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Bestellerprinzip 2015 bringt Unsicherheit auf dem Vermietungsmarkt

09.01.201518:18 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
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(openPR) "Ab wann gilt denn nun das Bestellerprinzip bzgl. der Zahlung der Maklercourtage"? Aktuell stellen sich viele Mietsuchende u. teilweise auch Vermieter diese Frage. "Soll im Frühjahr 2015 rechtsgültig werden"! Die konjunktive Formulierung in den Medien zeigt, wie ungewiss der genaue Zeitpunkt ist. Mietsuchende warten ggf. auf die "Umstellung" und Vermieter möchten am liebsten gestern vermieten - beide Seiten um jeweils Kosten zu sparen. Teilweise bringt es den Vermietungsmarkt fast zum Erliegen. Denn nur wer wirklich als Mietsuchender zeitnah eine neue Bleibe braucht, mietet jetzt auch - ggf. auch mit Maklercourtage. Alle anderen warten und warten ... obwohl es ggf. bereits schon eine passende Mietimmobilie gäbe , zum Leidwesen mancher Vermieter. Wie letztendlich das Gesetz zum Bestellerprinzip im Detail aussieht, weiß vermutlich Niemand aktuell genau. Zum einen, weil es eine ganze Branche teilweise die Existenzgrundlage raubt und deshalb dagegen angegangen wird, teilweise, weil auch die Ausarbeitung der Details immer neue Fragen aufwirft. Natürlich wird es in der Zukunft Vermieter geben, die durchaus die Vorteile in der Beauftragung eines Immobilienmaklers sehen und auch die Kosten dafür bereit sind zu tragen. Doch viele Vermieter werden dann zunächst versuchen, Ihre Immobilien selbst zu vermieten. Dem Mietsuchenden ist es egal, so mag man glauben, Hauptsache keine Kosten. Doch spätestens, wenn ein Mietsuchender nicht so flexibel Besichtigungen wahrnehmen kann, sein Arbeitseinkommen eher dem Durchschnitt entspricht, ein Haustier zum Haushalt gehört oder ein "alter" Schufa-Eintrag die Mietsuche erschwert, wird manch Mietsuchender froh sein, wenn Makler unterstützend die Vermittlung übernehmen bzw. übernommen hätten. Wenn dieser Zeitpunkt erreicht ist, würde bestimmt manch Mietsuchender lieber Maklercourtage zahlen als zum x-ten Mal vergeblich auf Wohnungssuche. Das gleiche gilt letztendlich auch für Vermieter. Wer Mietausfälle über Monate hat oder bei der Vermietung an einen Mietnomaden gerät, wird sich fragen, warum er denn nicht doch früher schon einen seriösen Makler eingeschaltet hat. Die Maklercourtage ist schon des Öfteren in der Politik thematisiert worden - meist kurz vor der Wahl bisher -, wenngleich nie so dauerhaft und ausführlich. Doch eigentlich ist der Punkt ein ganz anderer. Im Grunde profitieren von der Leistung eines Maklers beide Parteien. Doch was ein seriöser Makler alles tut, um Vermieter und Mieter letztendlich zu einem vernünftigen Mietvertragsverhältnis zu verhelfen, weiß kaum jemand oder will es auch nicht wissen. Denn die allermeisten Dienstleistungen werden im Verborgenen erbracht oder als solche nicht wahrgenommen. Nach Einführung des neuen Gesetzes wird sich auf den ersten Blick eine große Erleichterung für Mietsuchende breitmachen ... bis die Realität sie dann in einigen Jahren wieder einholt. Und manch Vermieter wird in der Zukunft sicher genau bei der Auswahl seines Maklers hinsehen, doch dann froh sein, wieder fachmännische Unterstützung zu haben. Info`s zur Arbeitsweise von Sernau Immobilien unter www.sernauimmo.de.

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