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Gebotsverfahren beim Immobilienverkauf - Vorteil oder Nachteil?

15.07.201418:29 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Gebotsverfahren beim Immobilienverkauf - Vorteil oder Nachteil?
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(openPR) Wer seine Immobilie verkaufen möchte, kennt oftmals nur den "normalen" Weg. Kaufpreis festsetzen, Objekt inserieren, auf Interessenten warten, ggf. mit dem Preis "runtergehen" und dann verkaufen. Das Gebotsverfahren als alternative Vermarktungsstrategie kennen inzwischen zwar schon einige, doch so richtig, "trauen" viele sich nicht an diese Methode heran. Warum? Das Gebotsverfahren wird oft fälschlicherweise mit einer Versteigerung gleichgesetzt. Doch anders als bei einer Versteigerung, handelt es sich bei einem Gebotsverfahren nicht um einen Notverkauf, sondern einfach um eine neue Art des Verkaufens. Im Gegensatz zur Versteigerung, ist der Verkäufer ganz alleine der Entscheidungsträger und kann, muss aber nicht, verkaufen. Ob der Verkäufer ein Angebot eines Bietenden im Gebotsverfahren annimmt, ist ganz alleine seine eigene Entscheidung! Bei einer Versteigerung hingegen hat der "eigentliche" Eigentümer nicht mehr die Entscheidungsgewalt inne, sondern i.d.R. der Gläubiger, meist die Bank. Und der Kaufpreis liegt bei einer Versteigerung nicht selten unter dem Verkehrswert, schlimmstenfalls bis zu 50 % darunter. Anders ist es bei dem Gebotsverfahren. Beim Gebotsverfahren kauft Niemand "die Katze im Sack", denn es gibt einen vorher festgesetzten, offiziellen Besichtigungstermin, weiterhin erhält jeder Interessent, sämtliche Verkaufsunterlagen, die er auch bei der "klassischen Methode" erhalten würde. Und erst nachdem die Interessenten die Immobilie persönlich innen und außen in Augenschein genommen haben, gibt es i.d.R. ca. 1 Woche eine sog. Gebotsfrist. In dieser Zeit können mögliche Interessenten, Gebote abgeben (auch mehrfach), falls ein anderer Interessent ein höheres Gebot abgegeben hat. Mit Gebotsfristende dürfen dann auch keine Gebote mehr abgegeben werden bzw. werden nicht mehr akzeptiert. Natürlich ist der Verkäufer daran interessiert, i.d.R. das höchste Gebot eines Bietenden anzunehmen. Allerdings ist dies keine Verpflichtung. Also, sollte auch das Höchstgebot nicht den Vorstellungen des Verkäufers entsprechen, muss dieser auch nicht verkaufen. Der Vorteil für jeden Kaufinteressenten ist ebenfalls, dass jeder nur den Preis bietet, den er auch wirklich bereit ist zu bezahlen bzw. wie viel ihm die Immobilie wert ist. Alle Parteien sind frei in Ihren Entscheidungen. Außerdem gibt es einen weiteren Vorteil. Zeit. Immobilien im Gebotsverfahren werden i.d.R. viel schneller verkauft als bei der klassischen Methode. Zum einen, weil eine klare Linie erkennbar ist, zum Anderen, weil ein vorher bekannter Besichtigungstermin, auch eine Zeitvorgabe ist, um ggf. vorher schon einmal die Rahmenbedingungen für eine mögliche Finanzierung zu klären. Ein notarieller Kaufvertrag wird meist in spätestens 4 Wochen nach Gebotsende bzw. Zusage des Verkäufers durch Annahme des Gebotes des Höchstbietenden abgeschlossen. Achtung! Sicher kann theoretisch jeder dieses Gebotsverfahren durchführen. Doch in der Praxis hat sich häufig gezeigt, dass eben gerade die Kleinigkeiten bei der Vorbereitung, Vermarktung des Termins und gesamten Ablaufs des Besichtigungstermin, der Gespräche / Emailverkehr mit den Bietenden und einfach "alles drumherum", einen großen Einfluss auf den Erfolg eines Gebotsverfahren haben. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.sernauimmo.de . Die Firma Sernau Immobilien nutzt schon seit Jahren diese alternative Vermarktungsstrategie des Gebotsverfahrens, um insbesondere Immobilien mit nicht so großer Zielgruppe an den Mann oder Frau zu bringen wie aktuell eine Immobilie aus unserem Portfolio.

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