(openPR) Dinslaken, 17.09.2009 - Der Dinslakener Unternehmensberater Michael Herbers, Gesellschafter der HERBERS & PARTNER PartG, referierte auf Einladung des Vizepräsidenten des Landessozialgerichtes Sachsen, Dr. Martin Estelmann, zum Thema Selbstständige im Arbeitslosengeld II. Mehr als 50 Richterinnen und Richter der Sozialgerichte folgten dem Vortrag von Herbers am 20.08.2009, trotz sommerlicher Temperaturen, während der Fachtagung der Sozialgerichtsbarkeit in der Porzellanstadt Meißen.
Das Selbstständige „Hartz IV“ beziehen wiederspricht sich eigentlich, so Herbers, dennoch gehen Schätzungen davon aus, dass mehr als 115.ooo Unternehmer Hilfen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes erhalten. Die Tendenz ist eindeutig steigend. Hier entstehen Konflikte, die letztlich vor den Sozialgerichten landen, aber mit rein juristischem Wissen nicht zu lösen sind, so Herbers weiter.
Der Vortrag war für unsere Arbeit an den Sozialgerichten ein wertvoller Beitrag, so Dr. Martin Estelmann, vieles war für uns neu, aber wir müssen uns dieser Thematik widmen.
Herbers, der bundesweit als Experte für Selbstständigkeit im Leistungsbezug des SGB II gilt, schult nicht nur Richterinnen und Richter der Sozialgerichte und erstellt Gutachten; vielmehr schult er auch die JobCenter, die sich gleichermaßen mit den Selbstständigen beschäftigen müssen und oft als Beklagte vor den Gerichten stehen. Die von Herbers entwickelte Typisierung der Selbstständigen im Regelungskreis des SGB II gibt zu erkennen, dass rd. 30 % dieser Unternehmer wieder zu einer ausreichenden Existenzgrundlage geführt werden können. Wenn wir diese Zielgruppe erreichen und mit effektiven Ansätzen begleiten, leisten wir einen erheblichen Beitrag zur Beendigung von Arbeitslosigkeit und Schaffung neuer Arbeitsplätze. Dies muss ein gemeinsames Ziel sein, an dem JobCenter und die Selbstständigen zusammen arbeiten sollten, stellt Herbers fest und wünscht sich hier einen Dialog zwischen allen Akteuren.










