openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Fristlose Kündigung. Was tun?

02.06.201417:25 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Fristlose Kündigung. Was tun?
Rechtsanwältin Sandra Gebhart-Rösch - Autorin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Bayreuth
Rechtsanwältin Sandra Gebhart-Rösch - Autorin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Bayreuth

(openPR) Eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist für die meisten Betroffenen ein Schock und sollte auch vom Arbeitgeber wohl überlegt und vorbereitet sein. In dieser Situation gilt es für beide Seiten einen klaren Blick zu behalten.

Die fristlose verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nur im Ausnahmefall zulässig, wenn
- ein schwerwiegender Pflichtverstoß vorliegt,
- es zur Sanktionierung kein milderes Mittel wie z.B. eine Abmahnung gibt,
- eine Interessenabwägung die sofortige Beendigung rechtfertigt,
- die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Vorfall erklärt wird
Die fristlose Kündigung hat für den Arbeitnehmer schwerwiegende Folgen:
- das Arbeitsverhältnis und die Lohnzahlung enden mit sofortiger Wirkung,
- das berufliche Ansehen des Arbeitnehmers wird geschädigt,
- das Arbeitszeugnis wird entsprechend schlecht ausfallen, sodass die Arbeitsmarktchancen negativ beeinflusst werden,
- das Arbeitsamt verhängt eine bis zu dreimonatige Sperre beim Arbeitslosengeld I.

Die Praxiserfahrung zeigt, dass fristlos gekündigte Arbeitnehmer in der Regel gute Chancen haben, sich gegen die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu wehren. Wer eine Kündigung erhält, muss schnell handeln und innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben. Nur so kann die Wirksamkeit einer Kündigung angegriffen werden. Häufig einigen sich die Parteien vor Gericht auf eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dies kann auch für den Arbeitgeber interessant sein. Sollte die Kündigung nämlich unwirksam sein, drohen dem Arbeitgeber erhebliche Lohnnachzahlungen für den Zeitraum der Nichtbeschäftigung. Auch für den Arbeitgeber ist es daher wichtig, sich vor Ausspruch einer Kündigung gut beraten zu lassen.

Gerichtliche Vergleiche haben häufig folgenden Inhalt:
- Ende des Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist,
- die Gründe der fristlosen Kündigung werden nicht aufrechterhalten, sodass die Agentur für Arbeit keine Sperrzeit verhängt,
- gutes Arbeitszeugnis,
- eine Abfindung für den Arbeitnehmer,
- Verzicht des Arbeitgebers auf Schadenersatzansprüche.

Um Rechtssicherheit zu erhalten, wenden Sie sich am besten frühzeitig an einen Fachanwalt / an eine Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 798370
 1100

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Fristlose Kündigung. Was tun?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Kanzlei Dr. Zeitler

