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Steuerhinterziehung: Selbstanzeige trotz Zeitdrucks gründlich vorbereiten

02.12.201510:23 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Steuerhinterziehung: Selbstanzeige trotz Zeitdrucks gründlich vorbereiten

(openPR) Beim automatischen Informationsaustausch werden die wesentlichen Bankdaten übermittelt. Unversteuerte Einkünfte bleiben dann kaum noch verborgen. Steuersündern bleibt nur noch die Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html).



GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten ab 2017 ist eine Meilenstein im internationalen Kampf gegen Steuerhinterziehung. Steuerfahnder erhalten dadurch Zugriff auf alle wesentlichen Bankdaten der Konto-Inhaber. Dadurch ist es kaum noch möglich, unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten vor dem Fiskus zu verbergen. Mehr als 70 Staaten wollen sich inzwischen an dem automatischen Informationsaustausch beteiligen. Etliche Länder die bislang als Steueroasen galten, sind dabei.

Für Steuersünder wird die Gefahr, dass die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt wird, noch größer als sie ohnehin schon ist. Ihnen drohen im Falle eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung hohe Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen. Nach wie vor können sie aber durch eine Hintertür in die Steuerehrlichkeit zurückkehren und eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen. Das muss aber zwingend vor Entdeckung der Tat geschehen, da eine Selbstanzeige ansonsten nicht mehr möglich ist.

Obwohl die Gefahr der Entdeckung steigt und die Zeit langsam knapp wird, sollte eine Selbstanzeige aber keinesfalls übereilt abgegeben werden. Denn sie kann nur strafbefreiend wirken, wenn sie auch vollständig und fehlerfrei ist. Für den Laien sind die komplexen Anforderungen an die Selbstanzeige allerdings kaum zu überblicken und noch weniger zu erfüllen. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Dabei können schnell Fehler unterlaufen, die in der Konsequenz dazu führen, dass die Selbstanzeige misslingt und immer noch eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht.

Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können die ganze Komplexität eines Falls erfassen und wissen welche Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirkt.

Übersteigt die Hinterziehungssumme nicht die Grenze von 25.000 Euro sind nach einer erfolgreichen Selbstanzeige keine weiteren Sanktionen zu befürchten. Bei höheren Beträgen werden vom Fiskus Strafzuschläge erhoben, die zusammen mit den Steuerschulden zzgl. Zinsen gezahlt werden müssen.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html

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