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Darlehen widerrufen: Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen der DSL Bank

Bild: Darlehen widerrufen: Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen der DSL Bank
Rechtsanwältin Michaela Zinke.
Rechtsanwältin Michaela Zinke.

(openPR) Viele Banken und Sparkassen haben bei Darlehen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet. Die Folge: Darlehensverträge, überwiegend aus dem Zeitraum zwischen 2002 und 2010, können auch heute noch widerrufen werden. Betroffen sind auch Darlehensverträge der DSL Bank.



Der Vorteil für die Verbraucher: „Bei einem erfolgreichen Widerruf des Darlehens fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Der Verbraucher hat dann also die Möglichkeit günstig umzuschulden und von den anhaltend niedrigen Zinsen zu profitieren. Besonders bei Immobiliendarlehen lassen sich auf diese Weise häufig Beträge im fünfstelligen Bereich sparen“, erklärt Rechtsanwältin Michaela Zinke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Kassel.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Anfang des Jahres rund 1500 Widerrufsbelehrungen, die Banken und Sparkassen bei Immobiliendarlehen verwendet haben, untersucht. Demnach sind rund 90 Prozent der Belehrungen fehlerhaft und können in vielen Fällen widerrufen werden. „Auch bei den Widerrufsbelehrungen der DSL Bank wurden Fehler festgestellt“, so Rechtsanwältin Zinke.

In vielen Fällen weichen die fehlerhaften Belehrungen von den jeweils gültigen Musterwiderrufsbelehrungen ab. Dabei ist häufig der Beginn der Widerrufsfrist für den Verbraucher nicht eindeutig definiert. Ein typischer Fehler ist z.B. die Verwendung der Formulierung die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt der Belehrung. „Das ist für den Verbraucher nicht eindeutig. Denn diese Formulierung lässt den Schluss zu, dass die Widerrufsfrist auch zu einem späteren Zeitpunkt beginne könne. Dieser wird aber nicht definiert. Das hat letztlich zur Folge, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, die Widerrufsfrist überhaupt nicht in Gang gesetzt wurde und der Darlehensvertrag auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden kann“, erläutert Rechtsanwältin Zinke. Doch nicht nur inhaltliche, sondern auch formale Abweichungen von der Musterwiderrufsbelehrung können zu einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung führen. Für den Verbraucher sind diese Fehler häufig allerdings nicht zu erkennen.

Für die Banken und Sparkassen ist der Widerruf eines Darlehensvertrags ein schlechtes Geschäft, da diese in der Regel zu wesentlich höheren Zinssätzen als aktuell abgeschlossen wurden. Daher weigern sie sich möglicherweise auch, den Widerruf anzuerkennen. „Mit anwaltlicher Beratung kommt der Verbraucher aber auf Augenhöhe mit der Bank oder Sparkasse. Da die Rechtslage meist eindeutig ist, lässt sich der Widerruf dann auch durchsetzen. In vielen Fällen kommt es zu einer außergerichtlichen Einigung aber notfalls kann der Widerruf auch vor Gericht durchgesetzt werden“, so Rechtsanwältin Zinke. Allerdings sei immer eine Prüfung des Einzelfalls nötig, um festzustellen, ob die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat.

Mehr Informationen: http://www.ra-zinke.eu/

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