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Hartz-IV-Erhöhung: Deshalb wird sie so niedrig gehalten

17.12.201515:35 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) 17. Dezember 2015. Mit der Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze verstößt der Gesetzgeber gegen sein eigenes Gesetz und gegen den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts. Die eigentlichen Gründe, warum ALG-II-Empfänger zu wenig Geld bekommen, lägen woanders, erklärt Uwe Hoffmann, Geschäftsführer des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung e. V. (DSD).



Schon im September 2015 hat das Statistische Bundesamt die Zahlen der Einkommens- und Verbrauchsstatistik (EVS) veröffentlicht. Anhand dieser Zahlen muss die Regierung die Hartz-IV-Regelsätze bestimmen. Laut § 28, SGB XII, müssen die Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt werden, sobald die Ergebnisse einer bundesweiten neuen EVS vorliegen. Das Bundeskabinett hat aber die minimale Erhöhung anhand der Zahlen aus dem Jahr 2008 ermittelt.

Der Geschäftsführer des DSD (www.mehr-hartz4.net), Uwe Hoffmann, sieht darin einen Gesetzesverstoß und glaub die wahren Gründe der Regierung zu kennen: „Im Bundesarbeitsministerium rechnet man nicht vor dem 1. Januar 2017 mit den angeblich erst dann ausgewerteten Zahlen der letzten EVS. Und natürlich denke ich, dass eine Erhöhung immer so lange als möglich hinausgezögert wird.“ Für Hoffmann hängt das direkt mit dem Finanzministerium zusammen.

„Wenn der Regelsatz angehoben wird, so ist das gleichbedeutend mit einer Erhöhung des Existenzminimums. Da dieses aber ein Element des Steuerfreibetrages ist, steigt der Freibetrag entsprechend an. Der Steuerfreibetrag gilt aber für jeden, so dass letztlich der Einnahmeverlust an Steuern noch viel höher ist, als die Ausgaben für die Erhöhung des Regelsatzes. Ein doppeltes Draufzahlgeschäft für Vater Staat eben“, so der DSD-Geschäftsführer.

Eine Erhöhung des Regelsatzes allein, helfe den Hartz-IV-Empfängern aber sowieso nicht, so Hoffmann. Denn der Staat muss auch für die Wohn- und Heizkosten der Hartz-IV-Bezieher aufkommen. Die aber mussten allein im Jahr 2014 rund 620 Millionen Euro zu den Wohnkosten aus ihrer Regelleistung beisteuern. „Das gilt auch für die Stromrechnungen“, sagt Uwe Hoffmann. „Wenn Geld für Wohn- und Stromkosten von der Regelleistung zur Seite gelegt werden muss, zeigt das deutlich, dass das so genannte Existenzminimum nur eine Worthülse ist. Und wenn ich sehe, wie viele Menschen wegen Fehler in den Bescheiden noch weniger bekommen, als ihnen zusteht, kann man sich schon fragen, ob man noch von einem Sozialstaat sprechen kann. Zumindest, wenn es um die eigenen Leute geht.“ Allein am Montag dieser Woche, so Hoffmann, hätten Vertrauensanwälte seines Vereins aus neun Hartz-IV-Bescheiden Nachzahlungen von mehr als 4.300 Euro erwirkt.

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