openPR Recherche & Suche
Pressearchiv

Kanzlei Dawood

Kanzlei Dawood

Rechtsanwalt Claude Dawood Stuttgarter Straße 22 71263 Weil der Stadt Telefon: 07033/6923110 E-Mail: info@kanzleidawood.de

Über das Unternehmen

Claude Dawood
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Aktuelle Pressemitteilungen von Kanzlei Dawood
Neues BGH- Urteil zu der Berufsunfähigkeit
Kanzlei Dawood

Neues BGH- Urteil zu der Berufsunfähigkeit

Der Bundesgerichtshof hat am 19.07.2017 (Aktenzeichen IV ZR 535/15) ein neues Urteil zur Frage der Berufsunfähigkeit veröffentlicht. Die Klägerin war in einer Münchener Anwaltskanzlei als Hauswirtschafterin angestellt. Ihre Aufgabe war die Kanzleiräume putzen, Einkäufe erledigen sowie das Mittagessen für bis zu 30 Personen zubereiten. Die Klägerin stürzte eine Treppe hinunter und befand sich in der Folgezeit wegen Rücken-Wirbelsäule-Beschwerden und psychischer Probleme in ärztlicher Behandlung. Den Antrag der Klägerin auf Zahlung einer Be…
07.09.2017
Maschinenbruchversicherung - Ärger mit Versicherung?
Kanzlei Dawood

Maschinenbruchversicherung - Ärger mit Versicherung?

Eine Maschinenbruchversicherung ist insbesondere für Landwirtschaftsbetriebe, Handwerker und Unternehmen, die über große Maschinen oder einen Fuhrpark verfügen, sinnvoll. Je teurer die Maschinen, umso größer das Risiko für das Unternehmen, möglicherweise sogar existenzbedrohend. Ärgerlich jedoch, wenn die Versicherung sich weigert, den Schaden zu übernehmen. Es kommt immer wieder vor, dass schwere Findlinge über das Schneidwerk eines Mähdreschers in die Trommel des Mähers geraten. Die Schäden sind dabei oft fünfstellig, die Reparatur dauer…
16.05.2017
Insolvenz der Prime Select AG
Kanzlei Dawood

Insolvenz der Prime Select AG

Eine Mandantin hat uns der der Recherche über ihrer Möglichkeiten gegenüber der inzwischen insolventen Prime Select AG beauftragt. Nachfolgend sind wir zu folgendem Ergebnis gekommen: Anlagemodell der Prime Select AG: Die Prime Select AG kaufte Lebensversicherungen von Kunden, die sich von Kapitalanlagen trennen wollten. Hierbei wurden die Rechte an den Kapitalanlagen auf die Prime Select AG übertragen und mit den Verkäufern monatliche Auszahlungen über einen Zeitraum von 10 Jahren vereinbart. Hierbei wurde den Kunden Zinsen von bis zu 16 % …
09.05.2017
BGH: Keine Vorfälligkeitsentschädigung
Kanzlei Dawood

BGH: Keine Vorfälligkeitsentschädigung

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Neben den Verzugszinsen für verspätete oder ausgebliebene Ratenzahlungen dürfen Kreditinstitute keine weiteren Entschädigungen verlangen. Bei geplatzten Immobilienkrediten lohnt es sich für die Betroffenen die Abrechnung zu überprüfen. Neben den Verzugszinsen schlägt dort meist auch noch eine Vorfälligkeitsentschädigung zu Buche. Beides soll den Schaden ausgleichen, den die Kreditinstitute durch die vorzeitige Rückzahlung eines Kredites erleiden. Bereits im Jahr 2013 bestätigte der Bundesgerichtshof in …
27.01.2016
1
Sie lesen gerade: Kanzlei Dawood Presse – Pressemitteilung