(openPR) Die Verbraucherzentralen hatten schon mehrfach berichtet, dass bis zu 80 % der verwendeten Widerrufsbelehrungen bei Immobiliendarlehensverträgen fehlerhaft sind.
Nun hat, nach einem aktuellen Medienbericht, auch das Landgericht Karlsruhe eine Widerrufsbelehrung, die von der Sparkasse Sparkasse Kraichgau Bretten - Bruchsal - Sinsheim beim Abschluss eines Immobiliendarlehensvertrages verwendet wurde, als fehlerhaft eingestuft.
Das Landgericht Karlsruhe (Az. 4 O 395/13) verurteilte die Sparkasse Kraichgau, einem Kunden die bei vorzeitiger Ablösung des Kredits berechnete Vorfälligkeitsentschädigung von mehr als 11.000 € sowie Zinsen in Höhe von 12,25% zurück zu zahlen.
Sparkasse Kraichgau wurde rechtskräftig zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt!
Nach Rücknahme der gegen die Entscheidung des Landgerichtes eingelegten Berufung ist das Urteil des Landgerichtes rechtskräftig geworden.
Die Fehlerhaftigkeit der verwendeten Widerrufsbelehrung ergab sich insbesondere daraus, dass in der Widerrufsbelehrung
die Formulierung "die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" verwendet wurde.
Es entspricht insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass Fehler in der Widerrufsbelehrung dann bestehen, wennin der Widerrufsbelehrung die Formulierung "frühestens" verwendet wurde.
Weiter interessant an dem Urteil des Landgerichtes Karlsruhe ist besonders die Begründung zur Höhe der zu zahlenden Zinsen in Höhe von 12,25%.
Das Landgericht folgte diesbezüglich dem Vortrag des dortigen Klägers, dass die Sparkasse diesen Zinssatz für Dispokredite selbst verlangen würde und die Vorfälligkeitsentschädigung dafür verwendet hätte, Dispokredite zu gewähren.
Chancen und Vorteile:
Nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser sollten diejenigen Darlehensnehmer, die ebenfalls derartige Widerrufsbelehrungen in ihren Immobilienkreditverträgen mit der Sparkasse Kraichgau oder anderen Banken und Sparkassen finden, ihre Ansprüche zeitnah durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht auf Widerrufsrechte prüfen lassen.
Wozu anwaltliche Vertretung?
„Auch wenn die Rechtslage und die Rechtsprechung hier verbraucherfreundlich ist, so lehnen viele Banken die berechtigten Ansprüche der Verbraucher ab“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser.
„ Unsere Erfahrung zeigt, dass zur Durchsetzung des eigenen Rechts die Einschaltung eines Rechtsanwalts erforderlich ist. Wir vertreten bundesweit zahlreiche Mandanten erfolgreich in Fragen von Widerrufsfällen und verfügen daher entsprechende Erfahrung.“
Eser Rechtsanwälte prüfen die Darlehensverträge kostenfrei auf die Möglichkeit, den Widerruf noch heute zu erklären.
Eser Rechtsanwälte bieten Ihnen diesbezüglich eine umfassende rechtliche Vertretung an. Eine außergerichtliche Interessenvertretung einschließlich der Begleitung etwaiger Neuverhandlungen bieten wir zu einem günstigen Honorar nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an.
Hier ist lediglich die Übersendung des Darlehensvertrages erforderlich.
Nach der Übersendung erhalten Sie innerhalb weniger Tage eine konkrete Rückantwort zu Ihrer Angelegenheit.
Widerrufen werden können laufende Finanzierungen ebenso wie bereits abgelaufene Darlehen oder Kredite, für die bereits ein Vorfälligkeitsentgelt geleistet wurde. In allen drei Fällen haben Bankkunden umfangreiche Ansprüche an ihre Bank. über den möglichen Widerruf entscheiden, ob sie ihren aktuellen Vertrag widerrufen und zu aktuell sehr günstigem Zins neu abschließen möchten!"
Hier gehts zum Artikel Finanztip vom 29.06.2015
www.finanztip.de/baufinanzierung/fehlerhafte-widerrufsbel...
Eser Rechtsanwälte werden bundesweit tätig. In Berlin (Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.
Fragebogen und Kontakt unter www.eser-law.com
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des DeutschenAnwaltVereines. Darüber hinaus ist er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als Lehrbeauftragter für die Duale Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW) tätig.














