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Neues Mietgesetz führt zu Wohnungsmangel

01.12.201511:30 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Ein halbes Jahr Neues Mietgesetz in Berlin

„Berliner Wohnungsmarkt ist ein komplett anderer als noch vor Monaten“

Die Mietgesetznovellierung führt laut Einschätzung von Fachleuten zu Wohnungsmangel/ Wohnungsanbieter müssen Kosten sparen



Die Mietpreisbremse führt zu Wohnungsmangel

Die Mietpreisbremse führt zu einer weiteren Verknappung von Wohnraum. Durch die günstigen Mieten bewohnen viele Mieter mehr Fläche, als sie eigentlich zu Marktpreisen bewohnen würden erklärt Ramón Sotelo, Honorarprofessor für Immobilienanlageprodukte an der Bauhaus-Universität Weimar. Das führe dazu, dass Neuankömmlinge in Berlin auf einen leergefegten Markt träfen.
„Das Land Berlin hat alle gesetzlichen Möglichkeiten, die der Bund eröffnet, genutzt, um die Mieten unflexibel zu gestalten, mit der Folge, dass wir ein sehr knappes Angebot an bezugsfreien Wohnungen haben. Wir könnten durch eine Mietanhebung diese Situation ökonomisch lösen, aber das ist politisch nicht gewollt“, so Sotelo. Noch Anfang des Jahrtausends habe es einen großen Wohnungsleerstand in Berlin gegeben, der mit Ursache für die niedrigen Mieten in der Hauptstadt sei, so Sotelo.

Das Bestellerprinzip zwingt die Branche zu Kosteneinsparungen

Vor einem halben Jahr wurde in Berlin das Mietgesetz geändert. Damit ist neben der Mietpreisbremse am 1.Juni 2015 auch das sogenannte Bestellerprinzip in Kraft getreten, wonach Wohnungsanbieter, Makler oder Vermieter die Kosten für die Wohnungsvermittlung nicht mehr den Mietern in Rechnung stellen können. Und die müssen sich Gedanken machen, wie sie die Kosten schultern. Bislang konnten Makler bei Wohnungsbesichtigungen Mietern bis zu zwei Monatsmieten als Vermittlungscourtage in Rechnung stellen.

Nach Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD) hat das Bestellerprinzip „einmal den Markt umgekrempelt.“ Der Markt ist nach seiner Einschätzung ein komplett anderer als noch vor Monaten. Auf die Frage, wie er die neuen Onlineportale für die Wohnungsvermittlung bewertet, erklärt Schick: „Für Wohnungsvermittler, also die Makler, aber auch die Hausverwalter wie auch die Eigentümer ist jetzt natürlich die Frage: Wieviele Kosten entstehen im Vermietungsprozess und da sind alle Möglichkeiten, wie man die Kosten reduziert, natürlich sehr interessant, denn am Ende des Tages muss sich das Geschäft lohnen. Und das Bestellerprinzip ist ein vermieterfeindliches Gesetz, insofern kommt es darauf an, eine Kostenreduktion zu betreiben. Und alles das, was die Ausgaben klein hält beim Finden eines Mieters ist natürlich sehr willkommen für alle drei: Also die Verwalter und die Immobilienmakler wie auch die Eigentümer selbst.“ Nach seiner Einschätzung haben sich die guten Immobilienmakler aber auf die neue Situation eingestellt und „ihren Platz erobert im Verkaufs- wie im Vermietungsmarkt,“ so Schick.

immodelfin bietet Möglichkeit für kostenlose Wohnungsinserate und preisgünstige Dienstleistungen

Nach Florian Schwanhäußer, Gründer des Wohnungsportals immodelfin, können Makler heute nicht mehr die gleichen Courtagen wie noch vor einem halben Jahr erwirtschaften. Er geht davon aus, dass Makler heute in etwa eine Monatsmiete für die Vermittlung bei den Vermietern durchsetzen können. „Also hat der Makler ein hohes Interesse daran, seine Kosten zu senken, denn er muss ja die gleiche Arbeit für die Hälfte des Honorars machen. Und dabei unterstützen wir ihn, indem erstens die Wohnungsinserate bei uns kostenlos sind. Bei den herkömmlichen Portalen zahlt er etwa 80 Euro für 14 Tage Inserat, das spart er bei uns. Und zweitens, indem wir ihm den delegierbaren Teil der Arbeit abnehmen und einen sehr preiswerten Besichtigungsservice anbieten,“ so Schwanhäußer.

Das Immobilienportal www.immodelfin.com bietet Wohnungsanbietern die Möglichkeit, kostenlos zu inserieren. Darüber hinaus übernimmt immodelfin preisgünstig für Verwalter, Makler und Vermieter die Wohnungsbesichtigung.

Finden Sie die ausführlichen Video-Statements auf unserer Presseseite unter
www.immodelfin.com/presse/veroeffentlichungen-von-immodelfin/#mietgesetzaenderung

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