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Maschinenbruchversicherung - Ärger mit Versicherung?

16.05.201709:19 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Eine Maschinenbruchversicherung ist insbesondere für Landwirtschaftsbetriebe, Handwerker und Unternehmen, die über große Maschinen oder einen Fuhrpark verfügen, sinnvoll. Je teurer die Maschinen, umso größer das Risiko für das Unternehmen, möglicherweise sogar existenzbedrohend.

Ärgerlich jedoch, wenn die Versicherung sich weigert, den Schaden zu übernehmen.

Es kommt immer wieder vor, dass schwere Findlinge über das Schneidwerk eines Mähdreschers in die Trommel des Mähers geraten. Die Schäden sind dabei oft fünfstellig, die Reparatur dauert häufig sehr lange, insbesondere in der Erntezeit, wenn die Reparaturunternehmen viele Aufträge haben.

Beispielsweise so geschehen im Osnabrücker Land, einem Landwirt der, der einen Lohnunternehmer mit dem Mähen beauftragt hatte. Beim Bewirtschaften der Fläche davor waren dem Landwirt keine Steine aufgefallen.

Problematisch war jedoch, dass der Lohnunternehmer selbst keine Maschinenbruch-Versicherung abgeschlossen hatte und sich die Betriebshaftpflichtversicherung des Landwirts weigerte, den Schaden zu übernehmen.

In solchen Fällen sollten Betroffene sich bei einem Fachanwalt für Versicherungsrecht informieren, inwieweit sie den Schaden gegenüber der Versicherung geltend machen können.

Die Kanzlei Dawood ist spezialisiert auf Versicherungsrecht (im Versicherungsrecht bereits seit dem Jahr 2009 tätig). Wir vertreten Sie deutschlandweit.

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