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Der Sozialticker zu: Umzug - aber nicht für Hartz IV Empfänger

21.03.200721:57 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Der Sozialticker zu: Umzug - aber nicht für Hartz IV Empfänger
Der Sozialticker - informiert - kommentiert - kritisiert
Der Sozialticker - informiert - kommentiert - kritisiert

(openPR) Sie sind ALG II Empfänger? Dann haben Sie schlechte Karten, wenn Sie glauben - z.B. in München - durch bessere Aussichten auf einen Arbeitsplatz einfach umziehen zu können, oder eventuell in Frankfurt sich nieder zu lassen … oder überall und nirgends. Leider gestattet das Sozialgesetz keinem ALG II Empfänger, einfach seinen Wohnort zu wechseln.



Gefangen im Hartz IV Käfig !

Diese Erfahrung mussten schon viele “Wandervögel” machen, als nach dem erfolgten Umzug - der Gang zum Amt, ein Gang in die Obdachlosigkeit war - wo der Versuch die Kosten zur Unterkunft zu beantragen fehlschlug und diese nicht einmal ein “Lächeln” bekamen. Sie gingen leer aus und bekamen fortan keine Unterkunftskosten mehr. Diese Falle ist bewusst in die Gesetze aufgenommen worden, um dabei viele in ihrem Umzugsgedanken nur noch einen Weg zu öffnen - den Weg unter die Brücke. Dabei ist die Entrechtung, sich im Bundesgebiet niederzulassen wo man möchte, so versteckt im § 22 SGB II eingefügt und in den Dienstanweisungen der Agenturen nochmals detaillierter zum Nachteil aller Umzugsvorhaben geregelt worden.

§ 22 SGB II - Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen.

Und genau da liegt die kontrollierte Macht der Agenturen im Ermessen begraben, kritisiert der Sozialticker. Die meisten ARGEN, stimmen dem Umzug nicht mal im Ansatz positiv entgegen, jedoch die ARGE, welcher man den Rücken kehrt - ist begeistert über die sinkende Fallzahl und der Statistikbereinigung. Hier muss der Gesetzgeber schnellstens nachbessern und eine definitive Übernahme der Unterkunftskosten im gesamten Bundesgebiet zusichern. Bisherige Regelungen, welches eine Erfordernis zum Umzug begründen musste, sollte nur in der Übernahme von Umzugskosten beibehalten werden, damit es nicht zu sinnlosen Wanderungen auf Kosten der Steuerzahler kommt.

Solange dies nicht geändert wird, bleiben Hartz-IV-ler genauso unflexibel in ihrer Chance betrogen, wie es die Politiker als Vorbilder im Falle Bonn - Berlin der Öffentlichkeit vorzeigen, jedoch im kleinen Unterschied, dass schon bei dem Versuch einer Änderung der persönlichen Situation, eine Obdachlosigkeit droht, welche nur schwer rückgängig zu machen ist
http://www.sozialticker.com/umzug-aber-nicht-fuer-hartz-iv-empfaenger_20070322.html

Weitere Informationen, Tipps und Urteile finden Sie auf: http://www.sozialticker.com

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