openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Darlehenswiderruf: Gute und schlechte Nachrichten für Verbraucher

Bild: Darlehenswiderruf: Gute und schlechte Nachrichten für Verbraucher
Rechtsanwalt Dr. jur. Perabo-Schmidt, Kanzlei Cäsar-Preller.
Rechtsanwalt Dr. jur. Perabo-Schmidt, Kanzlei Cäsar-Preller.

(openPR) Gute Nachricht für Verbraucher, die ihren Darlehensvertrag widerrufen möchten. Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH können sie mit mehr Geld rechnen. Die schlechte Nachricht: Das ewige Widerrufsrecht bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen könnte 2016 erlöschen.



Dass Verbraucher ihren Kredit widerrufen können, wenn die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat, ist bekannt. Neu ist, dass die Verbraucher bei einem erfolgreichen Widerruf und der Rückabwicklung des Darlehens mit mehr Geld rechnen können“, sagt Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Möglich hat das der Bundesgerichtshof mit einer verbraucherfreundlichen Entscheidung vom 22. September 2015 gemacht (Az. XI ZR 116/15). Demnach schuldet die Bank bei der Rückabwicklung eines Darlehens nicht nur die Herausgabe bereits erbrachter Zins- und Tilgungsleistungen, sondern auch einen Nutzungsersatz für die vermutete Nutzung der erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen. Dr. Perabo-Schmidt: „Einfacher ausgedrückt: Die Verbraucher haben zusätzlich Anspruch auf den Betrag, den die Bank mit den erbrachten Raten erwirtschaftet hat. Je nach Darlehen können das schnell noch mal ein paar tausend Euro sein.“

Fast zeitgleich gibt es aber auch eine schlechte Nachricht für die Verbraucher: So plant die Bundesregierung offenbar den sog. Widerrufsjoker ab März 2016 aus dem Verkehr zu ziehen. Der Widerruf von Altverträgen zur Immobilienfinanzierung, die seit 2002 geschlossen wurden, wäre dann voraussichtlich nur noch bis Juni 2016 möglich. „Die Zeit sollten die Verbraucher jetzt nutzen. Durch den Widerruf eines vor Jahren abgeschlossenen Baudarlehens kann in vielen Fällen viel Geld gespart werden. Die aktuell niedrigen Zinsen erlauben eine günstige Umschuldung“, so Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt.

Grundsätzlich kann ein Immobiliendarlehen widerrufen werden, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbekehrung verwendet hat. Nach Untersuchungen der Verbraucherzentrale Hamburg ist das bei rund 80 Prozent der Baudarlehen, die zwischen 2002 und 2010 vergeben wurden, der Fall. Widerrufsbelehrungen sind schon bei geringfügigen Abweichungen von der jeweils gültigen Musterbelehrung falsch. In der Konsequenz wurde die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt und Altverträge können auch heute noch widerrufen werden. Diese Regelung will die Bundesregierung nun offenbar beschneiden. „Verbraucher, die ihr Darlehen widerrufen möchten, sollten also jetzt handeln“, so Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller unterstützt Verbraucher bundesweit beim Widerruf von Darlehen. Die Erstberatung, ob ein Widerruf möglich ist, ist kostenlos.

