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Antidiskriminierungsgesetz nicht wegkürzen

29.04.2004 • 01:53 Uhr • Politik, Recht & Gesellschaft

(openPR) 05.05.2003 - Anlässlich des Welttages der Menschen mit Behinderung am 5.Mai 2003 erklären zum geplanten zivilen Antidiskriminierungsgesetz Christian Schröder, Sprecher AG Selbstbestimmte Behindertenpolitik der PDS, Ralf Buchterkirchen, Sprecher AG queer der PDS, und Ilja Seifert, Mitglied des PDS-Vorstandes:

Im Wahlkampf 2002 präsentierte Rot-Grün stolz einen Entwurf für ein Anti-diskriminierungsgesetz, welches ein Verbot von Diskriminierung u.a. aufgrund einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung beinhaltete. Nun rudert die Regierung zurück. Im zivilrechtlichen Teil wird sie sich, so die Ankündigung der Justizministerin Zypris, auf den Pflichtteil zurückziehen, der von der Europäischen Union gefordert wird.

Antidiskriminierung beinhaltet danach ausschließlich die Rasse und die ethnische Herkunft. Andere Diskriminierungsgründe wie Alter, Geschlecht, Glauben, politische Weltanschauung oder eben Behinderung und sexuelle Orientierung fallen danach nicht unter die neu zu schaffende Antidiskriminierungsgesetzgebung. Dies tut die Bundesregierung ohne jede Not, bedarf doch dieses Gesetz nicht einmal der Zustimmung des Bundesrates.

Die AG Behindertenpolitik und die BAG queer der PDS fordern die Bundesregierung auf, nicht einzelne Minderheiten gegeneinander auszuspielen, sondern endlich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der wirksamer Antidiskriminierungsarbeit einen wirksamen Rahmen bietet. Nach unserer Ansicht bietet der im Wahlkampf vorgelegte Entwurf wichtige Ansätze dafür. Ein dahinter Zurückbleiben gäbe das verheerende Signal, dass Diskriminierung indirekt gerechtfertigt wird. Für Nachfragen sind wir unter Tel.: 030 / 4212788 (Christian Schröder) oder 0177 / 4592848 (Ralf Buchterkirchen) zu erreichen.

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