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Steuergeldverschwendung in Hessen

30.09.201514:23 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat heute in Berlin sein Schwarzbuch „Die öffentliche Verschwendung 2015“ vorgestellt. Darin werden erneut zahlreiche Beispiele für den sorglosen Umgang mit Steuergeldern angeprangert, acht davon aus Hessen. Mit der Veröffentlichung exemplarischer Verschwendungsfälle soll auf einen effizienteren Umgang mit dem Geld der Steuerzahler hingewirkt werden. „Das Schwarzbuch zeigt anhand konkreter Beispiele auf, welche Fehler zu Verschwendung führen. Damit wollen wir dazu beitragen, ähnliche Fälle in Zukunft zu vermeiden“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des BdSt Hessen.



Anfang des Jahres erschütterte der so genannte „Frankenschock“ auch den Westen Hessens. So hatte der Rheingau-Taunus-Kreis trotz zahlreicher Warnungen immer noch millionenschwere, nicht abgesicherte Fremdwährungskredite in Schweizer Franken. Als der Franken im Januar 2015 gegenüber dem Euro dramatisch an Wert gewann, ergab sich ein Wechselkursverlust von mehr als 58 Millionen Euro. Dies führte schließlich zu längst überfälligen Konsequenzen: Der Kreis beschloss den Ausstieg aus dem riskanten Geschäft. Die Landesregierung brachte einen Gesetzentwurf ein, wonach Fremdwährungskredite von Kommunen nur noch bei Absicherung des Wechselkursrisikos zulässig sind. Hätte es diese Regelung, die auf Landesebene bereits seit 15 Jahren existiert, schon früher gegeben, müssten die Steuerzahler jetzt nicht für Verluste in Millionenhöhe aufkommen.

Die in die Jahre gekommen Sport- und Versammlungshalle in Münster (Landkreis Darmstadt-Dieburg) sollte zunächst für 450.000 Euro brandschutztechnisch auf den neuesten Stand gebracht werden. Nach Aufnahme in ein Sonderinvestitionsprogramm des Landes Hessen wurde der Sanierungsumfang erweitert, auch eine zusätzliche energetische Sanierung wurde nun vereinbart. Die Kosten sollten zwischen Gemeinde und Kreis aufgeteilt werden. Durch „Überraschungen“ während der Arbeiten und zusätzliche Leistungen stiegen die Kosten immer weiter an und lagen schlussendlich bei insgesamt 5,8 Millionen Euro. Zwei Drittel davon hat der Landkreis zu tragen. Zur Erklärung der Mehrkosten verweist der Kreis insbesondere auf den Zeitdruck des Sonderinvestitionsprogramms. Dieser Fall ist ein mahnendes Beispiel für Probleme bei Mischfinanzierungen aus unterschiedlichen öffentlichen Kassen. Häufig führt dies zu zusätzlichen Wünschen und damit verbundenen Ausgaben.

Wieder einmal haben strukturelle Unzulänglichkeiten bei Bauvorhaben in Frankfurt zu Mehrkosten geführt. So wurden im Juni 2015 zwei Kitas eröffnet, die eigentlich bereits in der zweiten Jahreshälfte 2012 bezugsfertig sein sollten. Bei der Kita Westhafen lag der Kostenansatz ursprünglich bei 4,86 Millionen Euro. Stattdessen dürften die Gesamtkosten nun bei rund 6,6 Mio. liegen. Der Bau der Kita Ostend wird statt der geplanten 3,86 Millionen voraussichtlich mit rund 5,4 Millionen Euro zu Buche schlagen. Als Gründe werden unerwartete Vorkommnisse bei der Bauausführung und zu niedrige Kostenschätzungen angegeben. Beide Fälle reihen sich in eine jahrelange Frankfurter Pannenserie ein. Eine interne Analyse offenbarte erhebliche Defizite in den Ämtern, denen nun mit einer Strukturreform begegnet werden soll. Hoffentlich gehören ständige Kostenüberschreitungen in Frankfurt dann bald der Vergangenheit an.

Ein Fall aus Limburg zeigt, dass Steuergeldverschwendung durch gewissenhafte Evaluation und Kosten-Nutzen-Analysen vermieden werden könnte. Seit drei Jahren gibt es in der mittelhessischen Stadt zwei moderne, interaktive Info-Stelen. Sie sollen nicht nur Touristen, sondern auch Limburger Bürger informieren. Im Januar wurde eine dritte Stele in Betrieb genommen, die wie die beiden anderen mehr als 100.000 Euro kostete. Vor Aufstellung hätte man allerdings besser die Erfahrungen mit den bestehenden Stelen ausgewertet: Diese werden von nur wenigen Menschen genutzt – bei jährlichen Unterhaltungskosten von zusammen mehr als 9.000 Euro. Auf eine vierte Info-Stele wird nun zwar verzichtet, die Reißleine wurde allerdings viel zu spät gezogen.

