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Klarheit im Hartz-IV-Dschungel

28.03.200613:06 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) VdW Bayern: Empfehlungen zur Wohnkosten-Übernahme

München (28. März 2006) – Anfang 2005 wurden Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengelegt und dabei auch die Übernahme der Wohnkosten neu geregelt. Geblieben sind Unklarheit und uneinheitliches Vorgehen der Kommunen – und auch die Rechtsprechung steckt noch in den Kinderschuhen. Etwas Licht ins Dunkel bringt der VdW Bayern (Verband bayerischer Wohnungsunternehmen).



Kosten für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen, soweit sie angemessen sind (SGB II §22). Entscheidend dafür sind Wohnungsgröße und Miete. Letztere richtet sich nach den örtlichen marktüblichen Preisen für Wohnungen im unteren Bereich, soweit diese auch verfügbar sind.

Manchmal geht es dann nur um ein paar Euro – und schon flattert die Aufforderung zum Umzug ins Haus. „Bevor Mieter jetzt die Möbelpacker bestellen, sollten sie das Gespräch mit dem Vermieter suchen“, empfiehlt Verbandssprecher Xaver Kroner. Nur so könnten unnötige Umzüge mit einer für alle vorteilhaften Lösung vermieden werden. „Auch für Kommunen rechnet sich ein Umzug nicht immer“, so Kroner weiter. Schließlich müssten die Kosten für den Wohnungswechsel von ihnen getragen werden.

Anspruch auf Übernahme aller Wohnkosten

Wohnkosten sind aber mehr als nur Miete. Das Sozialgericht Mannheim (03. Mai 2005, Az. S 9 AS 507/05) urteilt, dass Leistungsempfänger auch die Kosten für Heizung, Kalt- und Warmwasser erstattet bekommen müssen. Ebenso sind die Schönheitsreparaturen zu übernehmen (Sozialgericht Berlin, 02.08.2005, Az. S 63 AS 1311/05 und Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 19.08.2005, Az. L 7 AS 182/05 ER).

Grundsätzlich zahlen Kommunen die Wohnkosten an die Mieter. „Vor allem muss sichergestellt werden, dass Menschen, die für ihren Lebensunterhalt nicht allein sorgen können, ein Dach über dem Kopf haben“, betont Kroner. Der VdW Bayern empfiehlt, bei Problemen Wohnkosten direkt an den Vermieter zu überweisen. Dafür ist eine Abtretungserklärung des Mieters sinnvoll, aber nicht zwingend notwendig. Mietausfälle bzw. -schulden sowie drohende Kündigungen könnten so vermieden werden.
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Der Abdruck ist frei. Wir bitten um ein Belegexemplar.
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Im VdW Bayern sind knapp 500 bayerische Wohnungsunternehmen zusammengeschlossen – darunter 336 Wohnungsgenossenschaften und 86 kommunale Wohnungsunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen verwalten rund 570.000 Wohnungen, in denen ein Fünftel aller bayerischen Mieter wohnen.
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