40 € Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers bei verspäteter Lohnzahlung
(openPR) Zahlt der Arbeitgeber den Arbeitslohn des Arbeitnehmers verspätet oder unvollständig an seinen Arbeitnehmer, so hat dieser dem Arbeitnehmer einen Pauschal-Schadensersatz in Höhe von 40 Euro zu zahlen.
So entschied es das Landesarbeitsgericht Köln einem Beschluss vom 22.11.2016.
Nach Ansicht des Gerichtes findet die seit 2014 geltende gesetzliche Erweiterung der Regelungen zum Verzugszins in § 288 Absatz 5 Bürgerliches Gesetzbuch auch Anwendung auf Entgeltforderungen aus einem Arbeitsverhältnis. Hierauf weist Rechtsanwalt Hans--j. Salzbrunn hin.
LAG Köln Beschluss vom 22.11.2016
http://rechtsanwaltwiesbaden.com/arbeitsrecht-rechtsanwalt-wiesbaden/
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