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Ausübung einer verbotenen Nebentätigkeit in der Krankheitszeit

31.10.201610:44 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Ausübung einer verbotenen Nebentätigkeit in der Krankheitszeit
Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH München
Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH München

(openPR) Betrugsmaschen für den doppelten Lohnzettel

Bei den Ermittlungen unserer Detektei für Rosenheim* in Sachen nicht genehmigte oder sogar explizit verbotene Nebentätigkeit geht der Verdacht unserer Klienten häufig mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihres zu observierenden Arbeitnehmers einher. Das ist wenig verwunderlich, denn wer zu einer Vollzeitbeschäftigung auch noch einen Teilzeitjob ausübt, ist in der Regel chronisch überarbeitet. Beides langfristig unter einen Hut zu bringen, gelingt nur den wenigsten Angestellten. Da manche Arbeiter aber nicht auf Geld verzichten wollen oder können, suchen sie nach Alternativen. Eine davon lautet, sich abwechselnd bei den Arbeitgebern krankschreiben zu lassen, um somit effektiv doch nur noch einen Job auszuüben, aber weiterhin doppelten Lohn zu erhalten. In diesen Fällen ist der Zweitjob in der Regel entweder explizit genehmigt, stellt arbeitsvertraglich kein Problem dar oder wird heimlich verrichtet, da der Arbeitsvertrag beim Hauptarbeitgeber Nebentätigkeiten untersagt.



Schwache Leistungen und unseriöse Stelle – Genehmigung für den Zweitjob entzogen

Im nachfolgenden Fallbeispiel unserer Wirtschaftsdetektei in Rosenheim* gestaltete sich die Sachlage ein wenig anders: Herr Erding hatte circa vier Monate lang mit dem Einverständnis seines Hauptarbeitgebers (ein Transportunternehmen) eine Zweittätigkeit als Türsteher in einer Rosenheimer Diskothek ausgeübt. Schnell jedoch wurde der Firmenleitung klar, dass seine Leistungen massiv unter dem Nebenjob litten – kein Wunder, denn der Türsteher-Job begann gegen 11 Uhr abends und ging am Wochenende bis tief in die Nacht, während die Schichten für seine Tätigkeit als Packer und Auslieferer teils schon gegen 6 Uhr morgens starteten. Folglich erschien Herr Erding teilweise in der Bekleidung des Zweitjobs beim Hauptarbeitgeber, weil der Wechsel fließend war und er keine Pause zwischen den Schichten hatte. Wer so wenig schläft und so viel am Stück arbeitet, macht Fehler – so auch Herr Erding.

Außerdem stellte sich heraus, dass es sich bei der vorgeblichen Diskothek nicht um eine einfache Tanzbar handelte, sondern vielmehr um ein Bordell. Dass seine Angestellten solchen Tätigkeiten nachgingen, war für das Transportunternehmen unter Reputationsgesichtspunkten nicht akzeptabel. Entsprechend untersagte die Firma ihrem Mitarbeiter die Ausübung der Zweittätigkeit. Als kurze Zeit später eine Krankmeldung desselben Angestellten ins Haus flatterte, vermutete die Firmenleitung einen Vorwand, um der Nebentätigkeit weiterhin nachgehen zu können. Es handelte sich also mutmaßlich um die Kombination untersagter Nebenjob mit Krankschreibungsbetrug. Folglich engagierte die Firma unsere Detektei in Rosenheim*.

Wenn sich die Zielperson rar macht

Nach der Auftragserteilung platzierte sich ein aus zwei Einsatzkräften bestehendes Detektiv-Team in Rosenheim* abends an der Wohnadresse Herrn Erdings und am Haupteingang des Bordells. Das Fahrzeug der Zielperson befand sich an keinem der beiden Orte und auch nicht in der näheren (fußläufigen) Umgebung. Kurz vor 9 Uhr fand offenkundig ein Türsteherwechsel im Etablissement statt, doch weder der ankommende noch der verlassende Angestellte war Herr Erding. Währenddessen begab sich unser zweiter Wirtschaftsdetektiv in Rosenheim* von der Wohnadresse der Zielperson zur Wohnung von dessen Lebensgefährtin, wo er das parkende Zielfahrzeug auffand und folglich die Observation an dieser Adresse fortsetzte. In einem der Fenster, die laut Klingeltableau der Zielwohnung zuzuordnen waren, brannte Licht – vermutlich hielten sich sowohl die Zielperson als auch die Lebensgefährtin im Gebäude auf.