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 877073
 643

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Darlehenswiderruf: Gute und schlechte Nachrichten für Verbraucher“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Bild: OLG Stuttgart: Kündigung von Bausparverträgen unwirksamBild: OLG Stuttgart: Kündigung von Bausparverträgen unwirksam
OLG Stuttgart: Kündigung von Bausparverträgen unwirksam
„Ein aktuelles Urteil des OLG Stuttgart zeigt deutlich, dass es sich lohnt, sich gegen die Kündigung von Bausparverträgen zu wehren“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. „Das Urteil könnte eine Trendwende in der Rechtsprechung bedeuten – zu Gunsten der Verbraucher.“ Es ist bekannt, dass Bausparkassen versuchen, zuteilungsreife aber nicht voll angesparte Bausparverträge loszuwerden und diese kündigt. Dieser rechtlich ohnehin umstrittenen Praxis hat das Oberlandesgericht Stuttgart …
Bild: BGH-Verhandlung zum Widerruf geplatzt – Bank zieht Revision zurückBild: BGH-Verhandlung zum Widerruf geplatzt – Bank zieht Revision zurück
BGH-Verhandlung zum Widerruf geplatzt – Bank zieht Revision zurück
„Offenbar fürchten die Banken eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zum Darlehenswiderruf“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Denn nicht zum ersten Mal hat eine Bank nun ihre Revision zurückgezogen, bevor es zu einer Verhandlung vor dem BGH kommt. Am 5. April hätte das Thema Widerruf von Darlehen in Karlsruhe verhandelt werden sollen (Az.: XI ZR 478/15). Dazu kommt es nun nicht, da die Bank die Revision zurückgezogen hat, wie der BGH am 31. März mitteilt. „Es ist nicht das erste Mal,…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Widerruf von Darlehen: Verbraucher können nach BGH-Beschluss mehr Geld erwartenBild: Widerruf von Darlehen: Verbraucher können nach BGH-Beschluss mehr Geld erwarten
Widerruf von Darlehen: Verbraucher können nach BGH-Beschluss mehr Geld erwarten
… erfolgreichen Widerruf des Darlehens auch einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung haben (Az. XI ZR 116/15). „Konkret heißt das, dass die Verbraucher nach einem erfolgreichen Darlehenswiderruf nicht nur die gezahlten Raten zurückbekommen, sondern auch den Betrag, den die Banken und Sparkassen mit diesen Zahlungen erwirtschaftet haben“, erklärt Rechtsanwältin …
Widerrufsjoker kann auch bei Lebensversicherungen gezogen werden
Widerrufsjoker kann auch bei Lebensversicherungen gezogen werden
… Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. Dann wurde die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt und es gilt das sog. "ewige Widerrufsrecht". Der vor allem in Sachen Darlehenswiderruf bekannte Widerrufsjoker kann dann gezogen werden. Diese Möglichkeit zum Widerspruch von Lebens- oder Rentenversicherungen hat der Bundesgerichtshof bereits im Mai 2014 eröffnet …
Bild: BGH-Verhandlung zum Widerruf geplatzt – Bank zieht Revision zurückBild: BGH-Verhandlung zum Widerruf geplatzt – Bank zieht Revision zurück
BGH-Verhandlung zum Widerruf geplatzt – Bank zieht Revision zurück
„Offenbar fürchten die Banken eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zum Darlehenswiderruf“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Denn nicht zum ersten Mal hat eine Bank nun ihre Revision zurückgezogen, bevor es zu einer Verhandlung vor dem BGH kommt. Am 5. April hätte das Thema Widerruf von Darlehen …
Bild: Letzte Chance nutzen: Widerruf von Darlehen nur noch bis zum 21. Juni möglichBild: Letzte Chance nutzen: Widerruf von Darlehen nur noch bis zum 21. Juni möglich
Letzte Chance nutzen: Widerruf von Darlehen nur noch bis zum 21. Juni möglich
… Wirtschaftskanzlei SOMMERBERG LLP. „Die Ersparnis kann je nach Höhe des Darlehens und den vereinbarten Zinskonditionen schnell im fünfstelligen Bereich liegen.“ Voraussetzung für den erfolgreichen Darlehenswiderruf ist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Bank oder Sparkasse. Denn dann wurde in der Regel die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt, so dass …
Bild: Darlehen widerrufen, Zinslast senkenBild: Darlehen widerrufen, Zinslast senken
Darlehen widerrufen, Zinslast senken
… Gegenteil: Durch einen Widerruf kann die bereits geleistete Vorfälligkeitsentschädigung bei einem vorzeitig abgelösten Darlehen sogar wieder zurückgeholt werden. Voraussetzung für den Darlehenswiderruf ist, dass die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Bei zwischen November 2002 und Juni 2010 geschlossenen Immobiliendarlehen …
Bild: Widerruf von Darlehen – die Uhr ticktBild: Widerruf von Darlehen – die Uhr tickt
Widerruf von Darlehen – die Uhr tickt
… beim Widerruf jetzt auf Zeit spielen werden“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. An den Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf hat sich nichts geändert. Hat die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet, wurde die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt. Folglich kann der Darlehensvertrag …
Widerrufsjoker kann gezogen werden
Widerrufsjoker kann gezogen werden
… Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. Dann wurde die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt und es gilt das sog. "ewige Widerrufsrecht". Der vor allem in Sachen Darlehenswiderruf bekannte Widerrufsjoker kann dann gezogen werden. Diese Möglichkeit zum Widerspruch von Lebens- oder Rentenversicherungen hat der Bundesgerichtshof bereits im Mai 2014 eröffnet …
Bild: Widerruf von Darlehen: Wichtige Entscheidung des BGH verschobenBild: Widerruf von Darlehen: Wichtige Entscheidung des BGH verschoben
Widerruf von Darlehen: Wichtige Entscheidung des BGH verschoben
Eine wichtige Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Darlehenswiderruf wurde für den 1. Dezember erwartet. Nun ist die Verhandlung auf Antrag der Parteien auf den 15. Dezember verschoben worden, teilt der BGH mit. Schon im Sommer wurde eine Entscheidung des BGH zur Verwirkung des Widerrufsrechts erwartet. Damals wurde die Revision kurz vor Beginn der …
Bild: OLG Köln stärkt Verbrauchern beim Widerruf von Darlehen den RückenBild: OLG Köln stärkt Verbrauchern beim Widerruf von Darlehen den Rücken
OLG Köln stärkt Verbrauchern beim Widerruf von Darlehen den Rücken
… den derzeit niedrigen Zinsen zu profitieren. Allerdings sollten Verbraucher jetzt handeln“, so Cäsar-Preller. Um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf vorliegen, bietet die Kanzlei Cäsar-Preller eine kostenlose Erstberatung an. Außerdem ist die Kanzlei Cäsar-Preller Mitglied der Arbeitsgemeinschaft www.jetzt-widerrufen.de Termine …
Bild: Darlehen widerrufen: Mehr Geld durch den WiderrufsjokerBild: Darlehen widerrufen: Mehr Geld durch den Widerrufsjoker
Darlehen widerrufen: Mehr Geld durch den Widerrufsjoker
… auf eine Nutzungsentschädigung durch die Bank. Da nach Plänen der Bundesregierung der Widerrufsjoker aber nur noch bis zum Juni 2016 stechen könnte, lohnt sich der Darlehenswiderruf umso mehr. Michaela Zinke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Kassel erklärt, was die aktuelle BGH-Entscheidung vom 22. September 2015 für die Verbraucher bedeutet: …
Sie lesen gerade: Darlehenswiderruf: Gute und schlechte Nachrichten für Verbraucher