Bild: Urlaub trotz langer Krankheit?Bild: Urlaub trotz langer Krankheit?
Urlaub trotz langer Krankheit?
Häufig kommt es zu Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber, wenn es um die Gewährung von Urlaub bei lang andauernder Krankheit geht. Behält der Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch, wenn er langfristig, also mehrere Monate oder gar ein Jahr lang krank war? Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub. Dieser beträgt bei einer 5-Tage-Woche mindestens 20 Urlaubstage im Jahr und muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Ins folgende Kalenderjahr kann der Urlaub nur über…
Bild: Keine Nachtschichten bei gesundheitlichen ProblemenBild: Keine Nachtschichten bei gesundheitlichen Problemen
Keine Nachtschichten bei gesundheitlichen Problemen
Wer aus gesundheitlichen Gründen gehindert ist, Nachtschichten zu leisten, ist nicht arbeitsunfähig krank, sondern hat einen Anspruch auf Beschäftigung während des Tages. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in einer aktuellen Entscheidung festgestellt. Geklagt hatte eine Krankenschwester im Schichtdienst, die gesundheitsbedingt nicht mehr in der Lage war, ihren Nachtdienst zu erbringen. Arbeitsvertraglich war sie hierzu bei Vorliegen betrieblicher Notwendigkeiten verpflichtet. Aufgrund einer Erkrankung und der Einnahme von Medikamenten war s…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: LAG Rheinland-Pfalz: Wichtiger Grund ist Voraussetzung für fristlose Kündigung durch den ArbeitnehmerBild: LAG Rheinland-Pfalz: Wichtiger Grund ist Voraussetzung für fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer
LAG Rheinland-Pfalz: Wichtiger Grund ist Voraussetzung für fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer
… sein. Der Arbeitgeber sei darüber auch informiert gewesen. Weder das Arbeitsgericht noch das LAG Rheinland-Pfalz sahen darin einen wichtigen Grund für die fristlose Kündigung. Pauschale Angaben seien nicht ausreichend, so das LAG. Die fristlose Kündigung müsse schriftlich und unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. Dabei müssten die Gründe genau …
BAG: Unbefugte private Nutzung des dienstlichen Computers kann fristlose Kündigung rechtfertigen
BAG: Unbefugte private Nutzung des dienstlichen Computers kann fristlose Kündigung rechtfertigen
BAG: Unbefugte private Nutzung des dienstlichen Computers kann fristlose Kündigung rechtfertigen Die unerlaubte private Nutzung eines dienstlichen Computers kann im Arbeitsrecht eine außerordentliche Kündigung (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht/kuendigung-arbeitsrecht.html)rechtfertigen. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts …
BGH gibt Mieter das Recht zur fristlosen Kündigung bei Mietflächenabweichen über 10 %
BGH gibt Mieter das Recht zur fristlosen Kündigung bei Mietflächenabweichen über 10 %
Der Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine erhebliche Abweichung der tatsächlichen von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche den Mieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt. Die Kläger waren seit dem 1. Mai 2002 Mieter einer Wohnung des Beklagten. Mit anwaltlichem Schreiben vom 24. Januar 2005 erklärten die Kläger die fristlose …
Bild: Fristlose Kündigung eines (Profi-)Sportlers wegen Teilnahme an Corona-DemoBild: Fristlose Kündigung eines (Profi-)Sportlers wegen Teilnahme an Corona-Demo
Fristlose Kündigung eines (Profi-)Sportlers wegen Teilnahme an Corona-Demo
… zusagt oder die dieser ablehnt oder jedenfalls nicht teilt, kann für sich genommen eine Kündigung nicht rechtfertigen, schon gar nicht eine fristlose Kündigung. Arbeitgeber können das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, siehe § 626 BGB. Eine Kündigungsfrist ist bei einer außerordentlichen Kündigung nicht einzuhalten, …
awtRechtsanwälte: Neues Urteil im Mietrecht
awtRechtsanwälte: Neues Urteil im Mietrecht
awtRechtsanwälte: Fristlose Kündigung auch bei älteren Mietrückständen ------------------------------ BGH: Fristlose Kündigung auch bei älteren Mietrückständen awtRechtsanwälte gibt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes bekannt, nach der die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs nicht innerhalb einer "angemessenen Frist" …
Bild: Fristlose Kündigung des Arbeitsvertrags und UrlaubsgewährungBild: Fristlose Kündigung des Arbeitsvertrags und Urlaubsgewährung
Fristlose Kündigung des Arbeitsvertrags und Urlaubsgewährung
Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung Fristlose Kündigung Urlaub? Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 10. Februar 2015 über die Urlaubsgewährung nach einer fristlosen Kündigung entschieden: Kündigt ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos sowie hilfsweise ordentlich unter Wahrung der Kündigungsfrist und erklärt er im Kündigungsschreiben, …
Bild: LAG Rheinland-Pfalz: Fristlose Kündigung wegen Sachbeschädigung wirksamBild: LAG Rheinland-Pfalz: Fristlose Kündigung wegen Sachbeschädigung wirksam
LAG Rheinland-Pfalz: Fristlose Kündigung wegen Sachbeschädigung wirksam
Erhebliche Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers können die fristlose Kündigung rechtfertigen. Auch Sachbeschädigung kann ein wichtiger Grund für die fristlose außerordentliche Kündigung sein. Liegt ein wichtiger Grund vor und werden alle Umstände des Einzelfalls ausreichend berücksichtigt, kann der Arbeitgeber die fristlose außerordentliche Kündigung …
Bild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung des Grundes für eine fristlose KündigungBild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung des Grundes für eine fristlose Kündigung
GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung des Grundes für eine fristlose Kündigung
Außerordentliche fristlose Kündigungen müssen gut vorbereitet werden, damit sie wirksam ausgesprochen werden können. Dazu muss bewertet werden, ob ein ausreichender Grund für eine Kündigung vorliegt. Der Arbeitgeber kann die außerordentliche fristlose Kündigung nur dann wirksam aussprechen, wenn ein wichtiger Grund dafür besteht. Dieser Grund muss so …
Fristlose Kündigung wegen Anrufen bei einer Gewinnspielhotline unzulässig
Fristlose Kündigung wegen Anrufen bei einer Gewinnspielhotline unzulässig
… entlassen. Der Grund hierfür lag darin, dass sie in ihrer Klage lediglich die fristlose Kündigung angegriffen hatte, nicht aber die hilfsweise ausgesprochene Kündigung. Somit verlor die Klägerin ihren Arbeitsplatz durch eine ordentliche Kündigung. Gerade in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist die Beachtung von Fristen unerlässlich. Wie dieser Fall …
Bild: BAG: Fristlose Kündigung wegen sexueller BelästigungBild: BAG: Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung
BAG: Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung
BAG: Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung Ein Griff in die Intimsphäre eines Arbeitskollegen kann die fristlose Kündigung rechtfertigen, auch wenn die Handlung nicht sexuell motiviert ist. Das hat das BAG entschieden (Az.: 2 AZR 302/16). Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls ein Arbeitsverhältnis …
Sie lesen gerade: Fristlose Kündigung. Was tun?