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Insolvenz der Prime Select AG – Kann ein Totalverlust der Kapitalanlage verhindert werden?

10.10.201208:18 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Insolvenz der Prime Select AG – Kann ein Totalverlust der Kapitalanlage verhindert werden?

(openPR) Die Insolvenz der Prime Select AG stellt zahlreiche Kapitalanleger vor die Frage, wie sie möglichst viel von ihrem investierten Geld retten können. Es besteht nahezu keine Hoffung, im Rahmen des bereits laufenden Insolvenzverfahrens Kapital zurückzuerhalten, das in das Unternehmen investiert wurde. Dies liegt zum einen daran, dass das Unternehmen über keine nennenswerte Masse verfügt. Hier wird wohl die Staatsanwaltschaft zu ermitteln haben, wohin die eingesammelten Anlegergelder geflossen sind. Zum anderen führt auch die Konstruktion der Kapitalanlage als sogenanntes "Nachrangdarlehen" dazu, dass das investierte Kapital aller Voraussicht nach nicht mehr zurückbezahlt wird. Nachrangdarlehen haben zur Folge, dass deren Rückzahlung erst dann erfolgt, wenn alle übrigen Gläubiger des Unternehmens ihr Geld erhalten haben. Dies wird wohl nicht zu erwarten sein.



Unabhängig hiervon stellt sich die Frage, ob und inwieweit das investierte Kapital im Wege des Schadensersatzes zurückerlangt werden kann. Aufgrund der nahezu aussichtslosen finanziellen Situation der Prime Select AG sind nicht ohne Grund auch diejenigen Unternehmen ins Visier der Anleger geraten, die ihnen die vermeintlich lukrative Kapitalanlage verkauft haben. Die für den Vertrieb zuständigen Berater und Vermittler hätten die Anleger vollständig, richtig und wahrheitsgemäß über all diejenigen Umstände informieren müssen, die für die Anlageentscheidung relevant sind. Den Beratungsunternehmen kann durchaus auch vorgehalten werden, dass sie bei ordnungsgemäßer Erfüllung ihrer Pflicht zur Plausibilitätsprüfung von der Empfehlung der Kapitalanlage hätten absehen müssen.

Insbesondere über die fatale Konstruktion als Nachrangdarlehen hätte besonders eindringlich aufgeklärt werden müssen. Auffällig sind und waren beispielsweise auch folgende Umstände:

- Die Prime Select AG verfügte lediglich über ein Grundkapital in Höhe von 100.000,- EUR. Bereits im ersten Jahr der Geschäftstätigkeit 2009 fiel bereits ein Verlust in Höhe von 4 Mio. EUR, also dem 40-fachen des Grundkapitals, an.

- Es war nicht plausibel nachvollziehbar, wie das Unternehmen neben den Betriebs- und Geschäftskosten die großzügigen Zinsversprechungen, die erheblich über den jeweiligen Marktkonditionen lagen, erwirtschaften wollte.

- Gegen den Vorstand des Unternehmens wurde bereits vor einigen Jahren von der Staatsan-waltschaft München strafrechtlich ermittelt.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger empfiehlt den geschädigten Anlegern, sich in dieser Angelegenheit umgehend an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, um zustehende Schadensersatzansprüche gegen Vertriebsunternehmen und verantwortliche Hintermänner anwaltlich überprüfen und gegebenenfalls durchsetzen zu lassen.

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