Das Korbacher Hallenbad sollte ab 2010 für 7,8 Millionen Euro saniert werden. Nur rund vier Wochen nach seiner Wiedereröffnung im März 2012 musste es wegen hygienischer, baulicher und planerischer Mängel wieder geschlossen werden. Inzwischen rechnet die Bäderbetriebsgesellschaft mit Gesamtinvestitionskosten von 9,6 Millionen Euro. Es kam zu juristischen Auseinandersetzungen, bei denen es um mögliche Fehler des Generalplaners und der bauausführenden Firmen geht. Erst nach deren Abschluss will die Bäderbetriebsgesellschaft die Einrichtung wieder öffnen. Das leerstehende Hallenbad hat zwar keinen Nutzen, verursacht aber dennoch Kosten für die Steuerzahler. Der langwierige Rechtsstreit und der damit verbundene lange Leerstand bergen die Gefahr, dass sich die Aufwendungen noch deutlich erhöhen.

Das Beispiel der hessischen Polizeichefaffäre verdeutlicht, dass fragwürdige Verfahren die Steuerzahler teuer zu stehen kommen können. Bei der Besetzung der Stelle eines Polizeipräsidenten fühlte sich ein unterlegener Bewerber übergangen und klagte gegen die Entscheidung. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof stellte Fehler im Verfahren fest und verlangte eine Wiederholung. Ob die später endgültig erfolgte Besetzung der Stelle mit dem bereits im ersten Verfahren ausgewählten Bewerber auf rechtmäßige Art und Weise stattfand, ist in der hessischen Landespolitik bis heute umstritten. Der unterlegene Bewerber verlangte Schadenersatz und nach fast sechs Jahren kam es vor Gericht zu einem Vergleich: Das Land Hessen zahlt dem jetzigen Pensionär 50.000 Euro. Zwischenzeitlich wurde deswegen sogar ein Landtags-Untersuchungsausschuss eingesetzt, der Kosten von rund 380.000 Euro verursachte. Für beides müssen nun die Steuerzahler aufkommen.

Die osthessische Gemeinde Flieden hat im Sommer 2012 bei der Schaffung eines neuen Gewerbegebiets an einer Autobahn einen Werbemast errichten lassen. Nachdem anfänglich noch eine einfache Variante mit Planen diskutiert wurde, stimmten schließlich alle Fraktionen der Gemeindevertretung zu, aufwändigere und größere Leuchtboxen einzusetzen. Dadurch verdoppelten sich die Kosten für die Errichtung des Masts auf nun 109.000 Euro, dazu kommen jährliche Betriebskosten von 4.500 Euro. Das Problem ist, dass die Werbeflächen auch drei Jahre nach Errichtung noch ungenutzt blieben: Die sich ansiedelnden Firmen hatten zunächst zwar mündlich Interesse bekundet, sich aber noch nicht vertraglich zur Nutzung verpflichtet. Aus Sicht des BdSt Hessen ist nicht nachvollziehbar, warum auf Wunsch von Volksvertretern aus ursprünglich kleinen Projekten häufig größere werden, für die es dann keinen ausreichenden Bedarf gibt. Völlig unverständlich aber ist, warum man sich in diesem Fall auf mündliche Zusagen verlassen hat.

Im Schwarzbuch 2012 berichtete der BdSt Hessen über den Bau einer Biogasanlage in Mühlheim am Main – die Anlage war aus Wirtschaftlichkeitsgründen nie in Betrieb genommen worden. Jahrelang hoffte man auf eine sachgerechte Verwendung, doch dazu war kein Unternehmen bereit. Um den Schaden zu begrenzen, wurde die Anlage im März 2015 für 950.000 Euro an ein benachbartes Autohaus verkauft. Nun muss die Stadtwerke Mühlheim GmbH nach eigenen Angaben rund 2,8 Millionen Euro abschreiben. Für die Steuerzahler ist dies ein teurer Schlussstrich unter eine folgenschwere Fehlinvestition. Diese hätte durch eine gewissenhafte Wirtschaftlichkeitsprüfung vermieden werden können.

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