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Euro Grundinvest: Anleger werden zur Kasse gebeten

02.12.201510:26 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Euro Grundinvest: Anleger werden zur Kasse gebeten

(openPR) Mit kurzer Frist bis zum 30. November werden die Anleger der Euro Grundinvest Fonds offenbar aufgefordert, ihre bereits erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die wirtschaftliche Lage bei den Euro Grundinvest Fonds ist ernst, wie aus einem Rundschreiben u.a. an die Anleger des Euro Grundinvest 18 hervorgeht. Von drohender Zahlungsunfähigkeit ist die Rede. Die Ausschüttungen an die Anleger seien nie aus Gewinnern erwirtschaftet worden. Verantwortlich für die Lage sei u.a. der ehemalige Geschäftsführer Malte Hartwieg. Die Rückzahlung der Ausschüttungen sei Teil eines notwendigen Sanierungskonzepts, um einer drohenden Zahlungsunfähigkeit entgegen zu wirken.



Ob die Rückforderung der Ausschüttungen überhaupt rechtmäßig ist, steht auf einem anderen Blatt. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Ausschüttungen nur dann zurückgefordert werden, wenn dies im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich geregelt ist. Daher sollten Anleger der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, ohne den Vertrag vorher prüfen zu lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html)kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann auch weitere rechtliche Schritte prüfen.

Wenn schon von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit die Rede ist, lässt sich eine Insolvenz der Fondsgesellschaften auch bei Rückzahlung der Ausschüttungen nicht ausschließen. In dem Fall kann den Anlegern der Totalverlust ihrer Einlage drohen. Auf der anderen Seite kann aber auch geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können aus Prospekthaftung oder Vermittlerhaftung entstanden sein. So hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt werden müssen. Ist dies nicht geschehen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Vermittelt wurden die Anteile u.a. durch dima24. Diese Plattform gehörte auch bis vor einigen Monaten zum Firmengeflecht des Malte Hartwieg. Sollten die Angaben in den Verkaufsprospekten fehlerhaft sein, können ebenfalls Schadensersatzansprüche entstanden sein.

Gegen Malte Hartwieg wird von Seiten der Staatsanwaltschaft ermittelt. Im Zuge der Ermittlungen wurden auch schon umfangreiche Vermögenswerte gesichert. Zugriff auf diese Vermögenswerte sollten sich die Anleger möglichst schnell sichern.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html

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