(openPR) Wie der Sozialticker schon vor einiger Zeit berichtete, werden ab dem 1. August veränderte Vermögensfreigrenzen beim ALG II wirksam ( Orginalbericht: http://www.sozialticker.com/schonvermoegensregelung-alg-ii-ab-1august-2006.html ). Wer am 1. August keinen Schrecken bekommen möchte, sollte den 31. Juli als Stichtag nicht versäumen. Informieren Sie Bekannte und Freunde in Ihrem Umfeld über dieses Ereignis.
Nur mit flächendeckender Aufklärung kann Schaden vermieden werden und wer darauf wartet von Seiten der Regierung aufgeklärt zu werden, der bekommt im schlimmsten Fall zum 1. August die Mitteilung zwecks Aufhebung der Leistung.
Wie immer präsentiert der Sozialticker auch die neusten Rechtsprechungen.
Hier die Themenübersicht:
*Umzug U 25- Kosten der Unterkunft
*Altersrente ist gemäss §11 SGBII Einkommen in der BG
*Hartz IV- Anrechnung Bafög- Leistungen
*Schwangere 18-jährige im ständigem Streit mit ihrer Mutter
*Hartz IV- Eheähnliche Gemeinschaft
*Arbeitslose müssen sich auf Beschäftigungsangebote sofort bewerben
*Kein Mehrbedarf für Umgangsrecht bei Getrenntleben der Eltern
*SGB II - Kosten der Unterkunft bei Wohneigentum
*Überbrückungsgeld-Wartezeit von 24 Monaten ist verfassungsgemäss
*Rechtswidrige Erstattungsbescheide
*Arbeitslosengeld II kann bei Eigenheimzulage gekürzt werden
*Rechtssprechung zur Übernahme der Stromkostennachzahlung ab dem 01.04.2006
Weitere Informationen, Details und Tipps auf: www.sozialticker.com
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