Da Herr Erding bis 12 Uhr nachts nicht gesichtet werden konnte, betrat unser Privatdetektiv in Rosenheim* das Bordell unter der Legende "Freier", um die dort tätigen Personen zu prüfen. Gemäß seiner bisherigen Beobachtungen befand sich zu diesem Zeitpunkt kein anderer Gast vor Ort, da der letzte wenige Minuten zuvor gegangen war. Neben dem gegen 9 Uhr gesichteten Türsteher und den dort tätigen Prostituierten war keine weitere Person im Etablissement zu sehen, offenbar arbeitete Herr Erding heute nicht. Kurz darauf verständigten sich unsere beiden Ermittler telefonisch darauf, die Maßnahme für den heutigen Tag zu beenden.

Plötzliche Genesung zur Geisterstunde

Leider war die Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH erst drei Tage vor Ablauf der Krankschreibung beauftragt worden. Entsprechend blieb uns nach dem erfolglosen Vortag nur noch ein einziger Einsatz zur Überprüfung des Verdachts auf Krankschreibungsmissbrauch. Heute galt es also. Zu Observationsbeginn parkte das Zielfahrzeug erneut vor dem Wohnhaus der Freundin. Am Club hingegen fand heute zur gestrigen Uhrzeit kein Türsteherwechsel statt; beim Öffnen der Bordelltür für einen Kunden konnte unser Detektiv in Rosenheim* aber feststellen, dass wieder der erste Herr vom gestrigen Tag eingeteilt war. Die Zielperson ließ sich weiterhin nicht sehen.

Punkt 12 Uhr lief die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab, Punkt 12 Uhr verließ Herr Erding das Haus seiner Lebensgefährtin, setzte sich ins Auto und fuhr auf direktem Weg zum Bordell, wo er seinen Kollegen an der Tür ablöste. Eine knappe Stunde später ging einer unserer beiden Wirtschaftsermittler unter der Legende Freier in den Club, um die Tätigkeit der Zielperson bezeugen zu können. Tatsächlich öffnete ihm Herr Erding die Tür, führte ihn an eine Bar und später in einen abgetrennten Raum, in dem ihm als vermeintlichen Kunden die Damen gezeigt werden sollten. Unser Privatdetektiv in Rosenheim* plauderte während der Führung locker mit der Zielperson, die bestätigte, seit etwa vier Monaten hier zu arbeiten. Während des Gesprächs putzte Herr Erding die Bar, bot dem Privatermittler ein Getränk an und bediente die Kasse. Als er genug gesehen hatte, täuschte unser Observant in Kooperation mit seinem draußen verbliebenen Kollegen einen Anruf seiner Ehefrau vor und verließ das Etablissement zwecks weiterer Observation.

Zweittätigkeit gerichtsfest nachgewiesen

Durch die obigen Beobachtungen war gerichtsfest belegt, dass die Zielperson trotz ausdrücklichen Verbots des Hauptarbeitgebers weiterhin der Nebentätigkeit im Bordell nachging. Zwei weitere Observationen durch unsere Detektei in Rosenheim* an den Folgetagen belegten die Regelmäßigkeit der Tätigkeitsausführung.

Ob ferner Krankschreibungsbetrug vorlag, lässt sich schwierig einschätzen. Einerseits nahm Herr Erding die Tätigkeit erst nach Ende der Krankschreibung auf, andererseits erscheint die Korrektheit der Arbeitsunfähigkeit angesichts dessen kaum glaubhaft, dass die Zielperson genau auf die Minute nach dem Ende der AU wieder die Arbeit aufnahm.


Hinweis: Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.

*Hinweis: Sämtliche Einsätze der Aaden Wirtschaftsdetektei München werden in unserer Zentrale durch unsere Einsatzleitung in München bearbeitet. Wir verfügen über ein Netzwerk qualifizierter geprüfter Ermittler, die innerhalb kurzer Zeit vor Ort für Sie tätig werden können.

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