(openPR) Forderungen an Föderalismusreform
Vor einer weiteren Zersplitterung des deutschen Umweltrechts durch die geplante Föderalismusreform haben die deutschen NaturFreunde gewarnt. In einem Positionspapier des Verbandes, das in dieser Woche beim Bundestag eingereicht werden soll, heißt es, die geplanten neuen Kompetenzregelungen seien „lückenhaft, unsystematisch, anfällig für weitere Rechtsstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern und nicht europatauglich“. Der Bundestag solle stattdessen „die historische Chance zu einer nachhaltig wirksamen Gestaltung des Umweltrechts im Grundgesetz“ nutzen.
Der umweltpolitische Sprecher der 90.000 Mitglieder starken Organisation, der frühere Bundestagsabgeordnete Eckart Kuhlwein, begrüßte die wachsende Kritik der Umweltpolitiker aus allen Fraktionen an den bei der Föderalismusreform geplanten Kompetenzverschiebungen im Umweltrecht. Das lasse darauf hoffen, dass bei den anstehenden Beratungen im Deutschen Bundestag „Spielraum für vernünftige Regelungen geschaffen wird, der nicht dem Diktat einiger Chefstrategen geopfert werden darf“.
Nach den Worten Kuhlweins würde die geplante Verfassungsreform beim Umweltrecht das heute vorhandene „Wirrwarr der Zuständigkeiten“ noch erheblich verstärken. Die vorgesehene „Abweichungsgesetzgebung“ lasse den Ländern in vielen Feldern der Umweltpolitik Raum für „Umweltdumping“. Die „Erforderlichkeitsklausel“ lasse zusätzliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern um die Zuständigkeit und eine nicht vertretbare Parallelgesetzgebung erwarten, die weit in die zwingenden Vorgaben der EU hineinreiche. Wichtige Bereiche des Umweltschutzes wie die Erneuerbaren Energien, die Chemikaliensicherheit, der Bodenschutz und der Klimaschutz würden auch künftig nach dem „Recht der Wirtschaft“ behandelt, wo der Bund nur nachweisen müsse, dass eine bundeseinheitliche Regelung „erforderlich“ sei.
In ihrem Positionspapier fordern die deutschen NaturFreunde im Grundgesetz einen besonderen Kompetenztitel „Recht des Umweltschutzes“ in der konkurrierenden Gesetzgebung. Dieses Umweltrecht müsse auch von der „Erforderlichkeitsregel in ihrer derzeitigen Form freigestellt werden“. Das sei auch notwendig, um das geplante einheitliche „Umweltgesetzbuch“ (UGB) erarbeiten zu können. Den Ländern sollten im Grundgesetz über Öffnungsklauseln in klar definierten und einzeln aufgezählten Bereichen Gestaltungsspielräume ermöglicht werden.
Rückfragen:
NaturFreunde Deutschlands – Bundesvorstand
Eckart Kuhlwein
Umweltpolitischer Sprecher

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