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1954 – 2014: 60 Jahre »SGb Die Sozialgerichtsbarkeit«

21.07.201411:47 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) (Berlin, 11. Juli 2014) Vor 60 Jahren erschien die erste Ausgabe der Fachzeitschrift »SGb Die Sozialgerichtsbarkeit«. Eine gute Gelegenheit, den Werdegang dieser Traditionszeitschrift Revue passieren zu lassen.

Die »SGb Die Sozialgerichtsbarkeit« erschien bereits ein halbes Jahr vor der ersten Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG). Schon damals überzeugte die Zeitschrift Monat für Monat durch ihre Zielsetzung: die Begleitung und Förderung der auf die Praxis ausgerichteten, wissenschaftlich untermauerten Diskussion der materiellen und prozessualen Rechtsanwendung im Bereich des Sozialrechts.



1954 waren vornehmlich spezifische Fragen des Beginns der Sozialgerichtsbarkeit Gegenstand: wie die Beachtung der Belastung der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit durch die große Zahl der übergegangenen Altfälle durch Kammern und Senate auf Zeit oder die verstärkte Abordnung von Richtern der ersten Instanz an die Berufungsgerichte. Heute widmet sich die Zeitschrift in erster Linie den Grundfragen der Sozialgerichtsbarkeit oder des Sozialrechts samt seiner Nebengebiete: Fragen zum Sachverständigenbeweis, zu Honoraransprüchen der Kassenärzte, dem Sachleistungsprinzip und den sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen der »Schwarzarbeit«.

Die Entwicklungen im Sozialrecht brachten schnell neue Aufgaben- und Problembereiche mit sich, denen sich die »SGb Die Sozialgerichtsbarkeit« annahm und so zur kritischen und sachlichen Auseinandersetzung beitrug. So zum Beispiel die von Anfang an beachteten Beziehungen zu den anderen Rechtsgebieten wie dem Zivil-, dem Arbeits- und dem Verwaltungsrecht, speziell mit dem damals noch zur Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte gehörenden Sozialhilferecht oder das nach und nach hinzukommende ausländische, internationale und schließlich das supranationale Sozialrecht im europäischen Binnenmarkt. Insbesondere in den klassischen Gebieten des Sozialrechts wurden zudem stets die Reformen frühzeitig begleitet. Der Wiedervereinigung Deutschlands und den damit verbundenen sozialrechtlichen Aufgaben widmete die Zeitschrift neben kontinuierlichen Beiträgen im Jahre 1991 sogar eine 176 Seiten umfassende Sonderausgabe zur Zeitschrift.

Die Bedeutung der Rechtsprechung steht schon immer besonders im Fokus. Ausgabe für Ausgabe werden vor allem die richtungweisenden Urteile, vornehmlich des BSG, aber auch der Instanzgerichte und anderer Bundesgerichte abgedruckt. Darüber hinaus wird mit Anmerkungen oder Besprechungsaufsätzen umfassend zu den abgedruckten Urteilen Stellung bezogen.

Seit Juli 2007 trägt die Zeitschrift den Erfordernissen des digitalen Zeitalters Rechnung und wird – mit dem Praxisvorteil des zeitlich früheren Erscheinens – auch als eJournal angeboten.

Mit dieser Ausgabe erscheint sie künftig in einem attraktiven farbigen Innenlayout.

»SGb Die Sozialgerichtsbarkeit« ist nunmehr 60 Jahre lang erfolgreich und wird von einer großen Zahl an Lesern geschätzt. Zu verdanken ist dies dem Engagement von renommierten Herausgebern, der Schriftleitung und der Redaktion, vor allem aber auch den Autoren, denen wir an dieser Stelle herzlich danken wollen.

Mehr Informationen finden Sie unter www.DieSozialgerichtsbarkeit.de

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