(openPR) Auch wenn die britische Regierung bisher keinen offiziellen Austrittsantrag an die Europäische Union gerichtet hat, führen die möglichen rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen eines Brexit zu immer neuen Spekulationen. Offenbar angetrieben durch die Europameisterschaft in Frankreich war die Schlagzeile zu lesen, Bastian Schweinsteiger könne nach dem Brexit als Deutscher nicht mehr in der englischen Premier League spielen. Doch was ist dran an solchen Gerüchten?
Profifußballer sind nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Arbeitnehmer. Sie können sich daher auch auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit berufen und Ihren Arbeitsplatz innerhalb der Europäischen Union frei wählen. Aus diesem Grunde wurden frühere Regelungen nationaler und internationaler Sportverbände, wonach nur eine bestimmte Zahl von Ausländern als Profis eingesetzt werden durften, vom EuGH gekippt. Nach einem Grundsatzurteil, welches der frühere belgische Zweitligakicker Jean Marc Bosman 1995 erstritt, sind nicht nur staatliche Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit unzulässig, sondern auch ähnlich wirkende allgemein verbindliche Vorgaben privater Verbände. Die früher übliche Beschränkung auf drei Ausländer pro Spieleinsatz sowie die vorgeschriebene Ablösungszahlung nach Auslauf der Vertragslaufzeit an den Verein durch den Übernehmer waren innerhalb der EU nicht mehr haltbar.
Wenn das Vereinigte Königreich nicht mehr Mitglied der Europäischen Union ist, gilt dort auch die Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht mehr. Allerdings kann eine solche Freizügigkeitsregelung auch Gegenstand eines bilateralen Abkommens sein, was derzeit völlig ungeklärt ist. Der Kölner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martell Rotermundt weist aber noch auf einen anderen Punkt hin. „Beschränkungen des Profifußballs sind in erster Linie Sache der Sportverbände. Ausländerreglungen waren auch in der Vergangenheit keine Frage des staatlichen Rechts“, so Rotermundt, Betreiber des Portals mein-Arbeitsrechtler. Die britischen Verbände müssen daher nicht auf alte Regelungen zurückfallen und können selbst entscheiden, ob alles beim alten bleiben soll.
Für Schweinsteiger und Co. bleibt also noch viel Zeit, sehr wahrscheinlich bis zum Karriereende.