(openPR) Am 3. Juli 2014 hat eine große Mehrheit im Deutschen Bundestag einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro beschlossen. Im Vorfeld der Bundesratssitzung am 11. Juli, die sich unter anderem mit dem Gesetzentwurf befassen wird, hat der Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte (bdvb) den Mindestlohn als „Symbolpolitik“ kritisiert.
„Der Mindestlohn ist zweifelsohne ein Stück Symbolpolitik und wird von den politischen Akteuren je nach Fasson entsprechend instrumentalisiert“, so bdvb Präsident Peter Herrmann. „Aus ökonomischer Sicht wäre es zunächst angeraten gewesen, die Tarifautonomie als Basis unserer Sozialen Marktwirtschaft zu stärken und von der Politik teils aktiv, teils durch Untätigkeit mitverschuldete Fehlentwicklungen etwa auf dem Gebiet der Leiharbeit oder der Werkverträge zu beseitigen, bevor man einen Mindestlohn einführt.“
Nichtsdestotrotz, so Herrmann: „Der Mindestlohn ist plakativ und hat im Wahlkampf folgerichtig eine entscheidende Rolle gespielt. Er trifft bei der deutschen Bevölkerung auf große Zustimmung und die Politik sieht sich gezwungen ‚zu liefern’. Insofern geht es bei der Debatte nicht mehr um das ‚ob’, sondern um das ‚wie’ der Umsetzung.“
Für den bdvb – die größte Organisation der Wirtschaftsakademiker in Deutschland – stehe fest: Die ökonomische Vernunft dürfe nicht auf der Strecke bleiben. Die Tatsache, dass eine Vielzahl an Ausnahmen in den Gesetzestext eingesickert sei, zeige bereits, dass die Politik einen gewissen Realismus walten lasse, so der Verbandspräsident.
„Gleichzeitig zeigt dies aber auch die systemische Schwäche des Mindestlohns auf, der seiner Natur nach ein planwirtschaftliches Instrument ist“, so Herrmann. „Insbesondere kleinere Betriebe werden in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt, ein deutlicher Anstieg der Arbeitslosigkeit kann nicht ausgeschlossen werden. Nicht zuletzt wird der bürokratische Kontrollaufwand zur Durchsetzung des Mindestlohns erheblich sein. Und ob die Bürgerinnen und Bürger dem Mindestlohn noch positiv gegenüberstehen, wenn sie mit höheren Preisen etwa in der Gastronomie konfrontiert werden, darf bezweifelt werden.“