesagten Vertragswerte nicht in die Beteiligung an der Secure Capital AG & Co. KG geflossen sein. Diese Vertragswerte sollten den wirtschaftlichen Ausgleich eines möglichen Ausfalls der Rückzahlungen durch die Prime Select AG sichern.
2. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vorstand der Gesellschaft:
Der Vorstand Florian Gleich war bereits Jahre zuvor im Zusammenhang mit einer anderen Gesellschaft in Erscheinung getreten. Deren Verantwortlichen wurden vom Landgericht München zu Haftstrafen verurteilt, weil das Gericht zu dem Schluss gekommen war, dass es sich bei der Gesellschaft um ein reines Schneeballsystem handelt. Dieser Vorwurf steht auch hier im Raum.
3. Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegenüber den Anlageberatern, die diese Anlagen vermittelt haben:
Es wurden bereits erfolgreich mehrere Klagen wegen fehlerhafter Anlageberatung eingereicht.
Eine Vielzahl von Anlegern wurden seitens der Anlageberater nicht anleger- und objektgerecht über die Risiken der Anlage aufgeklärt. Die Anlageberater haben hierdurch ihre Beratungspflichten verletzt.
Anlageberater haben nach der Rechtsprechung die Verpflichtung, geeignete Recherchen anzustellen und sich über den finanziellen und tatsächlichen Hintergrund der Gesellschaft zu informieren.
Bereits in den Jahren 2008, 2009 und 2010 gab es negative Presseberichterstattung zur Prime Select AG.
Das Anlagemodel versprach zudem Zahlungen von mehr als dem Doppelten des eingesetzten Kapitals durch Zinsen von jährlich 16 %!
Hierüber hätten die Berater den Anleger aufklären müssen.
Wir raten daher allen Betroffenen Schadenersatzansprüche prüfen zu lassen.
Gerne übernehmen wir die sorgfältige Prüfung Ihrer Angelegenheit um weitere Verluste zu verhindern und um Ihre möglichen Ansprüche erfolgreich für Sie durchzusetzen.







