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VW schon früher über Abgasskandal informiert

09.03.201608:20 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: VW schon früher über Abgasskandal informiert

(openPR) Die Schadensersatzchancen für VW-Aktionäre dürften gestiegen sein. Volkswagen räumte jetzt ein, dass es schon im Mai 2014 Hinweise auf die Abgasprobleme bei Diesel-Fahrzeugen in den USA gab.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Spekulationen, dass die VW (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/vw-volkswagen-ag.html)-Spitze schon früher über die Abgasprobleme bei Diesel-Fahrzeugen in den USA informiert war, gab es schon länger. Diese Spekulationen haben sich bestätigt. Wie Volkswagen jetzt einräumte, habe es schon im Mai 2014 einen ersten Hinweis gegeben. Unklar bleibt, ob der ehemalige Vorstandschef den Hinweis auch wahrgenommen hat.



Unabhängig davon gab es allerdings im November 2014 und Juli 2015 weitere Hinweise, dass die VW-Dieselfahrzeuge in den USA die geforderten Grenzwerte nicht einhalten können. Ende August 2015 sollen schließlich VW-Techniker vor Juristen des Volkswagen-Konzerns und US-Anwälten den Einsatz der Manipulations-Software erläutert haben, berichtet heute.de. Aber erst nachdem die US-Umweltbehörde den Abgasskandal am 18. September 2015 publik gemacht hatte und VW zugab, dass weltweit rund 11 Millionen Fahrzeuge betroffen seien, erfolgte am 22. September die Ad-hoc-Mitteilung des Konzerns. Die VW-Aktie setzte nach Bekanntwerden des Skandals zum Sturzflug an und Aktionäre verloren dabei viel Geld. Kursrelevante Informationen müssen nach dem Wertpapierhandelsgesetz allerdings unverzüglich veröffentlicht werden. Dies hat der VW-Konzern offensichtlich versäumt. Daher dürfte sich Volkswagen gegenüber seinen Aktionären schadensersatzpflichtig gemacht haben.

VW sieht zwar keine Verletzung der Informationspflicht. Dennoch dürften sich die Chancen der VW-Aktionäre auf Schadensersatz durch die jüngsten Erkenntnisse noch einmal deutlich verbessert haben. Um Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen, können sich die geschädigten Anleger an im Aktienrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.

Klagen auf Schadensersatz können in einem Musterverfahren gebündelt werden. Ein Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, kurz KapMuG-Verfahren, ist in etwa vergleichbar mit den bekannten Sammelklagen in den USA. Die Klagen werden gebündelt und die Ansprüche der Kläger verbindlich im Musterverfahren geregelt. GRP Rainer Rechtsanwälte bereitet entsprechende Schadensersatzklagen für VW-Aktionäre vor. Anleger können sich den Klagen noch anschließen.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/vw-volkswagen-ag.html

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